Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
01.03.12, 16:36
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
45/2012
Erstellt am:
08.02.2012
Aktenzeichen:
II / 40 11 10
Verfasser/in:
Frau Liendgens
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
2
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
X
06.03.2012
Haupt- und Finanzausschuss
X
13.03.2012
Rat
X
27.03.2012
Betreff
Entwicklung der Schullandschaft
Elterninformation und -befragung zum Schulformangebot
Antrag nach § 24 GO (Familiennetzwerk)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung, Bürgerverein, Bündnis90/die Grünen, Familiennetzwerk
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
ja
nein
Vorlage Nr.: 45/2012 . Seite 2 / 4
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfiehlt, der Rat beschließt,
1. für die Eltern der Pulheimer Grundschulen eine Informationsveranstaltung zur Schulform der Sekundarschule und
eine Befragung der Eltern der künftigen (im Schuljahr 2012/2013) 3. und 4.Klässler zum Schulwahlverhalten mit dem
von der Verwaltung erstellten Fragebogen (Anlage 1) durchzuführen, d.h. nach allen bestehenden Schulformen des
Schulträgers und einer einzuführenden Sekundarschule zu fragen,
2. die Anträge auf (Prüfung zur) Errichtung einer Gesamtschule abzulehnen,
3. weitergehende Anträge zum Vergleich der Schulformen durch die Verwaltung mit Verweis auf die umfänglichen
Anlagen und sonstige Schriften des Ministeriums abzulehnen,
4. Anträge auf Schulformvergleiche, die auf erste Empfehlungen des Bildungsbeirates Bezug nehmen (Anlage 2,
reformpädagogische Modellschule), an den Bildungsbeirat weiterzuleiten und zu gegebener Zeit im BKSF zu beraten.
5. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beschließt, dass die Bürgeranträge des Familiennetzwerkes auf
Durchführung einer Elternbefragung auch zur Gesamtschule und auf Einrichtung einer Gesamtschule abgewiesen
werden.
6. Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
und erklärt die Angelegenheit für erledigt.
Erläuterungen
Nach den umfangreichen Prüfungen und Erörterungen zur Entwicklung der Schullandschaft in Pulheim liegen nunmehr
erste Empfehlungen des Bildungsbeirates unter der Leitung von Professor Dr. Burckhart vor (Anlage 2). Diese werden
nun noch in den Gremien - insbesondere im Bildungsbeirat, mit den Schulen sowie im Fachausschuss - beraten und
weiterentwickelt und sollen dann von der Verwaltung dem BKS/HFA/Rat in einer Vorlage zur Entwicklung der
Schullandschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Ein Baustein der Empfehlungen beinhaltet die Errichtung einer Sekundarschule, möglicherweise am Standort
Schulzentrum Brauweiler als neue Schulform.
Die Verwaltung war in der letzten Sitzung des BKS beauftragt worden, bis März ein Verfahren zur Elternbeteiligung
hinsichtlich der Einführung einer neuen Schulform zu erarbeiten. Um diesem Auftrag zu entsprechen und die
erforderlichen Zeitabläufe und Fristen einzuhalten, sowie unter Berücksichtigung der Vorschläge der
Expertenkommission/des Bildungsbeirates, wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
In einem ersten Schritt werden zunächst die Eltern der Grundschulen im Stadtgebiet ausführlich über die Schulform der
Sekundarschule informiert. Hierzu wird insbesondere eine Veranstaltung stattfinden, zu der sich die Eltern unabhängig
vom Wohnort einfinden können. Die Veranstaltung wird umfangreich bekannt gemacht, auch über die Grundschulen.
Darüber hinaus werden die Kollegien der Grundschulen in geeigneter Weise informiert.
Im Anschluss folgt dann die Befragung der Eltern der künftigen (im Schuljahr 2012/2013) 3. und 4.Klässler mit dem
Bogen wie Anlage 1.
Vorlage Nr.: 45/2012 . Seite 3 / 4
Es wird nach allen in Trägerschaft der Stadt Pulheim befindlichen Schulformen gefragt und zusätzlich konkret nach einer
neu, möglicherweise im Schulzentrum Brauweiler zu errichtenden Sekundarschule.
Die Verwaltung folgt damit dem Tenor der Expertenkommission und insbesondere den Empfehlungen seitens des
Bildungsbeirates in einem ersten Schritt vorab, um so fristgerecht die Eltern zu beteiligen. Die weiteren Erkenntnisse und
Empfehlungen des Beirates wird die Verwaltung jeweils aktuell im Ausschuss mitteilen bzw. beschließen lassen. Die
nächste Sitzung des Bildungsbeirates ist für den 29.02.2012 terminiert. Sollten sich dort weitere Erkenntnisse ergeben,
so wird die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses darüber berichten und diese aufnehmen.
Im Anschluss an die Befragung wird die Verwaltung alle weiteren Beschlüsse vorbereiten und im vorgegebenen
Zeitrahmen zur Entscheidung vorlegen.
Die Verwaltung nimmt alle Belange der Lehrerschaft der bestehenden Schulen, insbesondere der ggf. auslaufenden
sehr ernst und wird versuchen, beim Ministerium nahtlose und bedarfsgerechte Übergänge für das Lehrpersonal zu
erwirken.
Die Verwaltung empfiehlt, die Frage nach der Gesamtschule nicht zu stellen, weil hierfür keine Räumlichkeiten
bestünden, ohne die Gymnasien in ihren Zügigkeiten deutlich zu beschränken. Bereits die letzte Elternbefragung zum
Schulformwunsch hatte aber aufgezeigt, dass die Eltern die Schulform Gymnasium mit weitem Vorsprung am häufigsten
genannt haben und auch die Anmeldezahlen für beide Gymnasien belegen, dass die Schulen in der bestehenden
Kapazität gefragt werden. Dies bestätigen auch die Zahlen aus dem seit kurzem vorliegenden Entwurf des
Schulentwicklungsplans.
Vor diesem Hintergrund die Frage nach der Gesamtschule zu stellen, sie dann aber nicht zu errichten, weil Räume (und
Haushaltsmittel für einen Neubau) absehbar nicht zur Verfügung stehen und gleichzeitig eine Zügigkeitsreduzierung bei
den Gymnasien erkennbar nicht gewollt ist, würde der Sache nicht gerecht.
Zudem liegt neben den gesetzlichen Grundlagen zwischenzeitlich auch die Verordnung über die Ausbildung und
Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO S I) im Entwurf vor (seit 30.01.2012, Anlage 3). Zur Zeit findet die
endgültige Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden statt. Es ist zu erwarten, dass die endgültige Fassung in
weiten Teilen der Entwurfsfassung entsprechen wird und keine wesentlichen inhaltlichen Veränderungen erfolgen
werden.
Wie bereits mit Vorlage 432/2011 - Vergleich zwischen Sekundarschule und Gesamtschule - angenommen, lässt sich
die Sekundarschule identisch wie eine Gesamtschule bis Klasse 10 ausgestalten, weil sämtliche Inhalte, die für die
Gesamtschule in den Klassen 5 bis 10 gelten, in die APO SI auch für die Sekundarschulen übernommen werden sollen.
Hiernach und dem hierzu zur Erläuterung vorliegenden Leitfaden (Anlage 4) entspräche die Gesamtschule mit der dort
praktizierten äußeren Leistungsdifferenzierung in einigen Fächern ab der 7. bzw. 8. bzw. 9 Jahrgangsstufe in der
Sekundarstufe I der Realisierung einer Sekundarschule in teilintegrierter Form.
Darüber hinaus kann in einer Sekundarschule zusätzlich auf eine äußere Leistungsdifferenzierung ganz verzichtet
werden (voll integrierte Ausgestaltung).
Da schon die teilintegrierte Sekundarschule deckungsgleich zu einer Gesamtschule ausgestaltet ist, geht die Verwaltung
zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass den inhaltlich geäußerten Wünschen und Bedarfen der Pulheimer Elternschaft
entsprochen wird. Daher empfiehlt die Verwaltung, die Anträge zur umfänglichen Vergleichsdarstellung der Schulformen
Vorlage Nr.: 45/2012 . Seite 4 / 4
mit Verweis auf die beigefügten umfänglichen Anlagen zum Thema (insbes. S.12 der Anlage 4 und APO SI sowie
Sonderausgabe zur Sekundarschule, Anlagen 3 und 5) abzulehnen.
In welcher Form eine neu zu gründende Sekundarschule ausgestaltet wird (teil- oder voll integriert), obliegt grundsätzlich
der Entscheidung des Schulträgers. Die Verwaltung schlägt hierbei vor, die Ausarbeitung und Vorstellung der
pädagogischen Konzepte durch die einzurichtende Arbeitsgruppe zu berücksichtigen.
Die Verwaltung geht davon aus, dies auch den Eltern vermitteln zu können, die bisher eine Gesamtschule favorisiert
haben und empfiehlt daher, den Anträgen hinsichtlich der Errichtung einer Gesamtschule nicht zu folgen.
Zu den weiteren Bausteinen der Empfehlungen des Bildungsbeirates (Reformpädagogische Modellschule mit
Schwerpunkt Inklusion mit dem Fokus gemeinsames Lernen von 1 – 10/13) wird die Verwaltung zu gegebener Zeit
weitergehend informieren und Beschlussempfehlungen vorlegen. Bereits vorliegende Anträge sollten zurückgestellt
werden.
Offensichtliche Rechtschreibfehler im Entwurf des Schulentwicklungsplanes werden mit der Vorlage der endgültigen
Fassung korrigiert, für weitere Fragen wird der Schulentwicklungsplaner dann dem Ausschuss zur Verfügung stehen.