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Vorlage (Verkehrskonzept südl. Innenstadt hier: Bewirtschaftung der Straßenrandstellplätze im Zuge der Umsetzung des Ausbauprogramms Innenstadt (Uhlstr., Carl-Schurz-Str., Brühl-Mitte))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
122 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
02.07.13, 18:31
Aktualisiert
02.07.13, 18:31
Vorlage (Verkehrskonzept südl. Innenstadt
hier: Bewirtschaftung der Straßenrandstellplätze im Zuge der Umsetzung des Ausbauprogramms Innenstadt (Uhlstr., Carl-Schurz-Str., Brühl-Mitte)) Vorlage (Verkehrskonzept südl. Innenstadt
hier: Bewirtschaftung der Straßenrandstellplätze im Zuge der Umsetzung des Ausbauprogramms Innenstadt (Uhlstr., Carl-Schurz-Str., Brühl-Mitte)) Vorlage (Verkehrskonzept südl. Innenstadt
hier: Bewirtschaftung der Straßenrandstellplätze im Zuge der Umsetzung des Ausbauprogramms Innenstadt (Uhlstr., Carl-Schurz-Str., Brühl-Mitte))

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 23-01 18.06.2013 155/2013 Betreff Verkehrskonzept südl. Innenstadt hier: Bewirtschaftung der Straßenrandstellplätze im Zuge der Umsetzung des Ausbauprogramms Innenstadt (Uhlstr., Carl-Schurz-Str., Brühl-Mitte) Beratungsfolge Verkehrsausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: 1. Der Verkehrsausschuss beschließt, vorbehaltlich der Beschlussfassung im PStA zu den stadtgestalterischen Maßnahmen des "Förderprogramms Innenstadt", die Carl-Schurz-Str. im Abschnitt zwischen Mühlenstr. und Clemens-August-Str. per Zonenbeschilderung (Vz. 274.1-51 "20km/h" u. Vz. 290.1 "Halteverbotszone") als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auszuweisen. Im Rahmen der funktionellen Umgestaltung des Verkehrsraumes werden die Straßenrandstellplätze in der Ost-West-Achse sowie die Parkmöglichkeiten auf der Platzfläche am ÖPNV-Haltepunkt Brühl-Mitte zugunsten der beidseitigen Fußgängerflächen aufgelöst. Vorgesehen ist gem. Ausbauprogramm die Einrichtung einer Buswendeschleife sowie eines barrierefreien Zuganges zur Unterführung der Linie 18, wobei 4 Taxenplätze und ein Behindertenstellplatz weiterhin vorgehalten werden. Weiterhin werden im südlichen Ausbaubereich 7 Bewohnerstellplätze ausgewiesen. 2. Auf der Grundlage, der am 19.11.2012 (Vorlage 117/2012) durch den Gutachter vorgestellten Empfehlungen bezüglich einer Bewirtschaftung bzw. Reduzierung der heute verfügbaren Straßenrandstellplätze in der südlichen Innenstadt, beschließt der Verkehrsausschuss, im zeitlichen Zusammenhang mit den Ausbaumaßnahmen in den nachstehenden Straßenabschnitten Bewohnerparkregelungen einzurichten:  westl. Uhlstr. (Stern bis Kreisverkehr Liblarer Str.)  nördl. Bonnstr. (Stern bis Haus-Nr.:19a -Zufahrt Stadion-)  südl. Mühlenstr. (Stern bis Steinweg)  Clemens-August-Str. (Stern bis Linie 18)  Brühl-Mitte (Carl-Schurz-Straße, vor Haus-Nr.:33) Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 155/2013 Erläuterungen: A Allgemeine verkehrliche Erläuterungen Im Zusammenhang mit der anstehenden baulichen Umsetzung der Maßnahmen "Rahmenplanung Innenstadt" (Umgestaltung Uhlstraße, Kreisverkehr Liblarer Str. / Uhlstraße, Gestaltung der OstWest-Achse) wird zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Verkehrssituation in den betreffenden Straßenzügen sowie im Bereich des Stern eine Reduzierung vermeidbarer Fahrten des Individualverkehrs angestrebt. Lt. der Zustandsanalyse 2011 des Verkehrsgutachtens stehen dem Pkw-Verkehr im südl. Innenstadtbereich und unmittelbar angrenzend insgesamt 1.370 Stellplätze zur Verfügung. Incl. des Parkplatzes an der Unterführung Balthasar-Neumann-Platz befinden sich davon 72 Stellplätze (ca. 5%) im Streckenzug Uhlstraße / Mühlenstraße / Carl-Schurz-Straße. Die betreffenden Straßenrandparkstände sind aufgrund ihrer Lage "im Herzen der Innenstadt", problemlos anfahrbar, kostenfrei (Parkscheibenregelung), also sehr attraktiv und hoch ausgelastet. Dies allerdings vor dem Hintergrund erheblicher freier Kapazitäten in den vorhandenen umliegenden Parkbauten. Während die kostenpflichtigen Parkhäuser und Tiefgaragen hier gerade einmal zur Hälfte ausgelastet sind, besteht bei den Straßenrandparkständen während der Nachmittagstunden eines normalen Werktages nahezu eine Vollauslastung. Legal parkten Innerhalb von 4 Stunden -lt. Erhebung- im Streckenzug Uhlstraße, südl. Mühlenstraße, Carl-Schurz-Straße und auf dem Parkplatz an der Unterführung zum Balthasar-Neumann-Platz 272 Fahrzeuge bei einem Parkraumangebot von 72 Stellplätzen. Die vorh. 5 Parkstände in der südl. Mühlenstraße wurden dabei ca. 8 mal die übrigen ca. 3 bis 4 mal umgeschlagen. Alleine für die 12 Stellplätze in der Carl-Schurz-Straße beziffert sich der zusätzliche Parksuchverkehr auf ca. 300 Fahrten/Tag. Rechnet man diese Größenordnung auf 72 Stellplätze hoch und nimmt den Ziel- und Quellverkehr der Stellplätze hinzu, dann liegt das Potenzial für eine Verkehrsreduzierung bei ca. 2000 Kfz/Tag. Der Schlüssel zur Reduzierung der Verkehrsmengen im Straßennetz der südlichen Innenstadt liegt somit in der Reduzierung des betreffenden Stellplatzangebotes. In seinem Handlungskonzept kommt der Gutachter zu der Empfehlung, dass die derzeitigen Straßenrandparkplätze im Streckenzug Uhlstraße / Mühlenstraße / Carl-Schurz-Straße künftig nicht zur allgemeinen Nutzung weiter vorgehalten werden sollten und weist gleichfalls nach, dass zur Deckung der Parkraumnachfrage im direkten Umfeld ausreichende freie Parkraumkapazitäten zur Verfügung stehen. Zur besseren Verdeutlichung der Größenordnung sei hier angemerkt, jede einzelne der umliegenden Parkierungsanlagen könnte für sich betrachtet (siehe Anlage) die entfallenden 72 Straßenparkstände zu jeder Zeit ausgleichen. Die entsprechend den Planungen für die Uhlstraße und die Ost-West-Achse verbleibenden Straßenrandparkplätze können künftig im Rahmen einer Bewohnerparkregelung bewirtschaftet werden. Auf diese Weise wird neben dem direkten Zielverkehr, der heute im betreffenden Streckenzug einen freien Parkplatz findet, insbesondere auch der zusätzliche Parksuchverkehr deutlich reduziert, was nicht zuletzt der multifunktionalen Platzfläche am Stern zugute kommt. B Verkehrs- und Ausbaukonzept Carl-Schurz-Str. Schon in der jüngsten Vergangenheit stand die Carl-Schurz-Str. in der politischen Diskussion. Aufgrund des letzten Fördergesprächs hat sich die Notwendigkeit ergeben, die Baumaßnahme Carl-Schurz-Str. / Brühl-Mitte planerisch zu forcieren, um bis zum 31.08.2013 für die Jahre 2014 ff einen Förderantrag bei der Bezirksregierung einzureichen. Das vorgestellte Verkehrsgutachten "Südl. Innenstadt Brühl" bietet grundsätzlich eine Entscheidungsgrundlage zu einer abschließenden Beschlussfassung explizit zur Carl-Schurz-Straße. In Verbindung mit einer Verkehrsuntersuchung der Stadtwerke Brühl ist die Verwaltung von der EinBgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 155/2013 richtung einer Fußgängerzone abgerückt, da der Busverkehr weder gänzlich noch in nennenswertem Umfang aus der Carl-Schurz-Straße herausgenommen werden kann, es sei denn, man wollte künftig auf die zentralen Haltestellen "Mühlenstraße" und "Giesler-Galerie" verzichten. Ebenfalls würde die durch eine Fußgängerzone entstehende Fahrzeitverlängerung Auswirkungen auf das Randevouzsystem am zentralen Halte- /Umsteigepunkt Brühl-Mitte haben. Eine gegenläufige Anbindung des Haltepunktes "Brühl-Mitte" von der Clemens-August-Straße ist nicht zu realisieren. Unter diesen Rahmenbedingungen bietet der planerische Ansatz eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches, mit einer 4m breiten Fahrbahn, augenscheinlich die sinnvollste Lösung verkehrliche- und stadtgestalterische Ziele in Einklang zu bringen, zumal im Rahmen der Umbauplanung eine Buswendeschleife in Brühl-Mitte eingerichtet werden kann. Unter der Zielsetzung der künftigen Reduzierung der Parksuchverkehre (sh. Teil A) und der Flächenansprüche für Brühl-Mitte sieht das Planungskonzept die Aufhebung der 12 Straßenrandstellplätze im Zuge der Ost-WestAchse vor. Die Flächenansprüche der Nutzungen Behindertenstellplatz, Stattauto und Taxen sind gleichermaßen erfüllt. Die restlichen 7 Stellplätze in Nord-Süd-Richtung der Carl-Schurz-Straße werden dem Bewohnerparken zugeführt. C Parkraumbewirtschaftung südl. Innenstadt mit Umsetzung des Förderprogramms Nach der unter Teil A formulierten Prämisse bezüglich der Reduzierung der Parksuchverkehre beabsichtigt die Verwaltung in zeitlicher Abhängigkeit zur Projektumsetzung die in der anliegenden Tabelle -Parkraumdifferenz- dargestellten Detailregelungen zugunsten des Bewohnerparkens. Die weiterhin beigefügte Tabelle -Parkraumerhebung Parkhäuser- zeigt korrespondierend die derzeitige Auslastung der umliegenden Parkierungsanlagen und verdeutlicht zusätzlich die dort freien Kapazitäten. Im Schnitt sind diese Parkbauten nur zur Hälfte ausgelastet und bieten somit ein ungenutztes Parkraumangebot, welches die Größenordnung des im Straßenraum reduzierten Angebotes weit übertrifft. Anlage(n): (1) Parkraumerhebung Parkhäuser (2) Tabelle Parkraumdifferenz Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14