Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Durchführung einer Anwohnerversammlung im Bereich des BP 145 Erftstadt-Blessem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
09.09.10, 15:57
Aktualisiert
09.09.10, 15:57
Antrag (Antrag bzgl. Durchführung einer Anwohnerversammlung im Bereich des BP 145 Erftstadt-Blessem)

öffnen download melden Dateigröße: 8,9 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 432/2010 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 01.09.2010 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 22.09.2010 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Durchführung einer Anwohnerversammlung im Bereich des BP 145 Erftstadt-Blessem Finanzielle Auswirkungen: Für die Straßenfertigstellung des Baugebietes BP 145 werden Finanzmittel in Höhe von insgesamt 290.000,- € benötigt. Diese Ausgaben sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Straßen nicht genehmigt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.09.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Bei allen Straßenfertigstellungen im Stadtgebiet ist es seit Jahren üblich, dass für die Anwohner einige Wochen vor Beginn der Arbeiten vor Ort eine Informationsveranstaltung durchgeführt wird. Mitarbeiter der Stadtverwaltung unterrichten hier die Anwohner über die Art des Straßenendausbaus, den zeitlichen Ablauf der Arbeiten, Anordnung der Straßenbeleuchtung und stehen für alle Fragen der Anwesenden gerne zur Verfügung. Im Rahmen dieser Veranstaltung kann auch über die rechtlichen Auswirkungen eines verkehrsberuhigten Bereiches berichtet werden. Analog gilt dies auch für den Spielplatzbau, der in der Regel erst nach Straßenfertigstellung erfolgt. Zur Problematik der Nichtgenehmigung des Bauvorhabens im Haushaltsjahr 2010 verweise ich auf die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag 439/2010 und Bürgerantrag 187/2010. Hierzu wird im Betriebsausschuss ausführlich Stellung genommen, woran jeder interessierte Anwohner des Baugebietes teilnehmen kann. Eine über die o.g. Veranstaltungen hinausgehende Anwohnerversammlung halte ich für nicht erforderlich. (Dr. Rips)