Daten
Kommune
Brühl
Größe
166 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
08.10.13, 18:20
Aktualisiert
08.10.13, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61 26-10 06.16Ä2
02.10.2013
318/2013
Betreff
Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse'
- Satzungsbeschluss Bezug: PSTA 01.10.2013 und Vorlage 300/2013
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse':
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (10.06. - 21.06.2013) und TÖB-Beteiligung
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Bürger
B
- kein Eingang -
Abwägung der Stellungnahme
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.1
Deutscher Kinderschutzbund
Ist bereits berücksichtigt.
T1.2
T2.1
T3.1
Bgm.
Stadtwerke
Brühl
Landesbetrieb
Straßen NRW
Zust. Dez.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 318/2013
B - Öffentliche Auslegung (30.08. - 30.09.2013) und TÖB-Beteiligung
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B2.1
B2.2
B3.1
B3.2
B3.3
B4.1
B5.1
B6.1
B6.2
B6.3
B6.4
B6.5
B7.1
B7.2
B8.1
B8.2
B9.1
B9.2
B9.3
B9.4
B9.5
B9.6
B9.7
B9.8
B9.9
B9.10
B9.11
B9.12
B10.1
B10.2
B10.3
B10.4
B10.5
B10.6
B10.7
B11.1
B11.2
B12.1
B12.2
B13.1
B14.1
B15.1
B15.2
Bgm.
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 3 –
Drucksache 318/2013
Lfd. Nr.
Bürger
B15.3
B15.4
B15.5
B15.6
Abwägung der Stellungnahme
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.1
Stadtwerke
Brühl
T2.1
Landesbetrieb Straßen NRW
T3.1
Rhein-Erft-Kreis (Abwägungsstand: 07.10.2013)
Erläuterungen:
Die Vorlage zum Satzungsbeschluss war bereits Gegenstand von Beratungen im Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss am 01.10.2013.
Bedenken und Anregungen von Bürgern lagen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch
nicht vor. Zahlreiche zwischenzeitliche Eingänge wurden dem PStA zur Sitzung (Stand
01.10.2013) als Tischvorlage vorgelegt, darüber hinaus sind weitere Stellungnahmen eingegangen.
Der hier beigefügte Abwägungsvorschlag beinhaltet den kompletten und aktuellen Stand
(07.10.2013).
Inhaltlich wird von Anwohnern des benachbarten Neubaugebietes im BP 06.21 ‚Nördliche
Steingasse’ vor allem vorgetragen, dass das geplante Neubauvorhaben zu einem störenden Mehr an Lärm sowie zu einer Gefährdung der Kinder und anderen Bewohner des
Wohngebietes aufgrund der zu erwartenden Verkehrszunahme führen wird.
In lärmtechnischer Hinsicht handelt es sich im Kern jedoch nur um wohngebietsverträglichen Lärm, der durch die zukünftige Wohnnutzung mit ca. 15 - 30 Wohnungen verursacht
wird. Relevante Belastungen entstehen hierdurch aber nicht.
Die im Neubaugebiet BP 06.21 geplanten Verkehrsanlagen orientieren sich an der RASt
06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen 2006), hier zu Wohngebietsstraßen. Demnach werden auch erheblich größere Wohngebiete an solche Wohnstraßen angeschlossen. Als Brühler Beispiele sind hier Berliner Ring oder Am Ringofen zu nennen, die zahlreiche Mehrfamilienhäuser zu ihrem Wohngebiet zählen. Die in dem BP 06.21 ‚Nördliche
Steingasse’ festgesetzte Verkehrsfläche schöpft die Orientierungswerte der RASt für eine
maximale Verkehrsbelastung bei weitem nicht aus, so dass sich allein aus einer Zunahme
von 30 Wohneinheiten keine Gefährdung ableiten lässt.
Hinzu kommt außerdem die Forderung des Landesbetriebs Straßen NRW, das neue
Wohngebiet - genauso wie das Wohngebiet des BP 06.21 ‚Nördliche Steingasse’ - nicht
an die Alte Bonnstraße an zu schließen.
Anlage(n):
(1) Abwägungsvorschlag BP 06.16, 2. Änderung (Stand 07.10.2013)
(2) BP-Begründung (Stand 07.10.2013)
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14