Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
28.08.12, 05:18
Aktualisiert
28.08.12, 05:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
227/2012
Erstellt am:
18.07.2012
Aktenzeichen:
IV/61 - kl
Verfasser/in:
Herr Klein
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
05.09.2012
Rat
X
25.09.2012
Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung 17.5 Ortsteil Pulheim
Bereich: südwestlicher Siedlungsrand, Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim,
Flur 6, Flurstück 829, angrenzend an die Flurstücke 1033, 1187 und 1093
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Fläche für Gemeinbedarf"
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe Niederschrift UPA vom 25.04.2012, TOP 3, Vorlage Nr. 90/2012, Seite 10
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 227/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 17. 5 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der gemäß
§ 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S.
1509) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist.
Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
Erläuterungen
Das Verfahren zur Teiländerung 17.5 des Flächennutzungsplanes wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom
06.07.2011 eingeleitet. Anlass war der vom Landesgesetzgeber geschaffene Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
für Kinder unter 3 Jahren. Zur Baurechtschaffung für eine Kindertageseinrichtung durch einen Bebauungsplan bedarf es
dieses vorbereitenden Bauleitplanverfahrens.
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschloss in seiner Sitzung am 25.04.2012 die Auslegung und
beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 16.05.2012 bis 21.06.2012 einschließlich statt. Mit Schreiben vom 11.05.2012 wurden die Behörden gebeten, zum Verfahren Stellung zu nehmen.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Auslegung zum Teilbereichsänderungsverfahren des Flächennutzungsplanes eingegangen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine
dieses Änderungsverfahren berührende Stellungnahmen mitgeteilt. Teilweise wurden Hinweise gegeben, die im parallel
verlaufenden Bebauungsplanverfahren für den Änderungsbereich ihre Berücksichtigung finden.
Eine Artenschutzprüfung für den Geltungsbereich der Flächenutzungsplanänderung erfolgte im begleitenden Bebauungsplanverfahren (BP 106 Pulheim) mit dem zusammenfassenden Ergebnis, dass der Bebauungsplan unter artenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist. Die vollständige artenschutzrechtliche Prüfung ist als Anlage zur Vorlage für den
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim beigefügt. Die artenschutzrechtliche Prüfung wird Bestandteil des Umweltberichtes zum BP 106 Pulheim. Der Umweltbericht dieser FNP-Änderung verweist hierauf.
Die Verwaltung schlägt dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dass dieser dem Rat der Stadt Pulheim empfiehlt, die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 17.5 zu beschließen.