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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung 17.5 Ortsteil Pulheim Bereich: südwestlicher Siedlungsrand, Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829, angrenzend an die Flurstücke 1033, 1187 und 1093 Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Fläche für Gemeinbedarf" Beschluss der Flächennutzungsplanänderung siehe Niederschrift UPA vom 25.04.2012, TOP 3, Vorlage Nr. 90/2012, Seite 10)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
28.08.12, 05:18
Aktualisiert
28.08.12, 05:18
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung 17.5 Ortsteil Pulheim
Bereich: südwestlicher Siedlungsrand, Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim,
Flur 6, Flurstück 829, angrenzend an die Flurstücke 1033, 1187 und 1093
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Fläche für Gemeinbedarf"
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe Niederschrift UPA vom 25.04.2012, TOP 3, Vorlage Nr. 90/2012, Seite 10) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung 17.5 Ortsteil Pulheim
Bereich: südwestlicher Siedlungsrand, Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim,
Flur 6, Flurstück 829, angrenzend an die Flurstücke 1033, 1187 und 1093
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Fläche für Gemeinbedarf"
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe Niederschrift UPA vom 25.04.2012, TOP 3, Vorlage Nr. 90/2012, Seite 10)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 227/2012 Erstellt am: 18.07.2012 Aktenzeichen: IV/61 - kl Verfasser/in: Herr Klein Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 05.09.2012 Rat X 25.09.2012 Betreff Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung 17.5 Ortsteil Pulheim Bereich: südwestlicher Siedlungsrand, Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829, angrenzend an die Flurstücke 1033, 1187 und 1093 Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Fläche für Gemeinbedarf" Beschluss der Flächennutzungsplanänderung siehe Niederschrift UPA vom 25.04.2012, TOP 3, Vorlage Nr. 90/2012, Seite 10 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 227/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 17. 5 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist. Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Erläuterungen Das Verfahren zur Teiländerung 17.5 des Flächennutzungsplanes wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 06.07.2011 eingeleitet. Anlass war der vom Landesgesetzgeber geschaffene Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren. Zur Baurechtschaffung für eine Kindertageseinrichtung durch einen Bebauungsplan bedarf es dieses vorbereitenden Bauleitplanverfahrens. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschloss in seiner Sitzung am 25.04.2012 die Auslegung und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 16.05.2012 bis 21.06.2012 einschließlich statt. Mit Schreiben vom 11.05.2012 wurden die Behörden gebeten, zum Verfahren Stellung zu nehmen. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Auslegung zum Teilbereichsänderungsverfahren des Flächennutzungsplanes eingegangen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine dieses Änderungsverfahren berührende Stellungnahmen mitgeteilt. Teilweise wurden Hinweise gegeben, die im parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren für den Änderungsbereich ihre Berücksichtigung finden. Eine Artenschutzprüfung für den Geltungsbereich der Flächenutzungsplanänderung erfolgte im begleitenden Bebauungsplanverfahren (BP 106 Pulheim) mit dem zusammenfassenden Ergebnis, dass der Bebauungsplan unter artenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist. Die vollständige artenschutzrechtliche Prüfung ist als Anlage zur Vorlage für den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim beigefügt. Die artenschutzrechtliche Prüfung wird Bestandteil des Umweltberichtes zum BP 106 Pulheim. Der Umweltbericht dieser FNP-Änderung verweist hierauf. Die Verwaltung schlägt dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dass dieser dem Rat der Stadt Pulheim empfiehlt, die Flächennutzungsplanänderung Nr. 17.5 zu beschließen.