Daten
Kommune
Erftstadt
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274 kB
Erstellt
03.09.10, 13:12
Aktualisiert
03.09.10, 13:12
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 66 19-3247
öffentlich
DU
Amt:
An den
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65
BeschIAusf.:
Werksausschuss
Straßen
Ich bitte, folgenden
I
Der Vorlage
•
Begründung
V
Datum:
65
07.10.2004
Beschluss zu fassen:
gib
0z
1]wird
gem. § 60 (2) Gemeindeordnung
NW beschlossen.
der Dringlichkeit:
Die Erweiterung der Brücke Kallenhofstraße in Erftstadt-Bliesheim wurde bereits
vor einigen Jahren durch den Werksausschuss Straßen beschlossen.
Aus Wirtschaftlichkeitsgründen
wurde festgelegt, diese Arbeiten zeitgleich mit
dem durch die Stadtwerke neu herzustellenden
Regenüberlaufbecken
101, was
ebenfalls in der Kallenhofstraße
gebaut wird, durchzuführen.
Die Bauarbeiten für das RÜB 101 haben im August begonnen und sollen bis Ende
Januar andauern. Um die Brückenbauarbeiten
in diesem Zeitfenster durchführen
zu können und die Vollsperrung der Kallenhofstraße nicht unnötig zu verlängern,
ist eine Vergabe über eine Dringlichkeitsentscheidung
unbedingt erforderlich.
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(Böcking)
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DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Der Vorlage
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Erftstadt, den
2{' Ad.
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(Bösche)
Bürgermeister
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2 r)tJ
wird zugestimmt.
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