Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,4 MB
Datum
22.05.2012
Erstellt
14.05.12, 19:18
Aktualisiert
14.05.12, 19:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Umweltbericht zum
Bebauungsplan BP 76
in Pulheim „Geyener Straße“
Auftraggeber:
Bonn, Mai 2012
Breite Straße 21 • 53111 Bonn
www.zumbroich.com
INHALTSVERZEICHNIS
1
Einleitung.......................................................................................................6
1.1
Inhalt und Ziele des Bauleitplans .......................................................................6
1.2
Ziele des Umweltschutzes ..................................................................................7
1.3
Übergeordnete Planungen............................................................................... 11
1.3.1
Regionalplan ..................................................................................................... 11
1.3.2
Landschaftsplan Nr. 7 (§ 16 LG NW) .............................................................. 11
1.3.3
Flächennutzungsplan (FNP)............................................................................. 12
1.3.4
Bebauungsplan ................................................................................................. 12
1.4
Schutzgebiete .................................................................................................. 12
1.4.1
Naturparke (§ 44 LG NW) ................................................................................ 12
1.4.2
Wasserschutzgebiet (WHG § 19) .................................................................... 12
1.5
Entwicklungsziele der übergeordneten Planung ............................................ 13
1.5.1
Landschaftsplan Nr. 7 des Rhein-Erft-Kreises (§ 16 LG NW) ........................ 13
1.5.2
Vorstellungen der Biologischen Station Bonn ................................................ 13
1.5.3
Wasserschutzgebiet ......................................................................................... 13
1.5.4
Naturpark Rheinland ........................................................................................ 13
1.6
Bedarf an Grund und Boden ............................................................................ 14
2
Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ................................. 18
2.1
Schutzgut Landschaft ...................................................................................... 18
2.2
Schutzgut Boden .............................................................................................. 18
2.3
Schutzgut Klima ............................................................................................... 18
2.4
Schutzgut Kulturgüter ...................................................................................... 19
2.5
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit .......................................... 19
2.6
Schutzgut Wasser ............................................................................................ 19
2.7
Schutzgut Tiere und Pflanzen .......................................................................... 19
3
Bewertung der Umweltauswirkungen .................................................... 21
3.1
derzeitiger Umweltzustand und voraussichtliche Beeinflussung .................. 22
3.1.1
Schutzgut Landschaft ...................................................................................... 22
3.1.2
Schutzgut Boden .............................................................................................. 22
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 2
3.1.3
Schutzgut Klima ............................................................................................... 23
3.1.4
Schutzgut Kulturgüter ...................................................................................... 23
3.1.5
Schutzgut Mensch ........................................................................................... 24
3.1.6
Schutzgut Tiere und Pflanzen .......................................................................... 25
3.1.7
Schutzgut Wasser ............................................................................................ 26
3.2
Zusammenfassung der Umweltauswirkungen ............................................... 26
3.3
Entwicklungsprognose des Umweltzustands ................................................. 27
3.3.1
Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens .................... 27
3.3.2
Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung ................................. 27
4
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger
Auswirkungen ............................................................................................ 28
4.1
Alternative Planungsmöglichkeiten ................................................................ 28
4.2
Schutzmaßnahmen .......................................................................................... 28
4.3
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ............................................... 28
4.4
Unvermeidbare, erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen des
Naturhaushaltes ............................................................................................... 29
4.5
Kompensation .................................................................................................. 29
4.6
Bilanz ................................................................................................................ 34
5
Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt .... 35
5.1
Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ............................... 35
6
Zusammenfassung .................................................................................... 37
7
Literatur ...................................................................................................... 38
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 3
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Betrachtungsraum BP76 (rot umrandet).........................................................6
Abbildung 2: Städtebaulicher Entwurf BP 76 Pulheim, Stand 1/2012 (verkleinert) .........7
Abbildung 3: Regionalplan BR Köln, Planungsraum (roter Kringel) (Stand: März 2012) . 11
Abbildung 4: Ausschnitt Landschaftsplan (Quelle: Geoportal des Rhein-Erft-Kreises, abgerufen
2012) .................................................................................................................................... 11
Abbildung 5: Teilflächen des Betrachtungsraumes ........................................................... 14
Abbildung 6: Übersichtskarte über die Biotoptypenverteilung nach Umsetzung der Planung
.............................................................................................................................................. 16
Abbildung 7: Plan I Biotoptypen ......................................................................................... 20
Abbildung 8: Übersichtskarte der Betrachtungsräume ..................................................... 29
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Biotoptypenverteilung, IST-Zustand (vgl. Plan I: Biotoptypen) ........................ 15
Tabelle 2: Biotoptypenverteilung nach Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs ........ 17
Tabelle 3: Bilanzierung des Eingriffs ................................................................................... 34
Anlagen
Faunistische Kartierung der Artengruppen Amphibien, Fledermäuse und Vögel zur Erweiterung des Bebauungsgebietes 76 in Pulheim, Geyener Straße inklusive einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) der ersten Stufe (Bearbeitung, PB Zumbroich, 2011).
Lärmgutachten
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 4
Folgende Fachgutachten und Fachbeiträge wurden berücksichtigt:
[1] Planungsbüro VIA eG (2011): Verkehrsuntersuchung zur Anbindung der Wohngebiete
westlich der Bahn. Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung von 2005.
[2] PB Zumbroich (2011): Faunistische Kartierung der Artengruppe der Amphibien, der Fledermäuse und der Vögel zur Erweiterung des Bebauungsgebietes 76 in Pulheim, Geyener
Straße inklusive einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) der ersten Stufe.
[3] Stadt Pulheim (2011): Begründung zum Aufstellungsbeschluss der Bebauungsplanes Nr.
76 Pulheim gemäß § 2 BauGB
[4] Rhein-Erft-Kreis (2012): Teiländerung 17.6 des Flächennutzungsplans – Ortsteil Pulheim
Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim
[5] Landschaftsverband Rheinland Amt für Bodendenkmalpflege in Rheinland (2012): Bauleitplanung der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.6 des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Pulheim Bebauungsgebiet Nr. 76
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
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1 Einleitung
Die Anforderungen an die Aufstellung eines Bauleitplanes erfordern die Berücksichtigung der
„Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere
des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen sowie des Klimas“ (§ 1, Abs. 6 (7) Baugesetzbuch (BauGB)).
Für die oben genannten Belange wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Sie werden im vorliegenden
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
1.1 Inhalt und Ziele des Bauleitplans
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Siedlungsgebiet der Stadt Pulheim. Südöstlich
wird das Areal durch die „Geyener Straße“ begrenzt. Im Nordwesten wird es durch den „Nelkenweg“ gefasst. Im Nordosten wird der Betrachtungsraum durch die Bebauung am „Geyener
Berg“ umschlossen. Einen Überblick über den Geltungsbereich des Betrachtungsraumes bietet untenstehende Abbildung 1.
Abbildung 1: Betrachtungsraum BP76 (rot umrandet)
Mit der Teiländerung Nr. 17.6 des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan 76 gemäß
des städtebaulichen Entwurfs der Stadt Pulheim aufgestellt werden.
Er sieht folgende Inhalte vor: Es sollen ca. 50 Wohnhäuser, überwiegend Einzelhäuser, sowie
einige Reihen- und Doppelhäuser gebaut werden. Die Gebäude sollen aus energetischen
Gründen möglichst südöstlich bzw. südwestlich ausgerichtet werden.
Die Höhen der zukünftigen Wohngebäude werden sich mit ein bis maximal zwei Geschossen
an dem in den angrenzenden Bereichen vorzufindenden Bestand orientieren.
Des Weiteren soll ein Lebensmittel-Einzelhandel auf der Teilfläche zwischen dem Haus Geyener Str. 45 und dem südwestlich davon gelegenen gewerblich genutzten Areal angesiedelt
werden.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 6
Der Betrieb für Gartentechnik soll auf dem an den Lebensmittel-Einzelhandel angrenzenden
Areal weiterhin bestehen bleiben. Die Ausweisung des Areals als Sonderfläche im Flächennutzungsplan soll den Bestand sichern und gewährleisten, dass sich keine weiteren gewerblichen Betriebe im Plangebiet ansiedeln.
Das Plangebiet soll über die bis zur Geyener Straße zu verlängernde Sonnenallee erschlossen
werden. Der Anschluss soll mittels eines Kreisverkehrs in Höhe der Pariser Straße erfolgen.
Für die interne Erschließung sind u.a. mehrere schmale Stichstraßen vorgesehen. Für die Areale nordwestlich der Lagerhalle ist eine Ringerschließung geplant. Die geplante Straßenführung ist dem in Abb. 2 dargestellten städtebaulichen Entwurf zu entnehmen.
Abbildung 2: Städtebaulicher Entwurf BP 76 Pulheim, Stand 1/2012 (verkleinert)
1.2 Ziele des Umweltschutzes
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der Umweltprüfung berücksichtigt werden müssen.
Die grundlegend zu betrachtenden Belange werden in § 1 Abs. 7 Nr. 6 BauGB dargestellt. In §
18 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wird das Verhältnis zum Baurecht definiert. Nach diesem gelten für Vorhaben im Außenbereich nach § 35 des BauGB die §§ 14 bis
17 des BNatSchG. In den §§ 14 bis 17 des BNatSchG wird die Zulässigkeit von Eingriffen in
Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich definiert. In § 15 Abs. 1 ist geregelt, dass der
Verursacher eines Eingriffs verpflichtet ist, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft zu unterlassen. Außerdem ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen (BNatSchG § 15 Abs. 2).
Neben den Fachgesetzen werden im Folgenden auch einschlägige Fachpläne, wie der Regionalplan, der Landschaftsplan, der Flächennutzungsplan usw. für die Formulierung der Ziele
des Umweltschutzes berücksichtigt. Hinzu kommen u. a. Naturschutzgebiete nach LG NW §
20, Natura 2000 Gebiete nach dem BNatSchG §§ 31 und 32 / LG NW § 48 a bis 48 e sowie
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
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Nationalparke nach LG NW § 43 und Naturdenkmäler sowie geschützte Landschaftsteile (LG
NW § 22 und § 23), schutzwürdige Biotope (LG NW § 62) und gesetzlich geschützte Alleen
nach LG NW § 47 a.
Schutzgut Landschaft
Im BNatSchG §1 wird gefordert, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes als
Grundlage für das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie der künftigen Generationen zu bewahren und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern
und zu fördern. Natur und Landschaft sind in ihrer Eigenart, Schönheit und Vielfalt zu erhalten
und/oder wiederherzustellen.
Nach dem BauGB soll die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell erhalten und entwickelt werden.
Schutzgut Boden
Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) fordert den langfristigen Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und –raum
für Menschen, Tiere und Pflanzen, Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und
Nährstoffkreisläufen, Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz),
Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und
forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen, der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten.
Laut BauGB sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten.
Außerdem lässt sich ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch die
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden als Ziel formulieren. Die Bodenversieglung soll
auf das notwendige Maß begrenzt werden.
Schutzgut Mensch
Der Mensch soll durch das Bundesimmissionsschutzgesetz – (BImSchG) vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge geschützt werden. Das BlmSchG beinhaltet darüber hinaus, die Schutzgüter Tiere
und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umweltauswirkungen zu schützen. Bezogen auf das Schutzgut Mensch werden diese
Aussagen in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) präzisiert. Sie dient
dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig. Die Verringerung der Schallentstehung soll insbesondere
am Entstehungsort erfolgen, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
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Schutzgut Luft
Die Luft wird indirekt über das BImSchG (§ 1 Abs. 1) geschützt. Es lässt sich ableiten, dass es
ein Ziel des Umweltschutzes ist, Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre
sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umweltauswirkungen zu schützen und
dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Diese Aussagen werden in der
Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) genauer erfasst. Diese dient dem
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen und der Vorsorge gegen schädliche Umweltauswirkungen durch Luftverunreinigung, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt im Bereich der Lufthygiene sicherzustellen.
Schutzgut Klima
Das Schutzgut Klima wird indirekt durch unterschiedliche Gesetzt geschützt. Angeführt werden kann das BNatSchG. Es fordert im § 1 die Schutz, Pflege, Erhaltung, und bei Bedarf die
Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft sowie des Naturhaushaltes. Das Klima ist als Teil des Naturhaushaltes zu verstehen. Dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen. Dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung
insbesondere durch die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt eine besondere
Bedeutung zu.
Im BauGB wird gefordert, dass Bauleitpläne dazu beitragen sollen, eine menschenwürdige
Umwelt zu sichern, die natürliche Lebensgrundlage zu schützen und zu entwickeln sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.
Schutzgut Kulturgüter
Die Belange der Baukultur und des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, Bewahrung
erhaltenswerter Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sind nach dem BauGB zu berücksichtigen. Das Denkmalschutzgesetz
NRW (DSchG NRW) fordert, dass Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und
wissenschaftlich zu erforschen sind. Außerdem sollen diese der Öffentlichkeit im Rahmen des
Zumutbaren zugänglich gemacht werden.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Nach dem BNatSchG und LG NW sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes
und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für künftige Generationen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit
erforderlich, wiederherzustellen, sodass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzfähigkeit der Naturgüter, die Tierund Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume, die Vielfalt Eigenart
und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind (§
1 BNatSchG).
In der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) werden die
Arten von besonderem gemeinschaftlichem Interesse definiert, unter Schutz gestellt und gefördert. Im § 31 bis 36 BNatSchG wird der Aufbau eines kohärenten Schutzsystems unter
dem Begriff „Natura 2000“ gefordert.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
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Nach dem BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange des Umweltschutzes
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Dabei sind
insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen zu beachten. Außerdem sollen die Landschaft, die biologische
Vielfalt und die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen
des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in
seinen in § 1 Abs. 7 Nr. 7a bezeichneten Bestandteilen berücksichtigt werden.
Schutzgut Wasser
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (EG-WRRL) fordert für Oberflächengewässer bis
spätestens 2027 den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial.
Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird die Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum
Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen gefordert.
Das Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) formuliert als Ziel, dass die Gewässer nach den
Grundsätzen und Zielen der §§ 1a, 25a bis 25d und 33 a des Wasserhaushaltsgesetzes so zu
bewirtschaften sind, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem
Nutzen einzelner dienen. Ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss ist sicherzustellen.
Laut § 51 a des LWG NRW ist Niederschlagswasser von Grundstücken zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation
in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit
möglich ist.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
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1.3 Übergeordnete Planungen
1.3.1 Regionalplan
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Köln in der 17. Planänderung, dargestellt in Abb. 3, wird der Betrachtungsraum als „allgemeiner Siedlungsbereich“
(braun) ausgewiesen.
Abbildung 3: Regionalplan BR Köln, Planungsraum (roter Kringel) (Stand: März 2012)
1.3.2 Landschaftsplan Nr. 7 (§ 16 LG NW)
Im Landschaftsplan ist der Betrachtungsraum als Industrie- und Gewerbefläche (grau), als
Landwirtschaftliche Fläche (gelb) und als Grünanlage (grün) ausgewiesen. Die Siedlungsflächen sind rosa hinterlegt.
Abbildung 4: Ausschnitt Landschaftsplan (Quelle: Geoportal des Rhein-Erft-Kreises, abgerufen 2012)
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
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1.3.3 Flächennutzungsplan (FNP)
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim wird das Plangebiet derzeit noch
als „Fläche für die Landwirtschaft“ (gelb) dargestellt. Mit der gelben Strichlinie ist die Fläche
gefasst, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht vorgesehen ist.
Abbildung 5: Ausschnitt Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Mit der Teiländerung Nr. 17.6 des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan 76 gemäß
des städtebaulichen Entwurfs der Stadt Pulheim aufgestellt werden.
1.3.4 Bebauungsplan
Für das Plangebiet wurde bisher kein Bebauungsplan aufgestellt.
1.4 Schutzgebiete
Im Betrachtungsraum sind keine Landschaftsschutzgebiete (LG NW § 21), Naturschutzgebiete
(LG NW § 20), Natura 2000-Gebiete (BNatSchG §§ 31 und 32 sowie LG NW § 48 a bis § 48 e)
und Nationalparke (LG NW § 43) sowie Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile
(LG NW §22 und § 23) oder schutzwürdige Biotope (LG NW § 62) sowie gesetzlich geschützte
Alleen (LG NW § 47 a) ausgewiesen.
1.4.1 Naturparke (§ 44 LG NW)
Der gesamte Betrachtungsraum liegt im Naturpark Rheinland.
Naturparke sollen entsprechend ihren Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes
und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.
1.4.2 Wasserschutzgebiet (WHG § 19)
Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen
Weiler und Worringen/Langel (LANUV NRW 2012). Diese Zone soll nach der „Wasserschutzgebietsverordnung Weiler 1991“ vor allem Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen,
insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen, gewährleisten. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten und einzuhalten.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
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1.5 Entwicklungsziele der übergeordneten Planung
Im folgenden Kapitel werden die Entwicklungsziele der unterschiedlichen Planwerke sowie
Träger öffentlicher Belange (Biologische Station Bonn) für den Betrachtungsraum dargestellt.
Es handelt sich dabei lediglich um das Pflanzen einer Baumreihe.
1.5.1 Landschaftsplan Nr. 7 des Rhein-Erft-Kreises (§ 16 LG NW)
Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Nr. 7 des Rhein-Erft-Kreises
Entlang der L 183, zwischen Geyen und Pulheim, soll eine Baumreihe gepflanzt werden (Landschaftsplan Nr. 7, Rhein-Erft-Kreis, Punkt 5.2-191, grüne Kreise). Durch die Pflanzung soll das
Landschaftsbild belebt werden.
1.5.2 Vorstellungen der Biologischen Station Bonn
Die Biologische Station Bonn verfolgt im Betrachtungsraum keine besonderen Umweltziele
(mündl. Mitt. 03.03.2012).
1.5.3 Wasserschutzgebiet
Die Wasserschutzgebiet Zone III B ist zu berücksichtigen. Aus den geltenden Schutzzielen
ergibt sich für die Bauleitplanung ein besonderer Umgang mit den wassergefährdenden Stoffen.
1.5.4 Naturpark Rheinland
Die Anforderungen des Naturparks Rheinland sind zu berücksichtigen.
Bei allen anderen für den Planungsraum vorliegenden Fachplänen wurden für den Planungsraum keine weiteren Ziele des Umweltschutzes festgelegt.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 13
1.6 Bedarf an Grund und Boden
Der Bedarf an Grund und Boden wird im Folgenden für drei Teilflächen gesondert beschrieben.
Es handelt sich dabei um die Grundstücke Geyener Straße 43 Teilfläche A, Geyener Straße 45
Teilfläche B sowie den restlichen Planungsraum Teilfläche C.
Abbildung 5: Teilflächen des Betrachtungsraumes
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 14
Tabelle 1: Biotoptypenverteilung, IST-Zustand (vgl. Plan I: Biotoptypen)
Teilfläche A: Geyener Straße 43
Biotoptyp
Kürzel
Grünland
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen
EE 1, veg 1
Bankette
VA, mr 3
Gebäude
VF 1
BD 1, 70 kb
(tc)
Hecke
HJ, ka 6
Flächenbedarf Teilfläche A
Fläche in [m²]
226
1.446
23
155
10
1.860
Teilfläche B: Geyener Straße 45
Biotoptyp
Hecke
Kürzel
BD 1, 70 kb
(tc)
Rasenfläche, intensiv genutzt
HJ, ka 6
Gebäude
VF 1
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur
K, neo 4
69
Acker
HAO, aci
35
Flächenbedarf Teilfläche B
Fläche in [m²]
3
1.551
150
1.808
Teilfläche C: restlicher Planungsraum
Biotoptyp
Kürzel
Fläche in [m²]
teilversiegelte Fläche
VF 0
5.057
Straße
VF 1
5.264
Gebäude
VF 1
3.871
Straßenbegleitgrün mit Gehölzen
VA, mr 9
790
Straßenbegleitgrün
VA, mr 4
225
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur
K, neo 4
1.035
Rasenfläche, intensiv genutzt
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen
HJ, mc 1
1.633
HJ, ka 6
10.626
Baumschule
HJ 6
Acker
HAO, aci
Grünlandbrache
EE 1, veg 1
5.130
Wirtschaftsgrünland
Gehölzstreifen mit lebensraumtypischem Gehölzanteil größer 70 %
AE, xd 5
1.709
759
4.800
14.709
BD 3, 100, ta
Flächenbedarf Teilfläche C
55.608
Teilfläche C. 1: restlicher Planungsraum Flurstück 1449
Biotoptyp
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen
Flächenbedarf Teilfläche C. 1
Gesamtfläche
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Kürzel
HJ, ka 6
Fläche in [m²]
1.174
1.174
60.450
Seite 15
Abbildung 6: Übersichtskarte über die Biotoptypenverteilung nach Umsetzung der Planung
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
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Tabelle 2: Biotoptypenverteilung nach Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs
Teilfläche A: Geyener Straße 43
Biotoptyp
Kürzel
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen
HJ, ka 6
Gebäude
VF 1
Flächenbedarf Teilfläche A
Fläche in [m²]
1.352
508
1.860
Teilfläche B: Geyener Straße 45
Kürzel
Fläche in [m²]
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen
HJ, ka 6
Grünanlage
HM, xd 4 ob 1
Gebäude
VF 1
261
Lärmschutzwand
VF 1
44
Straße
VF 1
132
Flächenbedarf Teilfläche B
1.364
7
1.808
Teilfläche C: restlicher Planungsraum
Biotoptyp
Kürzel
teilversiegelte Fläche
VF 0
4.512
Straße
VF 1
13.834
Gebäude
VF 1
10.398
Lärmschutzwand
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen
VF 1
2.572
Grünanlage
HM, xd 4 ob 1
HJ, ka 6
Flächenbedarf Teilfläche C
Fläche in [m²]
21.288
3.004
55.608
Teilfläche C. 1: restlicher Planungsraum Flurstück 1449
Gebäude
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen
Flächenbedarf Teilfläche C. 1
Gesamtfläche
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
VF 1
704
HJ, ka 6
470
1.174
60.450
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2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
2.1 Schutzgut Landschaft
In Ostwestrichtung beschreibt die Nutzung im Planungsraum den Übergang des geschlossenen Siedlungskerns von Pulheim zur angrenzenden Flächennutzung. Dieser Übergang wird vor
allem von der Reduzierung der urbanen Dichte und der Zunahme von Gehölzstrukturen geprägt. Der Siedlungsrand der Stadt Pulheim reicht fingerartig in diesen Übergang hinein.
In Nordwestrichtung schließt sich ein Neubaugebiet an, das direkt an einen Acker grenzt. Die
landwirtschaftliche Nutzung des Raumes reicht weiter in Richtung Nordost.
Im Westen wird die intensiv monostrukturierte Landschaft durch drei eingestreute Häuser,
eine Gärtnerei und einen Betrieb für Gartentechnik unterbrochen.
Der größte Teil des Betrachtungsraumes wird somit ackerbaulich genutzt. An zweiter Stelle
steht die Nutzung als Garten, an dritter Stelle die Nutzung als Baumschule.
Aufgrund des sehr großen Anteils von „landwirtschaftlichen“ Produktionsflächen ist das Biotoptypen- und Arteninventar im Betrachtungsraum stark urban überprägt und degradiert. Als
„wertvolle“ Strukturen sind die Gärten, vor allem die Gehölzstrukturen, im Bereich der Häuser
Geyener Straße 43 und Geyener Straße 45 sowie die Gehölze im Übergang in den Siedlungsbereich der Stadt Pulheim anzuführen (vgl. Abb.5).
Näheres zum Tier- und Pflanzenbestand im Untersuchungsgebiet ist dem Punkt 2.6 sowie der
Anlage zu entnehmen.
2.2 Schutzgut Boden
Im überwiegenden Teil des Betrachtungsraumes ist der Boden aufgrund der gewerblichen
Nutzung stark beansprucht.
Es wird davon ausgegangen, dass die Ackerfläche, die gewerblich genutzten Bereiche der
Baumschule und die intensiv gepflegten Gartenbereiche durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger „belastet“ sind.
2.3 Schutzgut Klima
Der Untersuchungsraum liegt in einem überwiegend atlantisch geprägten Bereich mit allgemein kühlen Sommern und milden Wintern. Gelegentlicher kontinentaler Einfluss führt zu
Phasen hohen Luftdrucks und somit höheren Temperaturen und trockenem sommerlichem
Wetter bzw. Kälteperioden im Winter. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes liegt der
Anteil der Sommerniederschläge bei etwa 60 % des Jahresniederschlags. Das Untersuchungsgebiet ist, bezogen auf den Jahresgang des Niederschlags, einem “Sommertyp” zuzuordnen.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 18
2.4 Schutzgut Kulturgüter
Im Betrachtungsraum sind keine Funde von Bodendenkmälern o.ä. bekannt.
2.5 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Angaben zur aktuellen Lufthygiene des Planungsraums liegen nicht vor.
Angaben zur aktuellen Lärmbelastung liegen momentan noch nicht vor, sind aber in Bearbeitung. Detaillierte Aussagen zum Thema Lärm sind dann der Anlage zu entnehmen.
2.6 Schutzgut Wasser
Im Planungsraum befindet sich kein Oberflächengewässer.
2.7 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Flora
Die potentiell natürliche Vegetation wird in der Vegetationskarte Deutschlands als Maiglöckchen – Perlgras – Buchenwald beschrieben.
Heute kommen vorwiegend meso- und hypertrophe Biotope vor. Diese werden zumeist aus
wenigen Arten gebildet. Die Verteilung der Biotoptypen und deren Flächenanteil sind der folgenden Abbildung zu entnehmen.
Fauna
Die Artengruppen der Amphibien, der Vögel und der Fledermäuse wurden im Rahmen der
faunistischen Kartierung im Jahr 2011 für den Betrachtungsraum erhoben.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 19
Abbildung 7: Plan I Biotoptypen
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 20
3 Bewertung der Umweltauswirkungen
Das Bauvorhaben bedingt sowohl positive, als auch negativ auftretende Auswirkungen auf die
einzelnen Schutzgüter, wofür verschiedene Wirkfaktoren verantwortlich sind:
Versiegelung von Flächen
Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzflächen
Inanspruchnahme von Gehölzen
Inanspruchnahme von Grünland
Inanspruchnahme von Grünlandbrache
Inanspruchnahme von Verkehrsflächen
ggf. Inanspruchnahme von Gebäuden
Anschluss des Gebietes an die zentrale Abwasserbeseitigung
städtebaulich nachhaltige Entwicklung des Gebietes
temporäre und permanente Verlärmung
temporäre und permanente Beeinträchtigung der Lufthygiene
Erhöhung der Verkehrsbelastung
Reduzierung der Artenvielfalt
Eingriff in den Boden
Die Bewertungen möglicher Umweltauswirkungen werden in nachfolgenden Tabellen (rechte
Spalte) angegeben. Dabei bedeuten:
– erhebliche negative Umweltauswirkungen,
0 keine erheblichen positiven oder negativen Umweltauswirkungen und
+ erhebliche positive Umweltauswirkungen.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 21
3.1 derzeitiger Umweltzustand und voraussichtliche Beeinflussung
3.1.1 Schutzgut Landschaft
Schutzgut /
Maßnahme
Landschaft
Auswirkung der Baumaßnahme
t (temporär), p (permanent)
Bewertung
t: Reduzierung der Strukturvielfalt während der Baumaßnahme
0
t: erhöhte optische Unruhe während der Bautätigkeit
0
p: erhöhte optische Unruhe durch den Verkehr
0
p: Entwicklung des Planungsraumes zu einem geschlossenen Siedlungsrand, sowie Arrondierung des Siedlungsrandes der Stadt Pulheim.
0
p: Entwicklung eines strukturierten Landschaftsbildes
0
3.1.2 Schutzgut Boden
Schutzgut /
Maßnahme
Auswirkung der Baumaßnahme
t (temporär), p (permanent)
Bewertung
t: Veränderung des Bodengefüges
0
p: Überbauung von Boden und Entkopplung der Fläche
vom Naturhaushalt
0
Versiegelung von
Fläche
p: Reduzierung der Grundwasserneubildung
0
p: Reduzierung des Puffervermögens des Bodens
0
Schadstoff- und
Düngereintrag
p: Reduzierung der Belastung des Boden mit Schadstoffen und Düngern
0
Streusalz
p: potenzieller Eintrag von Streusalz von neu geplanten
Verkehrsflächen
0
Schadstoff/
Schwermetall
p: Eintrag von Schadstoff und Schwermetallen von Verkehrsflächen (wie z.B. Reifenabrieb)
0
Eingriff in das
Bodengefüge
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 22
3.1.3 Schutzgut Klima
Schutzgut /
Maßnahme
Klima
Auswirkung der Baumaßnahme
t (temporär), p (permanent)
Bewertung
t/p: Es werden keine negativen Auswirkungen auf das
Klima erwartet
0
3.1.4 Schutzgut Kulturgüter
Schutzgut /
Maßnahme
Kulturgüter
Auswirkung der Baumaßnahme
t (temporär), p (permanent)
Bewertung
Dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist eine Bewertung des Plangebiets zum Umweltbestandteil Kulturgüter,
unter den auch Bodendenkmäler gefasst werden, derzeit
nicht abschließend möglich.
0
In der Fläche wurden bisher keine Erhebungen des aktuellen Zustands durchgeführt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass in der Fläche Zeugnisse zur Geschichte
als ortsfeste Bodendenkmäler erhalten sind. Auf eine
Grunderfassung des Kulturgüterbestandes wird verzichtet, da die gegebene Indizienlage keinen konkreten Verdacht auf eine Entscheidungserheblichkeit der Kulturgüter zulässt.
t/p: Es werden keine negativen Auswirkungen auf Kulturgüter erwartet.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 23
3.1.5 Schutzgut Mensch
Schutzgut /
Maßnahme
Auswirkung der Baumaßnahme
Bewertung
t (temporär), p (permanent)
P: Reduzierung der Belastung durch Pflanzenschutzmittel
usw. aus der Agrarwirtschaft.
0
p: Der Siedlungsrand der Stadt Pulheim wird städteplanerisch entwickelt.
0
p: Aufgrund der Sonderfläche für den Betrieb für Gartentechnik kann die Siedlungsfläche in einem weiteren
Schritt nicht einheitlich erweitert werden.
0
p: Durch das Ansiedeln eines Lebensmittel-Einzelhandels
wird für die angrenzenden Wohnquartiere eine bessere
Nahversorgung gewährleistet.
0
p: Eine ggf. höhere Auslastung des Kindergartens.
0
Gesundheit
p/t: Es werden keinen Auswirkungen auf die Gesundheit
erwartet.
0
0
Lärm (in Bearbeitung)
Das aktuelle Lärmgutachten zum Betrachtungsraum liegt
als gesonderte Anlage dem Entwurf bei. Die lärmschutztechnischen Maßnahmen sind auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfes ermittelt und verortet worden.
t: Während der Baumaßnahme ist von einer Beeinträchtigung der Lufthygiene auszugehen.
0
Siedlungsentwicklung
Lufthygiene
p: Erhöhte Feinstaubbelastung.
Verkehrsbelastung
p: Es ist mit einer erhöhten Verkehrsbelastung zu rechnen. Das Verkehrsaufkommen für das Wohngebiet südlich der Geyener Straße wird mit ca. 1.500 Kfz/24 h angenommen. Durch die Ansiedlung eines “Nahversorgungseinzelhandels“ wird von einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von ca. 2.300 Kfz/24 h ausgegangen.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
0
Seite 24
3.1.6 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Schutzgut /
Maßnahme
Auswirkung der Baumaßnahme
t (temporär), p (permanent)
Bewertung
t: Inanspruchnahme von niedrigen- und mittelwertigen
Biotopen.
0
p: Inanspruchnahme von hochwertigen Biotopen, die innerhalb einer Generation (30 Jahre) nicht kompensierbar
sind
0
Inanspruchnahme
t: Reduzierung des Arteninventars während der Bauphavon Biotopen
se.
Umsetzung der
städtebaulichen
Planung
Biodiversität
Artenvielfalt
Ausgleich des
Eingriffes
0
t: Reduzierung der Strukturvielfalt.
0
p: Reduzierung der Strukturvielfalt (hier das Entfallen der
Bäume)
0
p: Entwicklung eines geschlossenen Siedlungsrandes
0
t: Verlust von niedrig- bis mittelwertigen Habitaten und
der Arten, die an diese Lebensstätten gebunden sind.
0
p: Verlust von hochwertigen Habitaten (u.a. Gehölzbestand).
0
p: Entwicklung von vorwiegend niedrigwertigen Habitaten
sowie teilweise von mittelwertigen Habitaten, welche
durch den menschlichen Einfluss erheblich beeinträchtigt
bleiben.
0
p: Reduziertes Arteninventar aufgrund der Biotoptypenausstattung.
0
Die Untere Landschaftsbehörde fordert in ihrer Stellungnahme vom 27. Januar 2012 für den Teilbereich der Gärten an der Geyener Straße 43 und 45 Ersatzlebensräume
in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort.
0
Ein Teil des ökologischen Ausgleichs auf einer Fläche von
2500 m² (GOP-Maßnahme 1.32) kann in unmittelbarer
Nähe zum Eingriffsort (200 m Luftlinie) erbracht werden.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 25
3.1.7 Schutzgut Wasser
Schutzgut /
Maßnahme
Auswirkung der Baumaßnahme
t (temporär), p (permanent)
Bewertung
Oberflächengewässer
t/p: Es werden keine negativen Auswirkungen auf Oberflächengewässer erwartet, da es im Betrachtungsraum
kein Oberflächengewässer gibt.
0
Grundwasser
p: Geringere Grundwasserneubildung aufgrund der Flächenversiegelung im Planungsraum.
0
3.2 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen
Durch die Umsetzung der Planung kommt es bei verschiedenen Schutzgütern zu Beeinflussungen. Allerdings handelt es sich im überwiegenden Teil des Betrachtungsraumes um einen
bereits vor der Baumaßnahme stark gestörten Standort. Auch aus der heutigen Nutzung lassen bereits sich Beeinträchtigungen der Schutzgüter ableiten.
Das Schutzgut Landschaft wird durch die jetzige Nutzung erheblich beeinträchtigt. Die großflächige landwirtschaftliche Bewirtschaftung führt zu einem monostrukturierten Erscheinungsbild. Durch die bereits bestehende Wohnbebauung wird die vertikale Struktur fortgeführt, führt jedoch momentan zur Zersiedlung der Landschaft.
Die Umsetzung der Planung führt bezüglich des Schutzgutes Landschaft zu einer eher positiven Bewertung. Der Betrachtungsraum wird zu einem geschlossenen Siedlungsrand entwickelt, der Zersiedelung der Landschaft wird entgegen gewirkt. In Teilbereichen kommt es jedoch zu einer Reduzierung der vertikalen Strukturvielfalt, da die bestehenden Gehölzstrukturen entfernt werden müssen.
Durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und die spätere bauliche Nutzung kommt es außerdem zu einer Erhöhung der optischen Unruhe.
Das Schutzgut Boden wird aktuell negativ durch den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln und
Dünger beeinträchtigt. Durch die Umsetzung der Planung entfallen die derzeitigen Belastungen des Bodens. Dies ist positiv zu bewerten. Negativ wird das Schutzgut Boden durch die
starke Flächenversiegelung und den potenziellen Eintrag von Schadstoffen beeinflusst. Insgesamt ist die Umsetzung der Planung für den Bodenhaushalt als negativ zu beurteilen.
Durch die Umsetzung der Planung wird das Schutzgut Mensch überwiegend positiv beeinflusst. Im Betrachtungsraum wird nachhaltig neuer Wohnraum geschaffen und der Siedlungsrand von Pulheim entwickelt. Weiterhin wird die Versorgung der bereits jetzt ansässigen Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs deutlich verbessert. Negativ anzuführen ist der zu
erwartende Eintrag von Feinstaub. Aufgrund des prognostizierten Verkehrsaufkommens wird
dies jedoch als nicht erheblich eingestuft.
Der Nutzungsdruck auf die Fläche wird sich nach Umsetzung der Planung verlagern und insgesamt etwas erhöhen. Damit wird für das Schutzgut Pflanzen und Tiere eine Verarmung in
der Artenzusammensetzung einhergehen. Der Nutzungsdruck durch die Landwirtschaft, die
derzeit auf der Fläche stattfindet, entfällt. Es kommt jedoch stattdessen zu einem erhöhten
Nutzungsdruck durch die urbane Nutzung. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sich keine
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 26
besonders wertvollen Arten einstellen werden. Es kommt aber auch nicht zur Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der planungsrelevanten Arten.
Insgesamt werden die Umweltauswirkungen als nicht erheblich eingestuft. Es kommt in Teilen
zu einer Verbesserung des Umweltzustandes und in Teilen zu einer Verschlechterung.
Ein artenschutzrechtlicher Tatbestand gemäß § 44 BNatSchG ist nicht gegeben.
3.3 Entwicklungsprognose des Umweltzustands
3.3.1 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens
Bei Nichtumsetzung des städtebaulichen Entwurfes für den Bebauungsplan 76 der Stadt Pulheim würden die bestehenden wertvollen und niedrigwertigen Biotopstrukturen, vor allem auf
den Grundstücken Geyener Straße 43 und 45 und der Grünlandbrache, erhalten bleiben.
Die Ackerflächen würden weiterhin intensiv genutzt. Der Betrieb für Gartentechnik bliebe bestehen.
3.3.2 Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung
Bei Umsetzung der Maßnahme werden die bestehenden niedrigwertigen Biotope, wie z.B. die
Ackerflächen und auch die wertvollen Biotopstrukturen, vor allem die Gehölze, fast vollständig
in Anspruch genommen. Biotope wie Hecken und Grünlandbrachen würden zunächst ganz
entfallen.
Nach Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs würde sich eine feingliedrige Struktur aus
Gärten, Häusern, Einzelbäumen und Verkehrsflächen entwickeln. Die entstehenden Lebensräume sind, so wie die heutige Nutzung, deutlich durch den menschlichen Einfluss (optische
und akustische Unruhe) in ihrer Lebensraumfunktion geprägt.
Die Fläche würde, gegenüber der jetzigen Situation in Teilen versiegelt, welches sich kleinräumig auch auf die Grundwasserneubildung auswirken würde. Es kommt zu einer Erhöhung
des Autoverkehrs, welcher die Lärmbelastung in den geplanten und bestehenden Wohngebieten verändert.
Der Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft, der mit Umsetzung des städtebaulichen
Entwurfes verbunden ist, kann nicht direkt auf der Fläche erbracht werden. In unmittelbarer
Nähe zum Planungsraum befindet sich eine Kompensationsfläche der Stadt Pulheim, die jedoch zu klein ist, um das entstehende Defizit dort vollständig auszugleichen.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 27
4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger
Auswirkungen
Im Umweltbericht sind Maßnahmen zu formulieren, mit denen erhebliche Umweltauswirkungen vermindert oder minimiert werden können. Nach § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, beziehungsweise so gering wie möglich zu halten (Vermeidungs- und Minimierungsgebot). Soweit sich die Eingriffe nicht vermeiden oder auf ein tolerierbares Maß reduzieren lassen, werden Ausgleichsmaßnahmen im Planungsgebiet notwendig. Nicht im Planungsgebiet
ausgleichbare Eingriffe müssen durch Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.
Durch die eingebettete Lage des neu geplanten Wohngebietes mit der Fortführung der Sonnenallee zur Geyener Straße, gibt es keine Variante, durch die der Eingriff in Natur und Landschaft zu vermeiden oder zu verringern wäre.
4.1 Alternative Planungsmöglichkeiten
Für das betrachtete Vorhaben gibt es keine Planungsalternative.
4.2 Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen dienen dem Erhalt und Schutz von Vegetationsbeständen, der Oberbodensicherung usw. Einige Bäume müssen durch einen geeigneten Stammschutz geschützt
werden. Es gibt allgemeine Präventivmaßnahmen, welche für die gesamte Baumaßnahme
gelten.
Schutzgut Biotopstruktur
Anwendung der Schutzmaßnahmen nach DIN 18 920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen)
Anwendung der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt
4; Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4)
Verletzungen der Rinde und Äste angrenzender Bäume durch Maschinen sind zu vermeiden.
Zum Schutz der Gehölze ist die DIN Norm 18920 zu beachten und anzuwenden.
Schutzgut Boden
Einhaltung der DIN 18300 (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der Bauleistungen (ATV), Erdarbeiten
Einhaltung der DIN 18915 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Bodenarbeiten)
4.3 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Für den Planungsraum können keine Vermeidungsmaßnahmen benannt werden.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 28
4.4 Unvermeidbare, erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen des
Naturhaushaltes
Bei Umsetzung des städtebaulichen Entwurfes treten folgende unvermeidbare, erhebliche
oder nachhaltige Beeinträchtigungen auf:
-
Inanspruchnahme der Gehölze mit einem Brusthöhendurchmesser größer 14 cm,
Versiegelung des Bodens,
erhöhte Feinstaub- und Lärmbelastung.
Aufgrund des Alters der Gehölze und der damit verbundenen Entwicklungszeit wird der Eingriff in diese Strukturen als erheblicher und nachhaltiger Eingriff verstanden. Damit ein Gehölz die jetzige Habitatfunktion ersetzen kann, benötigt dieses eine Entwicklungszeit von
mehr als 30 Jahren.
4.5 Kompensation
Die Kompensationsberechnung erfolgt getrennt für die in der untenstehenden Abbildung dargestellten drei Teilbereiche.
Abbildung 8: Übersichtskarte der Betrachtungsräume
Die untenstehende Berechnung der Kompensationsfläche wird in Anlehnung an den Bewertungsrahmen für die Straßenplanung (MWMTV/MURL NRW 1999 /ARGE EINGRIFF – AUSGLEICH NRW 1994) durchgeführt. Entsprechend wird die beanspruchte Fläche in m² mit dem
derzeitigen Biotopwert sowie dem Zeitfaktor multipliziert und durch den mittleren Erfüllungsgrad von 5 geteilt. Der mittlere Erfüllungsgrad gibt dabei den Wert des geplanten Biotoptyps
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 29
auf der Ausgleichsfläche an, der innerhalb einer Generation erreicht werden kann. Durch den
Zeitfaktor wird die zeitliche Wiederherstellbarkeit verstärkt berücksichtigt.
So wird für Biotoptypen mit einer Entwicklungszeit von mehr als 30 Jahren die längere Entwicklungszeit in einem erhöhten Flächenbedarf umgesetzt.
Faktor 1: Entwicklungszeit kleiner 30 Jahre
Faktor 2: Entwicklungszeit zwischen 30 und 100 Jahre
Faktor 3: Entwicklungszeit größer 100 Jahre
Auf der Fläche finden sich zurzeit überwiegend sehr „junge“ bzw. „strukturarme“ Biotope,
deren Wiederherstellung innerhalb einer Generation erfolgen kann.
(beanspruchte Fläche) x (derzeitiger Biotopwert)x Zeitfaktor
(mittlerer Erfüllungsgrad)
= erforderliche Kompensationsfläche
In gleicher Weise wird die erbrachte Kompensation der Flächen ermittelt:
(geplante Fläche) x (zukünftiger Biotopwert)x Zeitfaktor
(mittlerer Erfüllungsgrad)
= erbrachte Kompensationsfläche
.
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Seite 30
Teilfläche A: Geyener Straße 43
IST-Wert
Biotoptyp
Grünland
Zier- und Nutzgarten
mit überwiegend
heimischen Gehölzen
Bankette
Gebäude
Hecke
SOLL-Wert
Kürzel
Fläche
in [m²]
EE 1,
veg 1
HJ, ka
6
VA, mr
3
Zeitwert
mittlere
Erfüllung
226
4
1
5
180
1.446
4
1
5
1.157
VF 1
BD 1,
70 kb
(tc)
Teilfläche A
Biotopwert
erforderliche
Kompensation
in m²
23
4
1
5
18
155
0
1
5
0
10
4
1
5
8
Zwischensumme
1.363
Kompensationsbedarf Einzelgehölze
Kürzel
BF 3
Fläche
200 m²
Kürzel
Gebäude
VF 1
Fläche in
[m²]
HJ, ka 6
Teilfläche A
1.860
Erforderliche Kompensation
Biotoptyp
Einzelbäume 5 Stück à
40 m²
Biotoptyp
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen
Gehölzen
Zeitwert
Biotop-wert
mittlere
Erfüllung
erbrachte Kompensation in m²
1.352
4
1
5
1.082
508
0
1
5
0
1.860
Zwischensumme
Erbrachte Kompensation
1.082
erbrachte Kompensation der Einzelgehölze
Biotopwert
Zeitwert
5
Mittlere
Erfüllung
2 5
400
erforderliche Kompensation (-)
1.763
erbrachte Kompensation (+)
1.082
Gesamtkompensationsbedarf Teilfläche A
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Biotoptyp
Kürzel
Stück
Einzelbäume
BF 3
0
-681
Seite 30
Zeitwert
Biotop-wert
0
0
mittlere
Erfüllung
0
0
Teilfläche B: Geyener Straße 45
IST—Wert
Biotoptyp
Hecke
Rasenfläche, intensiv
genutzt
Gebäude und Straße
Saum-, Ruderl- und
Hochstaudenflur
Acker
SOLL-Wert
Kürzel
BD 1,
70 kb
(tc)
HJ, ka
6
VF 1
K, neo
4
HAO,
aci
Teilfläche B
Erforderliche Kompensation
Fläche
in [m²]
Mittlere
Biotop-wert Zeit-wert Erfüllung
erforderliche Kompensation in m²
3
4
1
5
2
1.551
2
1
5
620
150
0
1
5
0
69
4
1
5
55
35
2
1
5
14
Zwischensumme
691
Kompensationsbedarf Einzelgehölze
Biotoptyp
Kürzel
Fläche
Biotopwert
Zeitwert
120
7
2
erforderliche Kompensation (-)
5
261
0
1
5
0
Straße
VF 1
132
0
1
5
0
Lärmschutzwand
VF 1
44
0
1
5
0
Ziergarten
HJ, ka 6
1.364
2
1
5
546
Grünanlage
HM, xd 4, ob 1
7
3
1
5
4
1027
550
Gesamtkompensationsbedarf Teilfläche A
-477
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
1.808
Zwischensumme
Erbrachte Kompensation
336
erbrachte Kompensation (+)
erbrachte Kompensation in m²
VF 1
erbrachte Kompensation der Einzelgehölze
Fläche in
Biotoptyp
Stück
[m²]
mittlere
Erfüllung
Mittlere
Erfüllung
Gebäude
Einzelgehölz 0
Einzelgehölz 2
Stück, mittlere
Fläche 60 m² BF 3
Biotopwert
Zeitwert
Kürzel
Teilfläche B
1.808
Fläche in
[m²]
Biotoptyp
Seite 31
Biotopwert
0
0
Zeitwert
550
mittlere
Erfüllung
0
0
0
Teilfläche C: Restlicher Betrachtungsraum
IST-Wert
SOLL-Wert
Fläche
in [m²]
Biotopwert
Zeitwert
mittlere
Erfüllung
erforderliche Kompensation in m²
Biotoptyp
Kürzel
Teilversiegelte Fläche
VF 1
5.057
1
1
5
1011
Gebäude
VF 0
5.264
0
1
5
Straße
Straßenbegleitgrün mit
Gehölzen
VF 1
VA, mr
9
VA, mr
3
K, neo
4
HJ, mc
1
3.791
0
1
790
4
225
Bankette
Saum-, Ruderal- und
Hochstaudenflur
Rasenfläche, intensiv
genutzt
Zier- und Nutzgarten
mit Überwiegend
heimischen Gehölzen
Baumschule
Acker
Grünlandbrache
Wirtschaftsgrünland
Gehölzstreifen mit
lebensraumtypischen
Gehölzanteil größer 70
%
HJ, ka
6
HJ 6
HAO,
aci
EE 1,
veg 1
AE, xd
5
BD 3,
100, ta
Teilfläche C
Erforderliche Kompensation
Fläche in
[m²]
mittlere
Erfüllung
erbrachte Kompensation in m²
Kürzel
Gebäude
VF 0
10.398
0
1
5
0
0
Straße
VF 0
13.834
0
1
5
0
5
0
VF 0
2.572
0
1
5
0
1
5
632
Lärmschutzwand
Teilversiegelte
Fläche
VF 1
4.512
1
1
5
902
4
1
5
180
Ziergarten
HJ, ka 6
21.288
4
1
5
17.030
1.035
4
1
5
828
Grünanlage
HM, xd 4, ob 1
3.004
3
1
5
1.802
1.633
2
1
5
653
10.706
4
1
5
8.564
4.800
2
1
5
1.920
14.709
2
1
5
5.884
5.130
4
1 5
1.709
4
1
5
1.367
759
6
1
5
911
4.104
Teilfläche C
55.608
Zwischensumme
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
Biotopwert
Zeitwert
Biotoptyp
26.055
Erbrachte Kompensation
Seite 32
55.608
Zwischensumme
19.734
Teilfläche C: Restlicher Betrachtungsraum
IST-Wert
SOLL-Wert
Kompensationsbedarf Einzelgehölze
Fläche
Biotoptyp
Kürzel in [m²]
Einzelbäume 9 Stück
à 30 m²
BF 3
270
Einzelbaum 5 Stück à
40 m²
BF 3
200
Einzelbaum 7 Stück à
60 ²
BF 3
420
erbrachte Kompensation der Einzelgehölze
Fläche in
Biotop
ZeitBiotoptyp
Stück
[m²]
-wert
wert
Einzelbäume
Fläche à 30 m²
45
1.350
6
mittlere
Biotopwert Zeitwert Erfüllung
5
1
5
270
6
3
5
720
7
3
5
1.764
erforderliche Kompensation (-)
28.809
erbrachte Kompensation (+)
21.354
7.455
Gesamtkompensationsbedarf Teilfläche A
mittlere
Erfüllung
1
1.620
5
Teilfläche C. 1: Restlicher Betrachtungsraum - Flurstück 1449
IST-Wert
SOLL-Wert
Biotoptyp
Zier- und Nutzgarten
mit Überwiegend
heimischen Gehölzen
Kürzel
HJ, ka
6
Teilfläche C
Fläche
in [m²]
Biotopwert
1.174
Zeitwert
4
mittlere
Erfüllung
1
erforderliche Kompensation in m²
5
939
Erforderliche Kompensation
Zwischensumme
erforderliche Kompensation (-)
939
erbrachte Kompensation in m²
VF 0
704
0
1
5
0
Ziergarten
HJ, ka 6
470
4
1
5
376
939
erbrachte Kompensation (+)
376
Gesamtkompensationsbedarf Teilfläche A
-563
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
mittlere
Erfüllung
Gebäude
Erbrachte Kompensation
Seite 33
Biotopwert
Zeitwert
Kürzel
Teilfläche C
1.174
Fläche in
[m²]
Biotoptyp
1174
Zwischensumme
376
4.6 Bilanz
Im Rahmen der Bilanzierung wird die ökologische Wertigkeit der Biotopausstattung
nach der Umsetzung der Planung dem derzeitigen, vor der Baumaßnahme in Anspruch
genommenen Inventar, gegenüber gestellt.
Tabelle 3: Bilanzierung des Eingriffs
Fläche in m²
Eingriff Teilfläche A: Geyener Straße 43
erforderliche Kompensation
-1.763
Eingriff Teilfläche B :Geyener Straße 45
erforderliche Kompensation
- 1.027
Eingriff Teilfläche C
erforderliche Kompensation
-28.809
Eingriff Teilfläche C. 1: Flurstück 1449
erforderliche Kompensation
-939
Eingriff Teilfläche A: Geyener Straße 43
erbrachte Kompensation
1.082
Eingriff Teilfläche B: Geyener Straße 45
erbrachte Kompensation
550
Eingriff Teilfläche C
erbrachte Kompensation
21.354
Eingriff Teilfläche C. 1: Flurstück 1449
erbrachte Kompensation
-376
Teilfläche A: Geyener Straße 43
Bilanz
-681
Teilfläche B: Geyener Straße 45
Bilanz
-477
Teilfläche C
Bilanz
-7.455
Teilfläche C. 1: Flurstück 1449
Bilanz
-563
gesamtes Kompensationsdefizit in m²
-9.176
Es ergibt sich ein Kompensationsdefizit von -9.176
Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim
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5 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt
Um den Umweltanforderungen nachzukommen wird empfohlen, die Bauphase durch
eine ökologische Bauüberwachung zu begleiten.
Aufgaben der ökologischen Bauüberwachung sind in diesem Fall insbesondere:
-
Überwachung des Gehölzschutzes
Überwachung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen gemäß der Ausweisung des Wasserschutzgebiets Zone III B
Sie muss dafür Sorge tragen, dass im Rahmen der Bautätigkeit keine artenschutzrechtlichen Konflikte entstehen bzw. diese gemäß der geltenden Vorschriften behandelt werden.
Begleitung der Pflanzarbeiten u.a. (Überprüfung der der Gehölze usw.)
Sie soll der Eingriffsminimierung vor Ort nachkommen.
Über Art und Umfang der ökologischen Bauüberwachung entscheidet die Genehmigungsbehörde.
5.1 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich. Der erforderliche Ausgleich wurde über
die Eingriffbilanzierung ermittelt.
In unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort, ca. 200 m Luftlinie, verfügt die Stadt Pulheim
über eine ca. 2.800 m² große Kompensationsfläche (GOP I.32). Auf dieser Fläche wurden 2004 heimische Feldgehölze, Vogelnährgehölze, gepflanzt (2x2 Meter Verband).
Die Wertigkeit der Fläche wird mit Faktor 6 angesetzt. Durch diese Fläche kann ortsnah
ein Teil der erforderlichen Kompensation erbracht werden.
2.800 m² x 6 x 1
= 3.360 m²
5
Wie aus der obenstehenden Bilanz zu entnehmen ist, ergibt sich ein Kompensationsdefizit von -9.176 m². Nach Abzug der 3.360 m² verbleibt ein Defizit von -5.816 m², was
einer notwendigen GOP-Fläche (Wertigkeit 6) von 4.847 m² entspricht.
Eine sinnvolle Kompensation des verbleibenden Defizits innerhalb des Plangebietes ist
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Daher wird auf weitere GOP- Flächen der Stadt Pulheim, die ebenfalls eine Wertigkeit von 6 aufweisen, zurückgegriffen.
Dazu wird ein Teil der GOP-Fläche I.34 bei Geyen als weitere Ausgleichsmaßnahme herangezogen, die ebenfalls mit dem Biotopwert 6 bewertet ist. Daraus ergibt sich, dass
insgesamt 4.847 m² der GOP-Fläche herangezogen werden, wodurch der Eingriff vollständig ausgeglichen werden kann.
Umweltbericht Bebauungsplan 76 Pulheim
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Insgesamt teilt sich der notwendige Ausgleich für die Teilflächen A, B und C wie folgt
auf:
Teilfläche Kompensationsbedarf notwendige externe GOP-Fläche
Kosten
A
681 m²
567,5 m² (aus GOP I.34)
11.350 €
B
477 m²
397 m² ( aus GOP I.34)
7.950 €
C gesamt
8.018 m²
davon städt.
7.455 m²
2800 m² (aus GOP I.32) und
3413 m² (aus GOP I.34)
davon Flurst.
124.250 €
1449
563 m² 469 m² (aus GOP I.34)
Umweltbericht Bebauungsplan 76 Pulheim
9.380 €
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6 Zusammenfassung
Mit der Umsetzung der Maßnahme wird eine nachhaltige Siedlungsentwicklung der
Stadt Pulheim angestrebt. Für die Umsetzung der Planung des Bebauungsplans 76 gibt
es im Betrachtungsraum keine Alternative. Aufgrund der derzeit intensiven Nutzung
kommt es bei der derzeitigen Nutzung zu Beeinträchtigungen unterschiedlicher
Schutzgüter wie u.a. dem Bodenhaushalt und durch den Eintrag von Dünger und Pflanzenschutzmitteln. Durch die Umsetzung der Planung kommt es bei keinem Schutzgut zu
einer erheblichen Beeinträchtigung. Dies ist auch der heutigen Nutzung geschuldet.
Der erforderliche Ausgleich für die Maßnahme wurde über die Eingriffsbilanzierung ermittelt. Es ergibt sich ein Kompensationsdefizit von -9.176 m². In unmittelbarer Nähe
zum Eingriffsort verfügt die Stadt Pulheim über eine 2800 m² große Kompensationsfläche. Durch diese Fläche kann ortsnah, in 200 m Luftlinie, ein Teil der erforderlichen
Kompensation erbracht werden. Dadurch bleibt der räumlichfunktionale Zusammenhang erhalten.
Nach Abzug der Kompensationsfläche (GOP I.32) verbleibt ein Defizit von -5.816 m².
Der überwiegende Eingriff erfolgt in Biotope, die durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden können.
Bei der Maßnahmenplanung der Ausgleichsmaßnahmen sollte u. a. die weitere Siedlungsentwicklung der Stadt Pulheim berücksichtigt werden und auch hier auf einen
räumlich funktionalen Zusammenhang geachtet werden.
Artenschutzrechtlich ergibt sich keine Beeinträchtigung der vorkommenden Arten. Nach
Umsetzung der Planung wird sich das für Pulheim typische Arteninventar wieder in der
Fläche einstellen. Weiterhin wird nach Beendigung der Bautätigkeiten der Betrachtungsraum seine Funktion als Teil der Lebensstätte für besonders und streng geschützte Arten sowie Arten der Vogelschutzrichtlinien und FFH-Richtlinie wieder erfüllen.
Dies trifft u.a. für die Zwergfledermaus zu, welche bereits jetzt im Betrachtungsraum
nachgewiesen worden ist, diesen jedoch nur zur Jagd und zum Durchflug nutzt.
Umweltbericht Bebauungsplan 76 Pulheim
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7 Literatur
Gesetze
Baugesetzbuch (BauGB) "Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), Geltung ab 01.08.1979, das zuletzt durch Artikel 1
des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist“
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) "Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März
1998 (BGBl. I S. 502), das durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar
2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist"
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) "Bundes-Immissionsschutzgesetz in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist"
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) "Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S.
2557) geändert worden ist"
Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) „Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler
im Lande Nordrhein-Westfalen. Vom 11. März 1980, geändert durch Art. 7 des Verwaltungsverfahrensrechts-Anpassungsgesetzes v. 18. 5. 1982, Art. 6 des Gesetzes zur Beschränkung landesrechtlicher Bußgeldvorschriften v. 6. 11. 1984, § 51 EEG NW v. 20.
6. 1989, Art. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und
Gemeinden in NRW v. 25.11.1997, Artikel 52 d. EuroAnpG NW v. 25.9.2001; Artikel
259 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005, in Kraft getreten am 28. April
2005.“
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) "Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S.
94), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986)
geändert worden ist"
Landschaftsgesetz NW (LG NW) „Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft“ In Kraft getreten am 05. Juli 2007
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz vom 30. Juli 2002, in Kraft getreten am
1. Oktober 2002
abrufbar unter: http://www.bmu.de/luftreinhaltung/ta_luft/doc/2594.php (letzter
Abruf: 21.03.2012)
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) „Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998“
abrufbar unter:
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/talaerm.pdf (letzter
Abruf: 21.03.2012)
Umweltbericht Bebauungsplan 76 Pulheim
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Wasserhaushaltsgesetz (WHG) "Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.
2585), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 9 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I
S. 212) geändert worden ist"
Pläne und Karten:
Bodenkarte 1. 50.000, L 5106 Köln, Geologische Landesamt Nordrhein-Westfalen
(1972)
Bundesanstalt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landschaftspflege, Bonn-Bad
Godesberg (1972) Potentiell natürliche Vegetation
Flächennutzungsplan:
http://sdnet.pulheim.de/rim350/document/MgyPhzIfuFYn8Rn6Me.LfxEfw8aq8Xi0Mg
yPe.EawAWn8Sq9Qm4PcwCfuAUrBOn6Re1MewEbuCav9Pq4Pn.PeIXw8aqBOn6Qm4PcwCfwCSm8Uk4OnyGcwCfsHTs6Qi9Re1Mc1DcsCSn6Wi9Ng0PcvDc
wCSm8Uk4OnyGcxCasBSq6Ri4MhyKcxCasBSq6Ri4MiyHc.CXsESn6Si1MnzMcCat9Vs7Qm9NfMdwGft9Vs6Xj6MlyKGJ/Derzeitige_Darstellung_FNP_17.6.pdf;jsessionid=2CFD3A18E
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Stadt Pulheim (E. Cassens-Sasse) 02.03.2012, mündl. Mitt.
Umweltbericht Bebauungsplan 76 Pulheim
Seite 39
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (2011): Planungsrelevante
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(letzter Abruf 15.03.2012)
Umweltbericht Bebauungsplan 76 Pulheim
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