Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
04.07.2012
Erstellt
25.06.12, 19:23
Aktualisiert
25.06.12, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
211/2012
Erstellt am:
13.06.2012
Aktenzeichen:
IV/66-12-149320
Verfasser/in:
Hr. Königs
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
04.07.2012
Betreff
Erschließung BP 98 in Pulheim-Geyen / Nellesweg
Hier: Vorstellung der Vorentwurfsplanung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Vorentwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung diese
den Anliegern- / innen im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung zu präsentieren und die Ergebnisse dem Ausschuss erneuert vorzustellen.
Vorlage Nr.: 211/2012 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Mit der Flächennutzungsplanänderung Nr. 16.6 Geyen wurden die bauleitplanerischen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr.98 Geyen geschaffen. Der Bebauungsplan 98 sieht dabei unter anderem vor, auf der Nordseite des Nellesweges eine Bebauung in Form von Einfamilienhäusern zu schaffen, wobei die Erschließung mittels Verbreiterung der
nördlichen Seite des Nellesweges sowie der Neuanlage von Stichwegen sichergestellt werden soll.
In der Zwischenzeit wurden durch die Stadt die entwässerungs- bzw. straßenbautechnischen Voraussetzung ( Herstellung des Kanals und der Baustraße ), zwecks Sicherstellung der Erschließung, geschaffen.
Da mittlerweile der größte Teil der Grundstücke vermarktet ist und die entsprechenden privaten Bautätigkeiten weit
vorangeschritten sind, ist seitens der Stadt Pulheim vorgesehen die Verbreiterung des Nellesweges sowie den Straßenendausbau der öffentlichen Stichwege in 2013 durchzuführen.
Das mit der tiefbautechnischen Planung beauftragte Ing.-Büro Fischer hat inzwischen die Vorentwurfsplanung für den
Straßenendausbau erstellt, so dass diese dem Fachausschuss vorgestellt werden kann.
Der Nellesweg wird begrenzt durch die Straßen Römerfeldstraße und Weilersgrund ( bzw. geplantes Ausbauende ). Es
handelt sich um eine noch erschließungsbeitragspflichtige Anlage, so dass die erschlossenen Grundstücke nach endgültiger Herstellung der Erschließungsbeitragspflicht unterliegen werden.
Die Anlieger werden in einer Bürgerinformationsveranstaltung auch hierzu informiert.