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Vorlage (Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung 'Rosenhof' - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
177 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
23.09.13, 12:13
Aktualisiert
23.09.13, 12:13
Vorlage (Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung 'Rosenhof'
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 26 10/04042Ä1 03.05.2013 150/2013 Betreff Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung 'Rosenhof' - Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung ‚Rosenhof’: A A1 Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung (25.01. - 05.02.2010) Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B2.1 B2.2 B2.3 B2.4 B3.1 B3.2 B3.3 B3.4 Bgm. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 150/2013 A2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.1 T2.1 LVR Bodendenkmalpflege Ist bereits berücksichtigt. Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- Ist bereits berücksichtigt. und Bodenschutzbehörde (UWAB) T2.2 Ist bereits berücksichtigt. T2.3 Ist bereits berücksichtigt. T4.1 Rhein-Erft-Kreis (Kreisplanung und Ist bereits berücksichtigt. Naturschutz) T4.2 Ist bereits berücksichtigt. T4.3 Ist bereits berücksichtigt. T4.4 Wird nicht berücksichtigt. T4.5 Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. T6.1 Kinderschutzbund Ist bereits berücksichtigt. T7.1 Stadtwerke Brühl Ist bereits berücksichtigt. T7.2 Ist bereits berücksichtigt. T8.1 Erft-Verband Abwassertechnik Ist bereits berücksichtigt. T9.1 Straßen.NRW T10.1 Geologischer Dienst NRW Ist bereits berücksichtigt. B B1 Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung (20.12.2012 - 25.01.2013) Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B1.5 B1.6 B1.7 B1.8 B1.9 B1.10 B1.11 B1.12 B1.13 B1.14 B1.15 B1.16 B2.1 B3.1 B3.2 B3.3 B4.1 B4.2 Bgm. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 150/2013 Bürger Abwägung der Stellungnahme B5.1 B5.2 B5.3 B5.4 B5.5 B6.1 B6.2 B7.1 B8.1 B9.1 B9.2 B9.3 B10.1 B11.1 Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. B2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Öffentlichen Auslegung T3.1 T3.2 T4.1 Stadtwerke Brühl TÖB T6.1 T6.2 T6.3 T6.4 Abwägung der Stellungnahme Rhein-Erft-Kreis (Kreisplanung und Naturschutz) Kreispolizei T6.5 Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung ‚Rosenhof’ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörigen Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 24, und betrifft die Flurstücke 203, 204, 208, 209, 199, 200, 393, 206, 345, 346 sowie 342 und 385 tlw. und ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten durch die nördliche Grenze der Flurstücke 203 und 345 bis zum Schnittpunkt der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 393 und 42, dieser Verlängerung nach Norden folgend bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Verlängerung des Ost-West verlaufenden Grenzabschnittes der Flurstücke 342 und 345 im Nordosten des Flurstückes 345, weiter auf dieser westlichen Verlängerung nach Osten übergehend in die nördliche Grenze des Flurstücks 346, durch die östliche Grenze des Flurstücks 346, Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 150/2013 im Süden im Westen durch die südliche Grenze der Flurstücke 346, 206, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 394 bis zum Schnittpunkt der östlichen Verlängerung der Grenze der Flurstücke 42 und 337, auf dieser Verlängerung nach Westen bis zum Schnittpunkt mit der Grenze der Flurstücke 385 und 337, von diesem Schnittpunkt nach Norden, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 42, dann weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 200, 199 und 209, durch die westliche Grenze der Flurstücke 209, 208 und 203. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die zugehörige 33. FNP-Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung. Erläuterungen: Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 25.01. 05.02.2010 und im Rahmen der Öffentlichen Auslegung vom 20.12.2012 - 25.01.2013 informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Träger öffentlicher Belange wurden parallel per Anschreiben beteiligt. Über die zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen hinaus (s. Vorlage 165/2012 zum Auslegungsbeschluss) erfolgten zur Öffentlichen Auslegung zahlenmäßig deutlich mehr und umfangreichere Stellungnahmen von Bürgern, wobei keine grundsätzlich neuen Positionen vertreten wurden. Gegenüber der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung haben nun auch Anwohner der Straße ‚Rosenhof’ Anregungen eingebracht. Vielfach wurde vorgetragen, dass Fauna und Flora geschont und weitestgehend erhalten werden soll und dass das 2010 erstellte Artenschutzgutachten zu überprüfen sei. Die neue Bebauung solle sich in wenig verdichteter Bauweise in den Grünbestand einfügen. Diesen vorgenannten Anliegen wird jedoch entgegen gehalten, dass gerade eine maßvolle Nachverdichtung wie am vorliegenden Standort eine nachhaltige und stadtwirtschaftlich betrachtete Stadtentwicklung bedeutet, da hierdurch insbesondere alternative Flächen in Stadtrandlagen - und damit zu bedeutenden und nicht isolierten Lagen für Fauna und Flora - vor baulichen Entwicklungen verschont bleiben. Hinsichtlich des Artenschutzgutachtens ist fest zu halten, dass der Gutachter im Februar 2013 seine fundierten und fachlichen Aussagen überprüft und schriftlich bestätigt hat. Seitens Anwohner vom ‚Rosenhof’ wurde zudem kritisiert, dass die zukünftige Wohnbebauung nun bis an ihre Grundstücke heranreicht. Im Vergleich zur bisher festgesetzten Nutzung ‚Grundschule’ bedeutet die neue Nachbarschaft mit ihrer Wohnfunktion jedoch eine erhebliche Verbesserung. Das städtebauliche Konzept mit großzügigen Gärten sowie unterschiedlichen Ausrichtungen der geplanten Gebäude untereinander sowie zu Gebäuden außerhalb des Gebietes tragen stadtgestalterisch zu einer entspannten nachbarschaftlichen Situation bei. Die angehaltenen planerischen Grundgedanken hinsichtlich Abstände, Ausrichtungen etc. finden sich auch in anderen Brühler Neubaugebieten. Eine besonders ungünstige bauliche Situation kann hier nicht ausgemacht werden. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 5 – Drucksache 150/2013 Auf der Grundlage der seit 21.04.1997 existierenden Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang, trägt das neue Baugebiet dazu bei, dass das nördlich liegende Blockheizkraftwerk der Stadtwerke Brühl energetisch effizient genutzt wird, indem ortsnah produzierte Nahwärme an dieses Baugebiet geliefert wird. Die öffentlich ausgelegt Planung wird zum Satzungsbeschluss vorgeschlagen. Weitere Erläuterung erfolgen bei Bedarf in der Sitzung. Anlage(n): (1) Abwägungsvorschlag (2) Übersichtsplan (3) BP Satzungsplan (4) BP-Legende (5) Textliche Festsetzungen (6) BP-Begründung Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14