Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
15.07.2013
Erstellt
25.06.13, 18:36
Aktualisiert
25.06.13, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
40 12 01 B
18.06.2013
216/2013
Betreff
Kooperationsvertrag mit der Stadt Hürth zur Aufnahme von Förderschülern/innen
Beratungsfolge
Schulausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, den Bürgermeister mit dem Abschluss eines Kooperationsvertrages
mit der Stadt Hürth zur Aufnahme von Hürther Förderschülerinnen und –schülern an der
Pestalozzischule in Brühl zu beauftragen.
Erläuterungen:
Nach dem Beschluss des Landtages NRW vom 01. Dezember 2010 ist die „allgemeine
Schule künftig Regelförderort“ (Drucksache 15/680, S. 6) Zudem ist nach dem Entwurf
des 9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW beabsichtigt, künftig in § 2 Abs. 5 Schulgesetz
NRW festzulegen: „In der Schule werden sie (Anm. Satz 1: Menschen mit und ohne Behinderung) in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung).“ Daher
ist davon auszugehen, dass die Schülerzahlen in den Förderschulen sinken werden.
Die Stadt Hürth nimmt diese abzusehende Entwicklung in Kombination mit dem zusätzlichen Raumbedarf für ein Provisorium für die dort geplante neue Gesamtschule, der durch
frei werdende Räume in der Dr. Kürten-Förderschule abgedeckt werden soll, zum Anlass,
ab dem Schuljahr 2013/2014 mit einem Aufnahmestopp das Auslaufen der Dr. KürtenSchule zu beginnen. Damit einhergehend wurde die Verwaltung beauftragt, einen Kooperationsvertrag mit der Stadt Brühl über die Aufnahme von Hürther Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf an der Pestalozzischule in Brühl abzuschließen.
Es wurden daher Gespräche zwischen den beiden Verwaltungen über eine mögliche
Kooperation zum Besuch der Pestalozzischule geführt. Die abzuschließende Vereinbarung sieht vor, dass die Stadt Hürth der Stadt Brühl als Schulträgerin die anfallenden
Kosten pro Schülerin bzw. Schüler erstattet.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 216/2013
Zusätzlich zum Schulkostenbeitrag (z.B. Schulbetriebskosten, Lernmittel, etc; ca. 2.500,-Euro/Schüler/-in und Jahr) würden damit auch die Kosten einer OGS-Teilnahme sowie der
Schülerbeförderungskosten übernommen.
Die Schulleitung der Pestalozzischule hat keine Einwände gegen die Aufnahme der
Hürther Schülerinnen und Schüler.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14