Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
23.09.13, 12:13
Aktualisiert
08.10.13, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61 26-10/05.01
06.09.2013
291/2013
Betreff
Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl.
I S. 1548) die Aufstellung des Bebauungsplans 05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer
Bach“.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 1.
Es umfasst die Flurstücke: 630, 68, 28, 130, 129, 30, 614, 613, 599, 315, und 324, sowie
tlw. 584 (Straße An Hornsgarten), 418 (Weg) und 713 (Weg).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
von den westlichen Grenzen der Flurstücke 630 und 68,
im Norden
von der nördlichen Grenze des Flurstückes 68 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 69, 584 und 68, von hier zum Grenzpunkt der Flurstücke 584, 77 und
418, entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 77 bis zum anderen
südöstlichen Grenzpunkt (Kehrenpunkt) des Flurstückes 77, weiter zum
nördlichen Kehrenpunkt der Flurstücke 418 und 78 entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücks 78 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 78, 28
und 418, weiter entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 28,
im Osten
entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 28, 130, 129, 30 und 613,
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 291/2013
im Süden
entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 613, 614 bis zum Grenzpunkt
der Flurstücke 614, 616 und 584, von hier zum Grenzpunkt der Flurstücke
599, 584 und 243, entlang der östlichen und südlichen Grenze des Flurstückes 599, entlang den südlichen Grenzen der Flurstücke 315 und 324 bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 324, 322 und 713, weiter zum Grenzpunkt
der Flurstücke 630, 713 und 625, und entlang der südlichen Grenze des
Flurstücks 630.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Auf Initiative einiger Grundstückseigentümer besteht bereits seit dem Jahr 2000 der
Wunsch im Westen von Brühl-Schwadorf neue Baugrundstücke zu entwickeln. Der konkrete Antrag zur Schaffung der rechtlichen Vorraussetzungen durch die Aufstellung eines
Bebauungsplanes wurde mit Schreiben vom 05. Oktober 2011 vom Architekten Stefan
Mertens, der die Interessen der Grundstückeigentümer vertritt, gestellt.
In Abstimmungen mit der Stadt Brühl wurde der ursprünglich vorgesehene Geltungsbereich auf den nun vorliegenden Umfang erweitert. Herr Mertens hat daraufhin die zusätzlich betroffenen Eigentümer angesprochen und ist nun an die Stadt herangetreten das
Verfahren zu beginnen.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich da die rechtskräftige Fassung in diesem Bereich seit langem Wohnbauflächen (W) ausweist.
Im Geltungsbereich soll, entsprechend der Bestandsbebauung im Umfeld, eine lockere
Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern entstehen. Zur Zeit wird darüber hinaus
geprüft ob eine neue Kindertagesstätte - die die durch die neue Gesetzeslage in Brühl
zusätzlich zu schaffenden Betreuungsplätze der unter 3-jährigen aufnehmen soll - ebenfalls in diesem Bereich errichtet werden kann. Es handelt sich um eine 4-gruppe barrierefreie Einrichtung die in einem 2-stöckigen Gebäude untergebracht wird. Sie ist erforderlich
um den Bedarf an Kinderbetreuung im Brühler Süden zu decken und würde darüber hinaus die Übergangseinrichtung „Kinderland Kunterbunt“ im ehemaligen Dominikanerkloster
in Bornheim-Walberberg ablösen.
Aus städtebaulicher Sicht wird die Entwicklung der Wohnbaufläche unter Berücksichtigung des KITA-Standorts begrüßt und bildet eine adäquate Abrundung des Ortsteils
Schwadorf nach Westen hin.
Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14