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Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
23.09.13, 12:13
Aktualisiert
08.10.13, 18:20
Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 26-10/05.01 06.09.2013 291/2013 Betreff Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) die Aufstellung des Bebauungsplans 05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 1. Es umfasst die Flurstücke: 630, 68, 28, 130, 129, 30, 614, 613, 599, 315, und 324, sowie tlw. 584 (Straße An Hornsgarten), 418 (Weg) und 713 (Weg). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen von den westlichen Grenzen der Flurstücke 630 und 68, im Norden von der nördlichen Grenze des Flurstückes 68 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 69, 584 und 68, von hier zum Grenzpunkt der Flurstücke 584, 77 und 418, entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 77 bis zum anderen südöstlichen Grenzpunkt (Kehrenpunkt) des Flurstückes 77, weiter zum nördlichen Kehrenpunkt der Flurstücke 418 und 78 entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücks 78 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 78, 28 und 418, weiter entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 28, im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 28, 130, 129, 30 und 613, Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 291/2013 im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 613, 614 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 614, 616 und 584, von hier zum Grenzpunkt der Flurstücke 599, 584 und 243, entlang der östlichen und südlichen Grenze des Flurstückes 599, entlang den südlichen Grenzen der Flurstücke 315 und 324 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 324, 322 und 713, weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 630, 713 und 625, und entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 630. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Auf Initiative einiger Grundstückseigentümer besteht bereits seit dem Jahr 2000 der Wunsch im Westen von Brühl-Schwadorf neue Baugrundstücke zu entwickeln. Der konkrete Antrag zur Schaffung der rechtlichen Vorraussetzungen durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde mit Schreiben vom 05. Oktober 2011 vom Architekten Stefan Mertens, der die Interessen der Grundstückeigentümer vertritt, gestellt. In Abstimmungen mit der Stadt Brühl wurde der ursprünglich vorgesehene Geltungsbereich auf den nun vorliegenden Umfang erweitert. Herr Mertens hat daraufhin die zusätzlich betroffenen Eigentümer angesprochen und ist nun an die Stadt herangetreten das Verfahren zu beginnen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich da die rechtskräftige Fassung in diesem Bereich seit langem Wohnbauflächen (W) ausweist. Im Geltungsbereich soll, entsprechend der Bestandsbebauung im Umfeld, eine lockere Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern entstehen. Zur Zeit wird darüber hinaus geprüft ob eine neue Kindertagesstätte - die die durch die neue Gesetzeslage in Brühl zusätzlich zu schaffenden Betreuungsplätze der unter 3-jährigen aufnehmen soll - ebenfalls in diesem Bereich errichtet werden kann. Es handelt sich um eine 4-gruppe barrierefreie Einrichtung die in einem 2-stöckigen Gebäude untergebracht wird. Sie ist erforderlich um den Bedarf an Kinderbetreuung im Brühler Süden zu decken und würde darüber hinaus die Übergangseinrichtung „Kinderland Kunterbunt“ im ehemaligen Dominikanerkloster in Bornheim-Walberberg ablösen. Aus städtebaulicher Sicht wird die Entwicklung der Wohnbaufläche unter Berücksichtigung des KITA-Standorts begrüßt und bildet eine adäquate Abrundung des Ortsteils Schwadorf nach Westen hin. Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung. Anlage(n): (1) Übersichtsplan Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14