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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2011) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2011) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2011)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 154/2012 Erstellt am: 21.05.2012 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung / Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 19.06.2012 Rat X 03.07.2012 Betreff Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2011 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 154/2012 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2011 und 2. die für das Jahr 2011 festgestellte Überdeckung von 589.156 € als Nebenertragsposition in die Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2013, 2014 und 2015 mit dem Ziel aufzunehmen, die Abfallgebühren in diesen Jahren möglichst auf dem erreichten niedrigen Niveau zu halten. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2011 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2011 erstellt. Die Betriebsabrechnung schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 117,11 % und einer Überdeckung von 589.156 € ab. Die Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2011 war mit Unsicherheiten behaftet, da zum Zeitpunkt der Kalkulation im Spätsommer 2010 noch nicht alle Daten vorlagen, die sich aus der Betrachtung eines Gesamtjahres - hier des ersten Jahres nach der europaweiten Ausschreibung mit neuer Entgeltstruktur - ergeben. Die abgerechneten Entgelte an die beauftragten Abfallentsorgungsunternehmen liegen rund 149 T€ / 10% unter den kalkulierten Werten. Auch die Verwertungs- und Beseitigungskosten wurden niedriger abgerechnet als kalkuliert. Hier beträgt die Differenz rund 135 T€ / 5,8%. Letztlich wurde insgesamt etwas weniger Abfall gesammelt. Hierzu wird auf die Mitteilungsvorlage 60/2012 mit ausführlicher Abfallstatistik 2011 an den Umwelt- und Planungsausschuss am 25.04.2012 verwiesen. Insgesamt sind rund 277 T€ / 6,4% geringere Kosten als kalkuliert abgerechnet worden. Die Nebenerträge lagen im Gesamtergebnis rund 282 T€ über den Kalkulationsannahmen. Dies begründet sich fast ausschließlich durch Mehrerträge beim Altpapier von 283 T€ (+93,5%) wegen des anhaltend hohen Preisniveaus. Zum Zeitpunkt der Kalkulation war dies nicht zu erwarten. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2011 ausgewiesene Überdeckung von 589.156 € als Nebenertragspositionen in die Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2013, 2014 und 2015 aufzunehmen. Vorlage Nr.: 154/2012 . Seite 3 / 3 Eine Festlegung der Aufteilung der Überdeckung auf einzelne Jahre sollte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen, da die zukünftige Kostenentwicklung bezüglich der vertraglichen Entgeltgleitklauseln (Löhne, Dieselpreis, Fahrzeugkosten) im Zeitpunkt der nächsten Kalkulation - also im Herbst 2012 - und viele weitere Kosten- und Erlösparameter aktuell vorliegen sollten. Erst dann kann ein auf die Kalkulation 2013 abgestimmter Vorschlag erfolgen, in welcher Höhe die Überdeckung in den künftigen Jahren eingesetzt werden soll, um Gebührenstabilität zu gewährleisten.