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Dringlichkeitsentscheidungen (Indemann)

Daten

Kommune
Inden
Größe
55 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Dringlichkeitsentscheidungen (Indemann) Dringlichkeitsentscheidungen (Indemann)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 540/2008 vom 24.06.2008 Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 GO NW Anwesend sind: Bürgermeister Ulrich Schuster Stellv. Fraktionsvorsitzender Reinhard Marx (CDU) Fraktionsvorsitzender Rudi Görke (SPD) Fraktionsvorsitzende Hella Rehfisch (Bündnis 90/Die Grünen) Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 24.06.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 16.10.2008 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Bau eines Aussichtsturmes "Großer Indemann" - Änderung der Ausführung Beschluss: Die Gemeinde Inden stimmt der geänderten Ausführung zur Errichtung des Aussichtsturmes „Großer Indemann“ auf der Goltsteinkuppe wie folgt zu: ● Auf die Errichtung einer Gastronomie mit Nebenräumen (in der Höhe von 22,50 m) und eines Ausstellungsraumes (in der Höhe von 15,00 m) im sogenannten „Bauch“ des Indemannes wird verzichtet. Statt dessen wird dieses Angebot in vergleichbarer Größenordnung am Fuß des Aussichtsturmes „Großer Indemann“ errichtet. ● Die Gesamthöhe des Aussichtsturmes wird auf 36,00 m (Stahlraster 6 m) reduziert. Begründung: Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Gemeinde Inden vom 01.08.2007 wurde die Errichtung des Aussichtsturmes und der Bau der notwendigen Erschließungsanlagen auf die GIS – eine 100 %ige Tochter des Kreises Düren – übertragen. Zu diesem Zeitpunkt war die Konzeption des Aussichtsturmes auf dem Stand der Bauantragstellung. Diese beinhaltete die Errichtung einer Gastronomie mit Nebenräumen (in der Höhe von 22,50 m) und eines Ausstellungsraumes (in der Höhe von 15,00 m) im sogenannten „Bauch“ des Indemannes, eine Aussichtsplattform (in der Höhe von 30,00 m) im sogenannten „Kopf“ des Indemannes und einen Ausguck auf dem Dach. Die Gesamthöhe betrug 45 m. Auf diesen Grundlagen wurde die Ausführungsplanung erstellt und die Leistungen für den Stahlbau ausgeschrieben. Das Submissionsergebnis zeigte leider, dass die so vorgesehenen Maßnahmen den bewilligten Finanzrahmen für den Bau des Aussichtsturmes inkl. der Erschließung sprengten. Es wurden Alternativplanungen entwickelt und kostenmäßig überprüft mit dem Ergebnis, dass das Programm aus dem Beschlussvorschlag finanzierbar ist. Die räumliche Nutzung des alten Konzeptes erforderte ein Rastermaß von 7,50 m. Da der neue Indemann ohne Innenbereiche dieses Rastermaß nicht mehr erfordert, könnte es auf 6,00 m reduziert werden. Die hieraus resultierende Höhe von 36,00 m erfüllt immer noch die Sichtanforderungen an eine Landmarke und die gewollte Aussicht. Die Inhalte sind in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 18.06.2008 vorberaten worden. Begründung der Dringlichkeit gem. § 60 GO NW: Da es wichtig ist, die vorgesehenen Maßnahmen zügig zu realisieren, sollten die weiteren Planungsund Beauftragungsschritte noch vor der Sommerpause veranlasst werden. Nur so kann eine fristgemäße Weiterverfolgung des Projektes, welches auch durch die EuRegionale 2008 gefördert wird, sichergestellt werden. Schuster Bürgermeister Görke Fraktionsvorsitzender (SPD) Dringlichkeitsentscheidungen 540/2008 Marx stellv. Fraktionsvorsitzender (CDU) Rehfisch Fraktionsvorsitzende (Bündnis 90/Die Grünen) Seite 2