Daten
Kommune
Brühl
Größe
247 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
16.09.13, 18:28
Aktualisiert
16.09.13, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20/1
20 26 15 Jü
03.09.2013
282/2013
Betreff
Gesellschafterversammlung Stadtwerke
-Jahresabschluss 2012 und Konzernabschluss 2012Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse herbeizuführen:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2012 gemäß
§ 14 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages wird in der vorgelegten Form festgestellt.
2. Der Konzernabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2012 wird
in der vorgelegten Form gebilligt.
3. Der Jahresgewinn 2012 in Höhe von 3.955.997,61 € wird gemäß § 14 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages, wie folgt verwendet:
3.955.997,61 €
Jahresgewinn
955.997,61 €
Einstellung in die Gewinnrücklage
Ausschüttung an den Gesellschafter
3.000.000,00 €
abzgl. 15 %
Kapitalertragssteuer
abzgl. 5,5 %
Solidaritätszuschlag
Auszahlung an die Stadt Brühl
450.000,00 €
24.750,00 €
2.525.250,00 €
4. Die Ausschüttung des Jahresgewinns erfolgt zum 05.11.2013.
Bgm.
Zust. Dez.
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5. Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat ist für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung
zu erteilen.
Erläuterungen:
zu 1.) Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2012 ist von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, Köln, geprüft worden. Der Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt vor.
Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 24.06.2013 den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den Jahresabschluss --bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang-- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Brühl GmbH, Brühl, für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die
Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3
EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu
führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags
sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über
die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden
kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie
die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs.
3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der SteBgm.
Zust. Dez.
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tigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und
des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3
EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu
führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen
geführt.“
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 17.07.2013 den Jahresabschluss zum
31.12.2012 geprüft und der Gesellschafterversammlung einstimmig die o.g. Empfehlung ausgesprochen.
zu 2.) Der Konzernabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2012 ist
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, Köln, geprüft worden. Der Bericht
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt vor.
Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 28.06.2013 den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den von der Stadtwerke Brühl GmbH, Brühl, aufgestellten Konzernabschluss –-bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel-- und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft.
Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den
Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
Bgm.
Zust. Dez.
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internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss
und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Der Aufsichtsrat hat einstimmig in seiner Sitzung vom 17.07.2013 den Konzernabschluss zum 31.12.2012 geprüft und zustimmend zur Kenntnis genommen.
zu 3.) Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17.07.2013 der Gesellschafterversammlung gemäß § 14 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages einstimmig vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2012 in Höhe von 3.955.997,61 € wie oben vorgeschlagen zu verwenden.
zu 4.) Im Anschluss an die Ratssitzung und der darauf folgenden Gesellschafterversammlung soll die Ausschüttung erfolgen. Maßgeblich für die Fälligkeit (inkl.
Fälligkeitszinsen an das Finanzamt) ist das oben genannte Datum.
zu 5.) Der Aufsichtsrat hat sich von der Geschäftsführung während des Geschäftsjahres
durch regelmäßige Berichte, sowie in Sitzungen über die Entwicklung und die Lage
der Gesellschaft, sowie über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik berichten
lassen und die Geschäftsführung überwacht. Alle wichtigen Vorgänge hat er mit
der Geschäftsführung eingehend beraten.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17.07.2013 der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, dem Geschäftsführer für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
Anlage(n):
(1) Jahresabschluss 2012 (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht)
(2) Konzernabschluss 2012 (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht)
Bgm.
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