Daten
Kommune
Pulheim
Größe
144 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
185/2012
Erstellt am:
25.05.2012
Aktenzeichen:
IV/61 br/wo
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
20.06.2012
Rat
X
03.07.2012
Betreff
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.4 - Ortsteil Geyen
Bereich: Rather Straße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 und 4 BauGB eingegangenen
Äußerungen und Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe UPA vom 06.07.2011, TOP 11, Niederschrift Vorlage 243/2011
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 185/2012 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 17.4 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der
gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011
(BGBl. I S.1509) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist.
Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 06.07.2011 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim den Auslegungsbeschluss zur Teilbereichsänderung Nr. 17.4 - Ortsteil Geyen und beauftragte die Verwaltung, den Entwurf der Änderung
mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans führt die Stadt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
103 Geyen durch mit dem die verbindlichen bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und eine
Ortsrandeingrünung geschaffen werden.
Die Bekanntmachung der Auslegung der FNP-Änderung 17.4 erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom
06.03.2012.
Der Entwurf der vorgenannten Änderung lag nebst Begründung in der Zeit vom 14.03.2012 bis einschließlich 23.04.2012
aus.
Mit Schreiben vom 06.03.2012 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu
dem Änderungsverfahren gebeten.
Die während dieses Beteiligungsschrittes eingegangenen Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Belangen und die
bereits während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vorgetragenen abwägungsrelevanten
Äußerungen werden im Abwägungsvorgang behandelt.
Von Seiten der Bürger wurden während der Beteiligung der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingereicht.
Von den Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eine Stellungnahme (T 1 fBÖ) mit
abwägungsrelevanten Belangen vorgetragen. Im Rahmen der Auslegung ging die abwägungsrelevante Stellungnahme
T 1 ein.
Mit Schreiben vom 26.04.2012 wurde die Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung gestellt.
Die Bestätigung der Anpassung der FNP-Änderung an die Landesplanung ist in Aussicht gestellt und wird bis zum Beschluss vorliegen.
Vorlage Nr.: 185/2012 . Seite 3 / 4
Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dem Rat zu
empfehlen, entsprechend der folgenden Abwägungsvorschläge zu entscheiden und die Teilbereichsänderung Nr. 17.4
des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
Eingabesteller T 1 fBÖ
Amt für Umweltschutz und Kreisplanung des Rhein-Erft-Kreises
Schreiben vom 03.05.2011
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
1.
In dem Schreiben T 1 fBÖ weist die Untere Landschaftsbehörde beim Rhein-Erft-Kreis auf die Notwendigkeit der Erarbeitung einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung hin.
2.
Darüber hinaus wird die Versickerung des Niederschlagswassers über eine Belebtbodenschicht sowie die Erarbeitung
eines hydrologischen Gutachtens zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes angeregt.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
zu. 1
Seitens eines externen Landschaftsplanungsbüros ist im Auftrag des Investors eine Artenschutzprüfung erarbeitet worden. Im Rahmen der Abschichtung ist es geboten diesen Belang des Umweltschutzes auf der Ebene der detailierteren
verbindlichen Bauleitplanung abzuarbeiten; der Artenschutz steht als Fazit der Darstellung als Wohnbaufläche nicht
entgegen.
Dementsprechend ist die Artenschutzprüfung als Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 103 Geyen dem Umweltbericht in
Anlage beigefügt.
zu. 2
Es handelt sich um einen Belang, der im Zuge der parallelen Bebauungsplanung abgearbeitet wird. Entsprechend der
Stellungnahme des zuständigen Fachamts ist die Versickerungsfähigkeit des Bodens in dem Plangebiet nicht gegeben.
Somit muss das gesamte Niederschlagswasser über eine Rückhaltung in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden.
Beschlussentwurf
zu 1.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem
Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen.
zu 2.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem
Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
Vorlage Nr.: 185/2012 . Seite 4 / 4
Eingabesteller T 1
Amt für Umweltschutz und Kreisplanung des Rhein-Erft-Kreises
Schreiben vom 27.03.2012
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
Durch das Vorhaben wird erneut im Kreis seltenes Grünland mit Obstbäumen und Gehölzen neu überplant. Das wird
von der Unteren Landschaftsbehörde grundsätzlich kritisch gesehen.
Das Gleiche gilt für die Ausweisung der geplanten Ortsrandeingrünung als private Grünfläche, da nach Erfahrung der
ULB eine entsprechende Bepflanzung und Pflege von den Bauherren wahrscheinlich nicht realisiert werden wird.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Die überplante Fläche ist vergleichsweise klein und weist nur einen geringen Baumbestand auf. Mit der geplanten Ortsrandeingrünung wird gegenüber dem Ist-Zustand mit einem undefinierten Ortsrand und einer verfallenden landwirtschaftlichen Halle insgesamt eine deutliche Aufwertung des Landschaftsbildes erreicht. Der aus der Planung resultierende
Eingriff wird im Plangebiet sowie durch externe Maßnahmen ausgeglichen.
Die Umsetzung der privaten Ortsrandeingrünung kann im Baugenehmigungsverfahren Auflage werden und entsprechend eingefordert werden.
Beschlussentwurf
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem
Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.