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Beschlussvorlage (Erschließung BP 98 in Pulheim-Geyen / Nellesweg Hier: Vorstellung der Vorentwurfsplanung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
04.07.2012
Erstellt
25.06.12, 19:23
Aktualisiert
25.06.12, 19:23
Beschlussvorlage (Erschließung BP 98 in Pulheim-Geyen / Nellesweg
Hier: Vorstellung der Vorentwurfsplanung) Beschlussvorlage (Erschließung BP 98 in Pulheim-Geyen / Nellesweg
Hier: Vorstellung der Vorentwurfsplanung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 211/2012 Erstellt am: 13.06.2012 Aktenzeichen: IV/66-12-149320 Verfasser/in: Hr. Königs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 04.07.2012 Betreff Erschließung BP 98 in Pulheim-Geyen / Nellesweg Hier: Vorstellung der Vorentwurfsplanung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Vorentwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung diese den Anliegern- / innen im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung zu präsentieren und die Ergebnisse dem Ausschuss erneuert vorzustellen. Vorlage Nr.: 211/2012 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Mit der Flächennutzungsplanänderung Nr. 16.6 Geyen wurden die bauleitplanerischen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr.98 Geyen geschaffen. Der Bebauungsplan 98 sieht dabei unter anderem vor, auf der Nordseite des Nellesweges eine Bebauung in Form von Einfamilienhäusern zu schaffen, wobei die Erschließung mittels Verbreiterung der nördlichen Seite des Nellesweges sowie der Neuanlage von Stichwegen sichergestellt werden soll. In der Zwischenzeit wurden durch die Stadt die entwässerungs- bzw. straßenbautechnischen Voraussetzung ( Herstellung des Kanals und der Baustraße ), zwecks Sicherstellung der Erschließung, geschaffen. Da mittlerweile der größte Teil der Grundstücke vermarktet ist und die entsprechenden privaten Bautätigkeiten weit vorangeschritten sind, ist seitens der Stadt Pulheim vorgesehen die Verbreiterung des Nellesweges sowie den Straßenendausbau der öffentlichen Stichwege in 2013 durchzuführen. Das mit der tiefbautechnischen Planung beauftragte Ing.-Büro Fischer hat inzwischen die Vorentwurfsplanung für den Straßenendausbau erstellt, so dass diese dem Fachausschuss vorgestellt werden kann. Der Nellesweg wird begrenzt durch die Straßen Römerfeldstraße und Weilersgrund ( bzw. geplantes Ausbauende ). Es handelt sich um eine noch erschließungsbeitragspflichtige Anlage, so dass die erschlossenen Grundstücke nach endgültiger Herstellung der Erschließungsbeitragspflicht unterliegen werden. Die Anlieger werden in einer Bürgerinformationsveranstaltung auch hierzu informiert.