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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0915 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
289 kB
Erstellt
09.09.10, 15:57
Aktualisiert
09.09.10, 15:57
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0915	)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 82.1 21-25/10 öffentlich 0 8/ O,4b Amt: 82 An den BeschIAusf.: Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft Datum: 82.1 25.10.2005 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: • Die Vorlage Nr. 18/ () ~ /( £ I wird gem. § 60 (2) Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Um eine Verzögerung der Baumaßnahme zu verhindern, muss der Auftrag zur Durchführung der Arbeiten kurzfristig vergeben werden. ( Dr. Risthaus ) • DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Nr. I 0 8/ (), A6 I wird zugestimmt. Erftstadt, den Ausschussvorsitzender