Daten
Kommune
Brühl
Größe
177 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
23.09.13, 12:13
Aktualisiert
23.09.13, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61 26 10/04042Ä1
03.05.2013
150/2013
Betreff
Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung 'Rosenhof'
- Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
04.04/2, 1. Änderung ‚Rosenhof’:
A
A1
Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung
Stellungnahmen der Bürger zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung
(25.01. - 05.02.2010)
Bürger Abwägung der Stellungnahme
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B2.1
B2.2
B2.3
B2.4
B3.1
B3.2
B3.3
B3.4
Bgm.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 150/2013
A2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur
frühzeitigen Bürgerbeteiligung
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.1
T2.1
LVR Bodendenkmalpflege
Ist bereits berücksichtigt.
Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- Ist bereits berücksichtigt.
und Bodenschutzbehörde (UWAB)
T2.2
Ist bereits berücksichtigt.
T2.3
Ist bereits berücksichtigt.
T4.1
Rhein-Erft-Kreis (Kreisplanung und Ist bereits berücksichtigt.
Naturschutz)
T4.2
Ist bereits berücksichtigt.
T4.3
Ist bereits berücksichtigt.
T4.4
Wird nicht berücksichtigt.
T4.5
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
T6.1
Kinderschutzbund
Ist bereits berücksichtigt.
T7.1
Stadtwerke Brühl
Ist bereits berücksichtigt.
T7.2
Ist bereits berücksichtigt.
T8.1
Erft-Verband Abwassertechnik
Ist bereits berücksichtigt.
T9.1
Straßen.NRW
T10.1 Geologischer Dienst NRW
Ist bereits berücksichtigt.
B
B1
Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung
Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung
(20.12.2012 - 25.01.2013)
Bürger Abwägung der Stellungnahme
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B1.5
B1.6
B1.7
B1.8
B1.9
B1.10
B1.11
B1.12
B1.13
B1.14
B1.15
B1.16
B2.1
B3.1
B3.2
B3.3
B4.1
B4.2
Bgm.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 3 –
Drucksache 150/2013
Bürger Abwägung der Stellungnahme
B5.1
B5.2
B5.3
B5.4
B5.5
B6.1
B6.2
B7.1
B8.1
B9.1
B9.2
B9.3
B10.1
B11.1
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
B2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Öffentlichen Auslegung
T3.1
T3.2
T4.1
Stadtwerke Brühl
TÖB
T6.1
T6.2
T6.3
T6.4
Abwägung der Stellungnahme
Rhein-Erft-Kreis (Kreisplanung und Naturschutz)
Kreispolizei
T6.5
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan
04.04/2, 1. Änderung ‚Rosenhof’ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung
und beschließt die zugehörigen Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 24, und betrifft die Flurstücke 203, 204,
208, 209, 199, 200, 393, 206, 345, 346 sowie 342 und 385 tlw. und ist folgendermaßen
abgegrenzt:
Im Norden
im Osten
durch die nördliche Grenze der Flurstücke 203 und 345 bis zum Schnittpunkt
der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 393 und 42, dieser
Verlängerung nach Norden folgend bis zum Schnittpunkt mit der westlichen
Verlängerung des Ost-West verlaufenden Grenzabschnittes der Flurstücke
342 und 345 im Nordosten des Flurstückes 345, weiter auf dieser westlichen
Verlängerung nach Osten übergehend in die nördliche Grenze des Flurstücks 346,
durch die östliche Grenze des Flurstücks 346,
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
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Drucksache 150/2013
im Süden
im Westen
durch die südliche Grenze der Flurstücke 346, 206, entlang der westlichen
Grenze des Flurstücks 394 bis zum Schnittpunkt der östlichen Verlängerung
der Grenze der Flurstücke 42 und 337, auf dieser Verlängerung nach Westen bis zum Schnittpunkt mit der Grenze der Flurstücke 385 und 337, von
diesem Schnittpunkt nach Norden, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 42, dann weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 200,
199 und 209,
durch die westliche Grenze der Flurstücke 209, 208 und 203.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die zugehörige 33. FNP-Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung.
Erläuterungen:
Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 25.01. 05.02.2010 und im Rahmen der Öffentlichen Auslegung vom 20.12.2012 - 25.01.2013
informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Träger öffentlicher Belange wurden
parallel per Anschreiben beteiligt.
Über die zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen hinaus (s.
Vorlage 165/2012 zum Auslegungsbeschluss) erfolgten zur Öffentlichen Auslegung zahlenmäßig deutlich mehr und umfangreichere Stellungnahmen von Bürgern, wobei keine
grundsätzlich neuen Positionen vertreten wurden. Gegenüber der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung haben nun auch Anwohner der Straße ‚Rosenhof’ Anregungen eingebracht.
Vielfach wurde vorgetragen, dass Fauna und Flora geschont und weitestgehend erhalten
werden soll und dass das 2010 erstellte Artenschutzgutachten zu überprüfen sei. Die
neue Bebauung solle sich in wenig verdichteter Bauweise in den Grünbestand einfügen.
Diesen vorgenannten Anliegen wird jedoch entgegen gehalten, dass gerade eine maßvolle Nachverdichtung wie am vorliegenden Standort eine nachhaltige und stadtwirtschaftlich
betrachtete Stadtentwicklung bedeutet, da hierdurch insbesondere alternative Flächen in
Stadtrandlagen - und damit zu bedeutenden und nicht isolierten Lagen für Fauna und Flora - vor baulichen Entwicklungen verschont bleiben. Hinsichtlich des Artenschutzgutachtens ist fest zu halten, dass der Gutachter im Februar 2013 seine fundierten und fachlichen Aussagen überprüft und schriftlich bestätigt hat.
Seitens Anwohner vom ‚Rosenhof’ wurde zudem kritisiert, dass die zukünftige Wohnbebauung nun bis an ihre Grundstücke heranreicht. Im Vergleich zur bisher festgesetzten
Nutzung ‚Grundschule’ bedeutet die neue Nachbarschaft mit ihrer Wohnfunktion jedoch
eine erhebliche Verbesserung. Das städtebauliche Konzept mit großzügigen Gärten sowie
unterschiedlichen Ausrichtungen der geplanten Gebäude untereinander sowie zu Gebäuden außerhalb des Gebietes tragen stadtgestalterisch zu einer entspannten nachbarschaftlichen Situation bei. Die angehaltenen planerischen Grundgedanken hinsichtlich
Abstände, Ausrichtungen etc. finden sich auch in anderen Brühler Neubaugebieten. Eine
besonders ungünstige bauliche Situation kann hier nicht ausgemacht werden.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
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Drucksache 150/2013
Auf der Grundlage der seit 21.04.1997 existierenden Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang, trägt das neue Baugebiet dazu bei, dass das nördlich liegende Blockheizkraftwerk der Stadtwerke Brühl energetisch effizient genutzt wird, indem ortsnah produzierte Nahwärme an dieses Baugebiet geliefert wird.
Die öffentlich ausgelegt Planung wird zum Satzungsbeschluss vorgeschlagen.
Weitere Erläuterung erfolgen bei Bedarf in der Sitzung.
Anlage(n):
(1) Abwägungsvorschlag
(2) Übersichtsplan
(3) BP Satzungsplan
(4) BP-Legende
(5) Textliche Festsetzungen
(6) BP-Begründung
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
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