Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse' - Satzungsbeschluss - Bezug: PSTA 01.10.2013 und Vorlage 300/2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
166 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
08.10.13, 18:20
Aktualisiert
08.10.13, 18:20
Vorlage (Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse'
- Satzungsbeschluss -
Bezug: PSTA 01.10.2013 und Vorlage 300/2013) Vorlage (Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse'
- Satzungsbeschluss -
Bezug: PSTA 01.10.2013 und Vorlage 300/2013) Vorlage (Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse'
- Satzungsbeschluss -
Bezug: PSTA 01.10.2013 und Vorlage 300/2013)

öffnen download melden Dateigröße: 166 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 26-10 06.16Ä2 02.10.2013 318/2013 Betreff Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse' - Satzungsbeschluss Bezug: PSTA 01.10.2013 und Vorlage 300/2013 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse': A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (10.06. - 21.06.2013) und TÖB-Beteiligung A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B - kein Eingang - Abwägung der Stellungnahme A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.1 Deutscher Kinderschutzbund Ist bereits berücksichtigt. T1.2 T2.1 T3.1 Bgm. Stadtwerke Brühl Landesbetrieb Straßen NRW Zust. Dez. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 318/2013 B - Öffentliche Auslegung (30.08. - 30.09.2013) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B2.1 B2.2 B3.1 B3.2 B3.3 B4.1 B5.1 B6.1 B6.2 B6.3 B6.4 B6.5 B7.1 B7.2 B8.1 B8.2 B9.1 B9.2 B9.3 B9.4 B9.5 B9.6 B9.7 B9.8 B9.9 B9.10 B9.11 B9.12 B10.1 B10.2 B10.3 B10.4 B10.5 B10.6 B10.7 B11.1 B11.2 B12.1 B12.2 B13.1 B14.1 B15.1 B15.2 Bgm. Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 318/2013 Lfd. Nr. Bürger B15.3 B15.4 B15.5 B15.6 Abwägung der Stellungnahme Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.1 Stadtwerke Brühl T2.1 Landesbetrieb Straßen NRW T3.1 Rhein-Erft-Kreis (Abwägungsstand: 07.10.2013) Erläuterungen: Die Vorlage zum Satzungsbeschluss war bereits Gegenstand von Beratungen im Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss am 01.10.2013. Bedenken und Anregungen von Bürgern lagen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Zahlreiche zwischenzeitliche Eingänge wurden dem PStA zur Sitzung (Stand 01.10.2013) als Tischvorlage vorgelegt, darüber hinaus sind weitere Stellungnahmen eingegangen. Der hier beigefügte Abwägungsvorschlag beinhaltet den kompletten und aktuellen Stand (07.10.2013). Inhaltlich wird von Anwohnern des benachbarten Neubaugebietes im BP 06.21 ‚Nördliche Steingasse’ vor allem vorgetragen, dass das geplante Neubauvorhaben zu einem störenden Mehr an Lärm sowie zu einer Gefährdung der Kinder und anderen Bewohner des Wohngebietes aufgrund der zu erwartenden Verkehrszunahme führen wird. In lärmtechnischer Hinsicht handelt es sich im Kern jedoch nur um wohngebietsverträglichen Lärm, der durch die zukünftige Wohnnutzung mit ca. 15 - 30 Wohnungen verursacht wird. Relevante Belastungen entstehen hierdurch aber nicht. Die im Neubaugebiet BP 06.21 geplanten Verkehrsanlagen orientieren sich an der RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen 2006), hier zu Wohngebietsstraßen. Demnach werden auch erheblich größere Wohngebiete an solche Wohnstraßen angeschlossen. Als Brühler Beispiele sind hier Berliner Ring oder Am Ringofen zu nennen, die zahlreiche Mehrfamilienhäuser zu ihrem Wohngebiet zählen. Die in dem BP 06.21 ‚Nördliche Steingasse’ festgesetzte Verkehrsfläche schöpft die Orientierungswerte der RASt für eine maximale Verkehrsbelastung bei weitem nicht aus, so dass sich allein aus einer Zunahme von 30 Wohneinheiten keine Gefährdung ableiten lässt. Hinzu kommt außerdem die Forderung des Landesbetriebs Straßen NRW, das neue Wohngebiet - genauso wie das Wohngebiet des BP 06.21 ‚Nördliche Steingasse’ - nicht an die Alte Bonnstraße an zu schließen. Anlage(n): (1) Abwägungsvorschlag BP 06.16, 2. Änderung (Stand 07.10.2013) (2) BP-Begründung (Stand 07.10.2013) Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14