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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2005)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
330 kB
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2005) Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2005) Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2005)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Öffentlich Der Bürgermeister V Az.: 2022-05 Amt: 8/ tJ f;fj - 20- An den BeschlAusf: Rat Datum: - 20- 04.10.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Zur Vorberatung über den • Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2005 Finanzielle Auswirkungen: Keine Beschlussentwurf: • Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2005 wird zur Kenntnis genommen . Begründung: Gern. § 82 Abs. 1 GO NW a.F. in Verbindung mit § 7 Zift. 6 der Haushaltssatzung 2005 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, über deren Leistung der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Erläuterungen von Detailabweichungen vorbehalten. ~ Anlage P:\2OG\WlNWORD\Hausplan\Rat-OberpI.DOC bleiben den Berichten der jeweiligen Budgets • • STADT ERFTSTADT Allgemeiner Finanzdienst Mitteilung nach § 82 GO Genehmigung von unerheblichen liber- und außerplanmäßigen Ausgaben vom - in zeitlicher Reihenfolge Bereitstellung 27 bel 1.610.6301 Bauleitpläne, Deckung Budget 611 Grundlage §B2,1 + HAR a.V. 0,00 + Ansatz lid. Jahr 6.36B,OO 01.07.2005 bis + Verpfl.Ermllcht. 0,00 30.09.2005 Begründung Mehrbedarf Gutachten Bebauung Roseliastraße Fachgutachten Budget von 1.920.B920 999 Grundlage §B2,1 oHARa.V. o Ansatz lId. Jahr 0,00 6.36B,OO o Verpfl.Ermächt. 0,00 Decl<ung außerhalb des Budgets. Eckwert wird verändert, Fehlbetrag Bereitstellung 30 bel 1.000.4001 Budget 101 Grundlage §B2,1 + HAR a, v. 0,00 + Ansatz lid. Jahr 25.000,00 + Verpfl.Ermächt. 0,00 Rat. AusschUsse Deckung yon 1.920.B920 Budget Grundlage 999 §B2,1 o HARa.V. 0,00 o Ansatz lId. Jahr 25.000,00 Begründung Mehrbedarf Zahlung Verdienstausfall SitzungenlTeilnehme,r an Arbeitgeber; gestiegene Zahl der o Verpll.Ermllcht. 0,00 Decl<ung außerhalb des Budgets. EcI<wert wird verändert. Fehlbetrag 1 Allgemeiner Finanzdienst Seite 1 IUJIIlI Postanschrift: StadtwerkeHausanschrift: Stadtwerke· Postfach 2565 . 50359 Erttstadt Michael-Schiffer-Weg . 50374 Erttstadt STADTWERK ERFTSTAD Herrn Kurt Kukla Balkhausener Straße 31 50374 Erftstadt - nachrichtlich allen Statdtverordneten Dienststelle • Telefax 022351409-837 Michael-Schiffer- Weg 4 - Ansprechpartner/-in Telefon-Ourchwahl (Zimmer-Nr.) Mein Zeichen Ihr Zeichen Hr. Halfen 02235 /409 ·860 8127·153 Datum 18.10.2005 Anfrage gern. GO - F8/0880 Zuständigkeit der Unterhaltungsarbeiten entlang der Balkhausener Straße / Wassergraben Sehr geehrter Herr Kukla, die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich wie folgt: I. Der Wassergraben entlang der Balkhausener Straße ist in der Unterhaltungspflicht der Stadtwerke. Der Graben wird von den Stadtwerken zwei mal im Jahr, jeweils im Juni und Mitte September, geschnitten. 2. Die Stadtwerke als Grundstücksanrainer des Bürgersteiges sind für die Sauberhaltung des Bürgersteiges zuständig. e_ Mit freundliehen Grüßen Der Werkleiter Bankverbindung: VA Bank Brühl-Erftstadt Postscheckamt Köln Kreissparkasse Köln Konto-Nr. 1001011045 141219·501 0191000016 Bankleitzahl: 37161289 370100 50 37050299 Besuchszeiten: montags - freitagsvon 08.00 . 12.00 Uhr donnerstags außerdemvon 14.00 - 16.00 Uhr