Daten
Kommune
Inden
Größe
55 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
540/2008 vom
24.06.2008
Dringlichkeitsbeschluss
gem. § 60 GO NW
Anwesend sind:
Bürgermeister Ulrich Schuster
Stellv. Fraktionsvorsitzender Reinhard Marx (CDU)
Fraktionsvorsitzender Rudi Görke (SPD)
Fraktionsvorsitzende Hella Rehfisch (Bündnis 90/Die Grünen)
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
24.06.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
16.10.2008
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bau eines Aussichtsturmes "Großer Indemann"
- Änderung der Ausführung
Beschluss:
Die Gemeinde Inden stimmt der geänderten Ausführung zur Errichtung des Aussichtsturmes
„Großer Indemann“ auf der Goltsteinkuppe wie folgt zu:
●
Auf die Errichtung einer Gastronomie mit Nebenräumen (in der Höhe von 22,50 m) und
eines Ausstellungsraumes (in der Höhe von 15,00 m) im sogenannten „Bauch“ des
Indemannes wird verzichtet. Statt dessen wird dieses Angebot in vergleichbarer
Größenordnung am Fuß des Aussichtsturmes „Großer Indemann“ errichtet.
●
Die Gesamthöhe des Aussichtsturmes wird auf 36,00 m (Stahlraster 6 m) reduziert.
Begründung:
Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Gemeinde Inden vom 01.08.2007 wurde die
Errichtung des Aussichtsturmes und der Bau der notwendigen Erschließungsanlagen auf die GIS –
eine 100 %ige Tochter des Kreises Düren – übertragen. Zu diesem Zeitpunkt war die Konzeption
des Aussichtsturmes auf dem Stand der Bauantragstellung. Diese beinhaltete die Errichtung einer
Gastronomie mit Nebenräumen (in der Höhe von 22,50 m) und eines Ausstellungsraumes (in der
Höhe von 15,00 m) im sogenannten „Bauch“ des Indemannes, eine Aussichtsplattform (in der Höhe
von 30,00 m) im sogenannten „Kopf“ des Indemannes und einen Ausguck auf dem Dach. Die
Gesamthöhe betrug 45 m.
Auf diesen Grundlagen wurde die Ausführungsplanung erstellt und die Leistungen für den Stahlbau
ausgeschrieben. Das Submissionsergebnis zeigte leider, dass die so vorgesehenen Maßnahmen den
bewilligten Finanzrahmen für den Bau des Aussichtsturmes inkl. der Erschließung sprengten. Es
wurden Alternativplanungen entwickelt und kostenmäßig überprüft mit dem Ergebnis, dass das
Programm aus dem Beschlussvorschlag finanzierbar ist. Die räumliche Nutzung des alten
Konzeptes erforderte ein Rastermaß von 7,50 m. Da der neue Indemann ohne Innenbereiche dieses
Rastermaß nicht mehr erfordert, könnte es auf 6,00 m reduziert werden. Die hieraus resultierende
Höhe von 36,00 m erfüllt immer noch die Sichtanforderungen an eine Landmarke und die gewollte
Aussicht.
Die Inhalte sind in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 18.06.2008 vorberaten
worden.
Begründung der Dringlichkeit gem. § 60 GO NW:
Da es wichtig ist, die vorgesehenen Maßnahmen zügig zu realisieren, sollten die weiteren Planungsund Beauftragungsschritte noch vor der Sommerpause veranlasst werden.
Nur so kann eine fristgemäße Weiterverfolgung des Projektes, welches auch durch die EuRegionale
2008 gefördert wird, sichergestellt werden.
Schuster
Bürgermeister
Görke
Fraktionsvorsitzender (SPD)
Dringlichkeitsentscheidungen 540/2008
Marx
stellv. Fraktionsvorsitzender (CDU)
Rehfisch
Fraktionsvorsitzende (Bündnis 90/Die Grünen)
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