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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 17.4 - Ortsteil Geyen Bereich: Rather Straße Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 und 4 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Beschluss der Flächennutzungsplanänderung siehe UPA vom 06.07.2011, TOP 11, Niederschrift Vorlage 243/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
144 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.4 - Ortsteil Geyen
Bereich: Rather Straße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 und 4 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe UPA vom 06.07.2011, TOP 11, Niederschrift Vorlage 243/2011) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.4 - Ortsteil Geyen
Bereich: Rather Straße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 und 4 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe UPA vom 06.07.2011, TOP 11, Niederschrift Vorlage 243/2011) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.4 - Ortsteil Geyen
Bereich: Rather Straße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 und 4 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe UPA vom 06.07.2011, TOP 11, Niederschrift Vorlage 243/2011) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.4 - Ortsteil Geyen
Bereich: Rather Straße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 und 4 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe UPA vom 06.07.2011, TOP 11, Niederschrift Vorlage 243/2011)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 185/2012 Erstellt am: 25.05.2012 Aktenzeichen: IV/61 br/wo Verfasser/in: Herr Brozio Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 20.06.2012 Rat X 03.07.2012 Betreff Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 17.4 - Ortsteil Geyen Bereich: Rather Straße Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 und 4 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Beschluss der Flächennutzungsplanänderung siehe UPA vom 06.07.2011, TOP 11, Niederschrift Vorlage 243/2011 Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 185/2012 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 17.4 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S.1509) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist. Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Erläuterungen In seiner Sitzung am 06.07.2011 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim den Auslegungsbeschluss zur Teilbereichsänderung Nr. 17.4 - Ortsteil Geyen und beauftragte die Verwaltung, den Entwurf der Änderung mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans führt die Stadt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 Geyen durch mit dem die verbindlichen bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und eine Ortsrandeingrünung geschaffen werden. Die Bekanntmachung der Auslegung der FNP-Änderung 17.4 erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 06.03.2012. Der Entwurf der vorgenannten Änderung lag nebst Begründung in der Zeit vom 14.03.2012 bis einschließlich 23.04.2012 aus. Mit Schreiben vom 06.03.2012 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu dem Änderungsverfahren gebeten. Die während dieses Beteiligungsschrittes eingegangenen Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Belangen und die bereits während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vorgetragenen abwägungsrelevanten Äußerungen werden im Abwägungsvorgang behandelt. Von Seiten der Bürger wurden während der Beteiligung der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingereicht. Von den Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eine Stellungnahme (T 1 fBÖ) mit abwägungsrelevanten Belangen vorgetragen. Im Rahmen der Auslegung ging die abwägungsrelevante Stellungnahme T 1 ein. Mit Schreiben vom 26.04.2012 wurde die Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung gestellt. Die Bestätigung der Anpassung der FNP-Änderung an die Landesplanung ist in Aussicht gestellt und wird bis zum Beschluss vorliegen. Vorlage Nr.: 185/2012 . Seite 3 / 4 Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, entsprechend der folgenden Abwägungsvorschläge zu entscheiden und die Teilbereichsänderung Nr. 17.4 des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Eingabesteller T 1 fBÖ Amt für Umweltschutz und Kreisplanung des Rhein-Erft-Kreises Schreiben vom 03.05.2011 Wesentlicher Inhalt der Eingabe 1. In dem Schreiben T 1 fBÖ weist die Untere Landschaftsbehörde beim Rhein-Erft-Kreis auf die Notwendigkeit der Erarbeitung einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung hin. 2. Darüber hinaus wird die Versickerung des Niederschlagswassers über eine Belebtbodenschicht sowie die Erarbeitung eines hydrologischen Gutachtens zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes angeregt. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu. 1 Seitens eines externen Landschaftsplanungsbüros ist im Auftrag des Investors eine Artenschutzprüfung erarbeitet worden. Im Rahmen der Abschichtung ist es geboten diesen Belang des Umweltschutzes auf der Ebene der detailierteren verbindlichen Bauleitplanung abzuarbeiten; der Artenschutz steht als Fazit der Darstellung als Wohnbaufläche nicht entgegen. Dementsprechend ist die Artenschutzprüfung als Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 103 Geyen dem Umweltbericht in Anlage beigefügt. zu. 2 Es handelt sich um einen Belang, der im Zuge der parallelen Bebauungsplanung abgearbeitet wird. Entsprechend der Stellungnahme des zuständigen Fachamts ist die Versickerungsfähigkeit des Bodens in dem Plangebiet nicht gegeben. Somit muss das gesamte Niederschlagswasser über eine Rückhaltung in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Beschlussentwurf zu 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen. zu 2. Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen. Vorlage Nr.: 185/2012 . Seite 4 / 4 Eingabesteller T 1 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung des Rhein-Erft-Kreises Schreiben vom 27.03.2012 Wesentlicher Inhalt der Eingabe Durch das Vorhaben wird erneut im Kreis seltenes Grünland mit Obstbäumen und Gehölzen neu überplant. Das wird von der Unteren Landschaftsbehörde grundsätzlich kritisch gesehen. Das Gleiche gilt für die Ausweisung der geplanten Ortsrandeingrünung als private Grünfläche, da nach Erfahrung der ULB eine entsprechende Bepflanzung und Pflege von den Bauherren wahrscheinlich nicht realisiert werden wird. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Die überplante Fläche ist vergleichsweise klein und weist nur einen geringen Baumbestand auf. Mit der geplanten Ortsrandeingrünung wird gegenüber dem Ist-Zustand mit einem undefinierten Ortsrand und einer verfallenden landwirtschaftlichen Halle insgesamt eine deutliche Aufwertung des Landschaftsbildes erreicht. Der aus der Planung resultierende Eingriff wird im Plangebiet sowie durch externe Maßnahmen ausgeglichen. Die Umsetzung der privaten Ortsrandeingrünung kann im Baugenehmigungsverfahren Auflage werden und entsprechend eingefordert werden. Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.