Daten
Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
23.09.13, 12:13
Aktualisiert
23.09.13, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61 26-10/04073Ä1
11.09.2013
299/2013
Betreff
Bebauungsplan 04.07/3, 1. Änderung 'Ehemaliger Zuckerfabriksteich'
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Aufstellung der 1. Änderung
des Bebauungsplans 04.07/3 ‚Ehemaliger Zuckerfabriksteich’.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 22.
Es umfasst die Flurstücke: 380, 403, 404, 295, 378, 358 und 405 sowie 406 tlw. und ist
folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden durch eine gedachte 26m-Parallele nördlich der nördlichen Grenze des Flurstückes 404, im Westen geschnitten mit dem Flurstück 389 und im Osten mit
dem Flurstück 374,
im Osten
von dem letztgenannten Schnittpunkt in südliche Richtung entlang der südwestlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 374 und der nordöstlichen
Grenze des Flurstücks 358,
im Süden
entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 358 und der
südlichen Grenze des Flurstücks 380,
im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 370, 403, 404 und dem Flurstück 406 bis zum Schnittpunkt mit der gedachten 26m-Parallele nördlich
der nördlichen Grenze des Flurstückes 404.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 299/2013
Erläuterungen:
Zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zum o.g. Bebauungsplans 04.07/3 (18.06.2007)
bestand die planerische Absicht - auf der Grundlage des damaligen Regio-Grün-Projektes
- eine Grünverbindung zwischen dem westlich der BAB 553 gelegenen Areal und dem
östlich liegenden rekultivierten Bereich ehemaliger und zwischenzeitlich wieder verfüllter
Zuckerfabriksteiche herzustellen. Es bot sich seinerzeit an, die vorhandene Unterquerung
der Autobahn für eine solche Verbindung zu nutzen.
Zwischenzeitlich stellte sich entgegen ursprünglicher Aussichten die Umsetzung dieser
Verbindung mangels Verfügbarkeit der östlich - zum überwiegenden Teil auf Wesselinger
Stadtgebiet - liegenden Flächen als nicht durchsetzbar heraus. Darüber hinaus signalisierte zuletzt auch der Landesbetrieb Straßen (hier: Autobahn), dass er die Aufgabe dieser
Unterführung beabsichtigt, da es mittlerweile an jeglicher Nutzung mangelt. Zudem existieren nördlich parallel zur dort verlaufenden Bahnstrecke sowie südlich entlang der
Rheinstraße adäquate Querungen.
Die für die Durchquerung des GE-Gebietes im BP vorgehaltene Fläche wird damit obsolet
und kann mit einer BP-Änderung einer GE-Nutzung zugeführt werden.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan BP 04.07/3, 1. Änderung
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14