Daten
Kommune
Inden
Größe
8,5 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
598/2008
Datum
Bauamt
03.11.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
19.11.2008
Hauptausschuss
27.11.2008
Rat
10.12.2008
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung "Entsorgung Abfall" für das Jahr 2006
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Rest- und
Sperrmüll“ in Höhe von 25.757 € den Teilbetrag von 20.000 € als Verlustvortrag und
2. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe von 9.972 € als
Gewinnvortrag in die Vorkalkulation 2009 einzustellen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der
Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2006 ist als
Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten
Empfehlungen vor.
Die Reduzierung des Verlustvortrages ergibt sich aus einer Verringerung des
Gebührenaufkommens bedingt durch die Umsiedlung von Pier und ist somit nicht dem
„allgemeinen Gebührenzahler“ anzulasten.