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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zur V8/0029)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
274 kB
Erstellt
03.09.10, 13:12
Aktualisiert
03.09.10, 13:12
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zur V8/0029)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 66 19-3247 öffentlich DU Amt: An den ~~JO 65 BeschIAusf.: Werksausschuss Straßen Ich bitte, folgenden I Der Vorlage • Begründung V Datum: 65 07.10.2004 Beschluss zu fassen: gib 0z 1]wird gem. § 60 (2) Gemeindeordnung NW beschlossen. der Dringlichkeit: Die Erweiterung der Brücke Kallenhofstraße in Erftstadt-Bliesheim wurde bereits vor einigen Jahren durch den Werksausschuss Straßen beschlossen. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wurde festgelegt, diese Arbeiten zeitgleich mit dem durch die Stadtwerke neu herzustellenden Regenüberlaufbecken 101, was ebenfalls in der Kallenhofstraße gebaut wird, durchzuführen. Die Bauarbeiten für das RÜB 101 haben im August begonnen und sollen bis Ende Januar andauern. Um die Brückenbauarbeiten in diesem Zeitfenster durchführen zu können und die Vollsperrung der Kallenhofstraße nicht unnötig zu verlängern, ist eine Vergabe über eine Dringlichkeitsentscheidung unbedingt erforderlich. • ß~ (Böcking) ~ DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage I Erftstadt, den 2{' Ad. 0 ~ (Bösche) Bürgermeister I I 0030 2 r)tJ wird zugestimmt. t; ~~~L-0 (~ ender) Vorsi ender