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Vorlage (Kooperationsvertrag mit der Stadt Hürth zur Aufnahme von Förderschülern/innen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
15.07.2013
Erstellt
25.06.13, 18:36
Aktualisiert
25.06.13, 18:36
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 40 12 01 B 18.06.2013 216/2013 Betreff Kooperationsvertrag mit der Stadt Hürth zur Aufnahme von Förderschülern/innen Beratungsfolge Schulausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, den Bürgermeister mit dem Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Stadt Hürth zur Aufnahme von Hürther Förderschülerinnen und –schülern an der Pestalozzischule in Brühl zu beauftragen. Erläuterungen: Nach dem Beschluss des Landtages NRW vom 01. Dezember 2010 ist die „allgemeine Schule künftig Regelförderort“ (Drucksache 15/680, S. 6) Zudem ist nach dem Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW beabsichtigt, künftig in § 2 Abs. 5 Schulgesetz NRW festzulegen: „In der Schule werden sie (Anm. Satz 1: Menschen mit und ohne Behinderung) in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung).“ Daher ist davon auszugehen, dass die Schülerzahlen in den Förderschulen sinken werden. Die Stadt Hürth nimmt diese abzusehende Entwicklung in Kombination mit dem zusätzlichen Raumbedarf für ein Provisorium für die dort geplante neue Gesamtschule, der durch frei werdende Räume in der Dr. Kürten-Förderschule abgedeckt werden soll, zum Anlass, ab dem Schuljahr 2013/2014 mit einem Aufnahmestopp das Auslaufen der Dr. KürtenSchule zu beginnen. Damit einhergehend wurde die Verwaltung beauftragt, einen Kooperationsvertrag mit der Stadt Brühl über die Aufnahme von Hürther Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf an der Pestalozzischule in Brühl abzuschließen. Es wurden daher Gespräche zwischen den beiden Verwaltungen über eine mögliche Kooperation zum Besuch der Pestalozzischule geführt. Die abzuschließende Vereinbarung sieht vor, dass die Stadt Hürth der Stadt Brühl als Schulträgerin die anfallenden Kosten pro Schülerin bzw. Schüler erstattet. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 216/2013 Zusätzlich zum Schulkostenbeitrag (z.B. Schulbetriebskosten, Lernmittel, etc; ca. 2.500,-Euro/Schüler/-in und Jahr) würden damit auch die Kosten einer OGS-Teilnahme sowie der Schülerbeförderungskosten übernommen. Die Schulleitung der Pestalozzischule hat keine Einwände gegen die Aufnahme der Hürther Schülerinnen und Schüler. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14