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Vorlage (Bebauungsplan 04.07/3, 1. Änderung 'Ehemaliger Zuckerfabriksteich' - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
23.09.13, 12:13
Aktualisiert
23.09.13, 12:13
Vorlage (Bebauungsplan 04.07/3, 1. Änderung 'Ehemaliger Zuckerfabriksteich'
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 04.07/3, 1. Änderung 'Ehemaliger Zuckerfabriksteich'
- Aufstellungsbeschluss -)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 26-10/04073Ä1 11.09.2013 299/2013 Betreff Bebauungsplan 04.07/3, 1. Änderung 'Ehemaliger Zuckerfabriksteich' - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 04.07/3 ‚Ehemaliger Zuckerfabriksteich’. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 22. Es umfasst die Flurstücke: 380, 403, 404, 295, 378, 358 und 405 sowie 406 tlw. und ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden durch eine gedachte 26m-Parallele nördlich der nördlichen Grenze des Flurstückes 404, im Westen geschnitten mit dem Flurstück 389 und im Osten mit dem Flurstück 374, im Osten von dem letztgenannten Schnittpunkt in südliche Richtung entlang der südwestlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 374 und der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 358, im Süden entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 358 und der südlichen Grenze des Flurstücks 380, im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 370, 403, 404 und dem Flurstück 406 bis zum Schnittpunkt mit der gedachten 26m-Parallele nördlich der nördlichen Grenze des Flurstückes 404. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 299/2013 Erläuterungen: Zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zum o.g. Bebauungsplans 04.07/3 (18.06.2007) bestand die planerische Absicht - auf der Grundlage des damaligen Regio-Grün-Projektes - eine Grünverbindung zwischen dem westlich der BAB 553 gelegenen Areal und dem östlich liegenden rekultivierten Bereich ehemaliger und zwischenzeitlich wieder verfüllter Zuckerfabriksteiche herzustellen. Es bot sich seinerzeit an, die vorhandene Unterquerung der Autobahn für eine solche Verbindung zu nutzen. Zwischenzeitlich stellte sich entgegen ursprünglicher Aussichten die Umsetzung dieser Verbindung mangels Verfügbarkeit der östlich - zum überwiegenden Teil auf Wesselinger Stadtgebiet - liegenden Flächen als nicht durchsetzbar heraus. Darüber hinaus signalisierte zuletzt auch der Landesbetrieb Straßen (hier: Autobahn), dass er die Aufgabe dieser Unterführung beabsichtigt, da es mittlerweile an jeglicher Nutzung mangelt. Zudem existieren nördlich parallel zur dort verlaufenden Bahnstrecke sowie südlich entlang der Rheinstraße adäquate Querungen. Die für die Durchquerung des GE-Gebietes im BP vorgehaltene Fläche wird damit obsolet und kann mit einer BP-Änderung einer GE-Nutzung zugeführt werden. Anlage(n): (1) Übersichtsplan BP 04.07/3, 1. Änderung Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14