Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsausschusses Bezug: IntA 6.2.2012, 8.11.2012 und 16.5.2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
08.10.13, 18:20
Aktualisiert
08.10.13, 18:20
Vorlage (Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsausschusses 
Bezug: IntA 6.2.2012, 8.11.2012 und 16.5.2013) Vorlage (Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsausschusses 
Bezug: IntA 6.2.2012, 8.11.2012 und 16.5.2013)

öffnen download melden Dateigröße: 93 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 02 50 00 40 25.09.2013 307/2013 (143/2013) Betreff Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsausschusses Bezug: IntA 6.2.2012, 8.11.2012 und 16.5.2013 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: In der Sitzung des Integrationsausschusses vom 06.02.2012 hat Frau Özcelik einen Flyer des Integrationsrates der Stadt Mönchengladbach vorgestellt und gefragt, ob auch für den Integrationsausschuss der Stadt Brühl ein solcher Flyer aufgelegt werden kann (Niederschrift vom 06.02.2012; TOP 5.2). Der Integrationsausschuss ist ein vom Rat gebildeter beratender Ausschuss entsprechend § 58 GO (s. § 27 Abs. 1, Satz 5 GO NW). Er ist insofern zu behandeln , wie andere Ausschüsse auch, die keine eigenständige Pressearbeit leisten dürfen. Der Integrationsausschuss ist allerdings berechtigt, die Öffentlichkeit über seine Beschlüsse zu unterrichten (hier entspricht § 22 der Geschäftsordnung des Integrationsausschusses der Stadt Brühl der Muster Gesch-O). Falls dem Integrationsausschuss eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit zugestanden werden soll, müsste dies in der Hauptsatzung ausdrücklich festgelegt werden. Mit dieser rechtlichen Absicherung wäre dann grundsätzlich eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit zulässig. Der Integrationsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2012 diese Problematik aufgrund der hierzu erstellten Vorlage (Nr. 134/2012) diskutiert und festgehalten, einen entsprechenden Antrag an den Rat zu stellen (Niederschrift vom 08.11.2012, TOP 3.2). Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 307/2013 Frau Özcelik hat einen Antrag eingereicht, dem Integrationsausschuss eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit zu ermöglichen (Vorlage Nr. 143/2013). Eine Änderung der Hauptsatzung müsste erfolgen. In der Sitzung des Integrationsausschusses am 16.05.2013 hat sich der Integrationsausschuss mit 6:4 Stimmen für diesen Antrag ausgesprochen (Niederschrift vom 16.05.2013). Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14