Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Al: 7020 - 01/10
öffentlich
V
An den
81
0.'1)2
Amt: -20-
Rat
BeschI./Ausf.:-70-
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassu n9
10.11.2005
zur Vorberatung über den
Ausschuss für Stadtentwicklung
•
Betrifft: Neufestsetzung
der Abfallgebühren
8. Änderung der Abfallgebührensatzung
in der Stadt Erftstadt
(AGS) zum 01.01.2006
Bezuu: V8/0125
Finanzielle
¥
Auswirkungen:
Keine
Mittelstehenz:r Ve'rtügung:Gebührenhaushalt
Unterschrift des fJdgetverantwortlichen
•
Erftstadt, den 1~~er2005
Beschlussentwu
rf:
Die 8.Änderung der Abfallgebührensatzung
wird beschlossen.
der Stadt Erftstadt (AGS) -Anlage1 -
Begründung:
Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation
bührenänderung vorgeschlagen:
für das Betriebsjahr 2006 wird folgende Ge-
Mengengebühr (§ 4 Ziffer 1.1)
Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt die Restabfallgebühr von 135,55 auf 145,00 Euro anzuheben. Da die Gebührenentwicklung durch Umstellung auf Verbrennung und die künftige Subventionierung anderer Gebührenpositionen langfristig nicht kalkulierbar ist, wird eine Gebührenanpassung entsprechend der Kosten vorgeschlagen.
Restabfall-Behältergebühren
(§ 4 Ziffer 1.2 bis 1.6)
Nach der Kostenlage und Gebührensenkung im Vorjahr ergibt sich rechnerisch eine Gebührenerhöhung. Es wird vorgeschlagen, die bisherigen Gebührensätze für die graue Tonnen
beizubehalten und den Mehraufwand durch eine Rücklagenentnahme von 170.000 € auszugleichen.
Die Bestand der Sonderrücklage beträgt bei einer Entnahme 2005 von 150.000 € noch ca.
300.000 Euro.
Windelsäcke (§ 4 Ziffer 3.4)
Nach dem Anstieg der Restabfallgebühr des Rhein-Erft-Kreises wäre eine Anhebung von ca.
g Cent je Windelsack erforderlich. Durch eine vertretbare Reduzierung der durchschnittlichen
Füllmenge von 40 auf 371 konnte der bisherig akzeptierte Gebührensatz von 1,65 € beibehalten werden.
Damit wird nur eine Anhebung der Mengengebühr vorgeschlagen.
müssen nicht geändert werden.
•
Die übrigen Gebühren
Bei den Unternehmerpreisen ist eine Preissteigerung von 2 % vorgesehen. Diese könnte
leicht höher-d.usfallen, da besonders die gestiegenen Energiekosten die Preisanpassung
beeinflussen werden.
Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist nicht angesetzt. Mögliche Erhöhungen müsste über
eine zusätzliche Rücklagenentnahme ausgleichbar sein.
Es wird vorgeschlagen, die Erfassung der Elektrokleingeräte zunächst für ein weiteres Jahr
über das Bringsystem am Schadstoffmobil fortzuführen, zumal sich die Gesetzgebung um
ein Jahr verzögert hat. Bei den Elektrogroßgeräten sollte das bewährte Holsystem gegen
Entgelt beibehalten werden.
.
Sollte die endgültige Deponiegebühr des Rhein-Erft-Kreises von den Ansätzen in der vorliegenden Kalkulation erheblich abweichen, wird spätestens zur Ratssitzung eine Neukalkulation vorgelegt.
~
Anlcflc
rr=
/1
=
zu
..
tb2tJ?
'
>
-1
8. Anderung der Satzung über die Erhebung von
Blalt
"" -
Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Erftstadt
(AGS) vom
.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW.
S. 666). zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2004 (GV. NW. S. 644), der §§ 1,
4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (MG) vom
21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001
(GV. NRW. 2001 S. 708), und des § 21 der Satzung über die Abfallentsorgung (AES) in der
Stadt Erftstadt in der Fassung vom 28.12.2004 in der Sitzung am
" folgende
Satzung beschlossen:
•
Artikell
Einzige Änderung
§ 4 Gebührensätze
von bisher 0,33 €
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1)
Die Gebühr beträgt:
1.
Restabfallbehälter
Mengengebühr
(grau)
1.1
Je 10 Liter Jahres-Restabfall-Volumen
(in der Tonne)
I
0,38 €lJahr
Behältergrundgebühr
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
•
71,16€1Jahr
93,12€JJahr
106,08€1Jahr
149,86€1Jahr
769,56€1Jahr
Abfallsack (Einpersonenhaushalte)
Behälter
80 I
Behälter
120 I
Behälter
240 I
Behälter
1.100 I
2.
Biobehälter
2.1
2.2
Behälter
Behälter
3.
Sonstige Sondergebühren
Grünabfuhr (Bündel)
Haushaltsgroßgeräte
nach § 16 (1) a Abfallsatzung
Abfallsäcke nach § 11 (6) Abfallsatzung
Abfallsack (Windelsack) nach § 11 (7) Abfallsatzung
Abmeldung Biobehälter
Tausch Biobehälter
Wiederanmeldung eines Biobehälters innerhalb
von 12 Monaten
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
(braun)
96,00€lJahr
127,20€1Jahr
120 I
240 I
20,0O€/je Abfuhr
20,0O€/je Gerät
2,56€1Sack
1,65€/Sack
5,00€lEinzelfall
10,00€lEinzelfall
10,00€lEinzelfall
Artikel II
§ 7 Inkrafttreten,
Außerkrafttreten:
Folgender Satz wird angefügt:
Die 8. Änderungssatzung tritt am 01.01.2006 in Kraft.
IILECHENICH IIDA TENldcz_11201 701720ISatzungen\8.Änderung
Abfallgebührensatzung.doc
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung über die Erhebung von Gebühren fOr die Abfallentsorgung der
Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden
kann, es sei denn,
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b)
diese Satzung ist nicht ordnungsgemaß öffentlich bekanntgemacht worden,
c)
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Erftstadt, den
.
BÖSCHE
(Bürgermeister)
•
•
P:\70\72O\Salzungen\7.Ändcrung
AbfallgebUhrensatzung.doc
70 Stadtreinigung
Kalkulation AbfalIgebOhren
Anlc;c
~p~
Kalkulation Abfallgebühren 2006
Gebührensätze I Gebühreneinnahmen
Kalkulationsbasis:
Deponiekosten von 135.55 € auf 145,00
GrOnabfall und Bio bleiben konstant
e für Rest
und Sperrmüll
Gebührensatz
Art
€
I
neu
Behältergrundgebühr
Abfallsäcke einseht. Deponierung
80 I
Keine GebOhrenerhöhung!
120 I
Der Ausgleich erfolgl durch
eine ROcklagenentnahme
•
von
170.000€.
\%[8,0
99 6
6,84
6,24
_L-~~,,;,,~
"_-:~~~}-~~~ "A ~..
;J,72"
-
1.100 I
48
/"
/
835,
15,60
66,36
·8
Mengengebühr
je 10 Liter Restabfall
Biobehä/ter
120 I
240 I
96,00
121,20
Windelsack
Sperrmüllabfuhr
Fernseher, Radio usw.
GrOnabfuhr
Haushaltsgroßgeräte
1,65
0,00
20,00
20,00
20,00
Gebühreneinnahmen
€
Oill+/-
0,00
0,00
bisher
71,16
93,12
106,08
149,88
769,56
Menge
EURO/Jahr
120
7.900
6.150
2.150
360
8.539,20
735.648,00
652.392,00
322.242,00
277.041,60
0,33
2.934.363
1.115.057,90
96,00
127,20
2.980
2.300
286.080,00
292.560,00
1,65
0,00
20,00
20,00
20,00
5.100
0
50
410
128
8.415,00
0,00
1.000,00
8.200,00
2.560,00
Sondergebühren
Erlös
Aufwand
Fehlbedarf
•
Uzenzgebühren Abfallsäcke im Handel
ROckgabe Biobehälter
Tausch Biobehälter
Wiederanmeldung innerhalb von 12
Monaten nach Abmeldung eines
Biobehälters
70 Stadtreinigung
GebOhr_ProbelGebKalk0611'.11.2005
3.709.735,70
3.711.370,00
-1.634,30
Bei unveränderten
Sonstige Gebühren
2,56
5,00
10,00
2,56
5,00
10,00
10,00
10,00
zu
BehältergebOhren
ROcklagentnahme
170.000 EURO.
mit einer
von
Abfallgebühren
c:::::::
KostStelle
1
Personalausgaben
Sachausgaben
Zuw.JZuschüsse
Scnst.Fmanzaus.
Kalk,Kosten
Innere Verr. aUgam.
Innere Verr. spez.
ZwSumme
•
•
70 STADTREINIGUNG
Kalkulation
BAB ABFALLENTSORGUNG
Verwaltung
VERIOAT
Insgesamt
310
3
2
141.720
3.830.265
0
8.604
1.146
124.965
9.500
4.116.200
Sperrmülli
Schrott
abfuhr
620
5
650
6
651
7
632
4
141.720
26.760
0
8.604
1.146
89.820
0
268,050
0
0
0
0
0
35.145
0
35.145
0
156.220
0
0
0
0
0
156.220
NN
Gnln-
Abfallberatung
655
6
0
440.760
0
0
0
0
0
440.760
0
57.800
0
0
0
0
0
57.800
26.805
26.805_
0
0
0
0
0
0
0
0
Nichtverp.
Papier,
Schadstoff
Haushalt
Elektrogerate
Pan~
656
9
Schadstoff
G.... rbe
670
10
660
690
12
0
220.400
0
0
0
0
0
220.400
0
194.490
0
0
0
0
0
194.490
0
250
0
0
0
0
0
250
VetWaltung
VERIOAT
Abtanberatun
Gesamtkosten
-268.049
0
6.701
0
0
13.590
0
2B,805
6.701
6.701
2SO
75.945
46.201
22.221
0
0
0
3.379
3.457
0
864
0
0
3.457
864
B84
8.210
3.457
3.457
0
182.164
3.881.370
0
0
0
464.108
81.148
0
44.937
194.490
0
194.490
2SO
3.457
0
72.488
864
45.337
1,65
0,00
20,00
20,00
20,00
0
SO
FUdIo usw.
GfÜnebfuhr
sonst. Elektrogeräte
Femst:her.
410
128
0
1.000
8.200
8.210
464.10B
Restaufwand
72.948
nach Scm.t. Schl.2 bzw. Menge (kg)
DEVISOR
E
Kosten je Berechnungseinheit
I
Schl.2
$eh!.1
28.663
1G,20
16.680
4,38
Scht2
28.663
1,57
seuz
28.663
6,79
Kosten Je
Behälter
SchI.2
80
120
240
1
1
1.5
3
1.100
13,8
120
240
1.5
3
78,01
99,41
114,69
165,49
835,96
96,23
126.69
0
5.186
0
0
0
8.210
6.927
21.357
1.241.765
362.964
1.137.576
I
0
215.2001
abrugI.Anteil
8.415
Verwalt.
VERIDAT
Std<ell
Pers.
~'x~·
-
59.9Gt
Haushalte
1.264
1.127.897
_
IKOSTEN JE BERECHNUNGSEINHEIT
Gebühren
215.200
1.741
25.179
Abfellbe~t.1
·Uzenzg"b.
228.714
2.560
68.92B
1.144.503
864
verwen.
VERIDAT
0
40.208
0
Anteite
5.100
0
215.200
0
0
0
0
0
215.200
0
371.174
13.590
-13.590
R_......
30.613
37.561
0
0
"""'........,.
0
0
303.000 1.Hl4.295
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
303.000 1.104.295
96.1'10
116.659
35.145
1.266.944
250
0
70 $aidtrmigung
BABIG"b~06I11.11.2005
0
0
15.520 1.016.430
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
15.520 1.016.430
0
0
Benäner Bioabfall
0
0
0
0
0
49.140
0
30,000
0
0
0
0
9.500
39.500
0
49.140
161.300
1
BehAlter Restabfatl
641
16
0
234.830
3.SB1.370
631
17
0
Gesamter10se
3.457
640
16
227.101
0
-34.569
630
15
0
84.605
467.565
234.830
EInzeigebOhr
34.570
0
Deponie
braun
,.
710
-35.145
1
4.116.200
grau ")
I«Jrl]e
-156.220
Summe Erlöse
Umlage Erlöse
Verwaltung
VERIDAT
AbfaUberatun
IUnterdcckung
Mü"
700
Behalter
braun
Deponie
.",u
Behälter
13
11
Umlaoen
Straßenpapier-
Wildgekippter
-,
-,
28.663
28.663
28,663
2,41
1,59
0,75
bei Abtallsacken abzOgI.LizenzgebUhren
plus Zuschlag für ja:hr1iche VerteitunglL.agerhalt
16,680
, 2
8,16
2,56
5,280
11,36
soe ••
29.343.629
O,O~
1 Kosten
10 I
Behärterpreis
45,67
52,00
52.60
59,46
413,38
56,47
58,54
16,20
16,20
24,30
48,60
223.56
4.38
4.38
4.38
4,38
4.38
1.57
1,57
2,36
4,71
21,67
6.79
6,79
10.19
20.37
93,70
0,00
0,00
0.00
0,00
0,00
Deponiezuschlag
2,41
2,41
3,62
7,23
33,26
für Solcke:
0,75
1,59
1,59
0.75
2,39
1.13
4,77
2.25
10,35
21,94
120
-11,88
13,72
13,72
13,72
13,72
10,53
11.36
11,36
Gebühr
je 101
0.38
JO
..
A
70 STADTREINIGUNG
Anlage
Kalkulation Abfallgebühren
Zo
zu
.~vf/().:J;){
Ka Iku lationsg ru nd lagen
Umlageschlüssel,
Behälterzahlen
Wie werden die KostensteIlen
auf die Kostenträger
, V!I..lli_::::.G:---,
verteilt?
Über die Umlageschlüssel werden die Zuschlage zur Grundgebühr für die nicht durch die
EinzeigebOhr gedeckten Kosten berechnet.
UmlSchl1:
UmlSchl2:
Der Aufwand ist fOr jeden Haushalt/Behälter gleich.
Der Aufwand wird durch die angeschlossenen Personen bzw. Abfallmengen beeinflusst.
Z.B. werden Ober einen 1.100 I Container fOr ein Hochhaus mehrere Haushalte
angeschlossen, für die jeweils die Entsorgung von Schadstoffen usw. anfällt.
UmiSchl1
10
•
~
Ql
......
~
~
co
c;: -
w2
E:m ...
.2~.!l
0,-
---------------------_?._~-::;--Restabfall
Sack
MGB
MGB
MGB
Container
Summe Rest
Bioabfall
MGB
MGB
Container
Summe Bio
-
-
«....,
.
>~
-------------~----------------~
_____
5_iP_____
I
I
50
80
120
240
1.100
120
7.900
6.150
2.150
360
16.680
11
26
26
26
26
66.000
16.432.000
19.188.000
13.416.000
10.296.000
59.398.0001
1
1
1,5
3
13,8
120
7.900
9.225
6.450
4.968
28.663
120
240
1.100
2.980
2.300
0
5.280
26
26
26
9.297.600
14.352.000
0
23649.6001
1,5
4.470
6.900
Insgesamt
Berechnung
Anteil der Abfallsäcke
Wie hoch ist der Gebührenzuschlag
Der Inhalt der Abfallsäcke wird nicht über VERIDAT
des Behältervolumens
11.370
(Signalfarbe
für den Deponieanteil
rot)
der Abfallsäcke?
gemessen. Der Deponieanteil wird nach dem Verhältnis
errechnet. Abfallsäcke sind wahlweise nur für Einpersonenhaushalte
Jahres-Behaltervolumen
Jahres-Behaltervolumen
3
83.047.60°1
21.960
• I
UmiSchl2
--------------- -------------j----------------j
,,
,,,
,,
,
,,
c;:J::
,
,:,
-;:;
,
Ql '"
2
,,
:<= ;ro
J::
E' -;:;
,,
NJ::
.2-':
:
.22
:
'" Ql
c;:
..0 ro
•
0 .-
Abfallsäcke
Restabfall insgesamt
v. H. Anteil der Abfallsäcke
zugelassen.
66.000
59.398.000
0,11111
1~~~
__
~__
------VV-i-n-d-e-ls-ä-C-ke~(S-i~g-na-l-fa-r-b-e-w-e_iß~)~
Kalkulationsgrundlagen
Füllvolumen 45 I Kunststoffsack durchschnittlich
je Windel ca. 250 bis 450 gl Erwachsene 600 g
Gesamtgewicht Sack 1 Windelzahl Sack
DeponiegebOhr
Sack, Sammlung, Transport
anteilige Verwaltungskosten
Gebühr je Windelsack
70 Stadtreinigung
Behälter_Umlagen/GebKalk06/11.11.2005
145,00 €
0,425 kg
7,863 kg
1,14 €
0,45€
0,06 €
1,65 €
37,00 I
2,00 I
18,5
I
__
70 STADTREINIGUNG
Kalkulation AbfalIgebohren
Inanspruchnahmen/Jahr
Mit welchen
Fallzahlen
sind die Sondergebühren
kalkuliert?
Anzahl/Jahr
410
Grünabfuhr
128 nur HOlsystem
Elektrogerilte
Windelsacke
4.270
50 nur Holsystem
Fernseher, Radio usw.
I
I
Deponiemengen/Spezifisches
Wie wird die Deponiemenge
x
7600,0 t
(Tonnen)
1000,0 kg
Gewicht -Restabfall -
in die Veridatmenge
(Liter) umgerechnet?
=
0,25900
29.343.629 I
Umlagen
•
Wie werden
die VorkostensteIlen
aufgelöst?
Grundlagen, Anteile
Verwaltung:
Der Aufwand wird nach dem Schwerpunkt
Bei Einsatz eines Fremdunternehmers
durchzufDhren.
Es ist keine Umlage angesetzt.
215 sind dem Behälterpreis
Abfallberatung:
Die Abfallberatung
angesehen
der Tätigkeit umgelegt.
sind Oberwiegend nur Abrechnungen
- 1/5 der Mengenabrechnung
der Haushalte wird als Grundservice
zugeordnet.
fOr jeden Haushalt
und somit auf jeden HaushalVRestabfallbehä1ter
(ohne Gewichtung)
umgelegt
VERIDAT:
Der Aufwand für dieses System ist fOr jeden Behälter gleich.
Die Abrechnung
mit dem Unternehmer
erfolgt pauschaliert.
Umlagegrundlagen
¢)
{t
{t {t
SG
•
Kein oder nur geringer Verwaltungsaufwand
Verwaltungsaufwand
fOr Einzeimaßnahmen
erhöhter Verwaltungsaufwand
oder Behältertausch
z.B. Kartenanforderungen,SondergebOhren
SondergebOhren
Urnlaqe des Aufwandes für Verwaltunq, Abfallberatunq.
,
c:
Q)
, tn
~c
:;,
"''''
"'-
Q) '"
KostensteIle
-
E
Q)-
>öi
"0
c:
~
~ 2
'"
Verwaltung
Abfallberatung
VERIDAT
SChadstoffe
Wildgekippter Müll
Straßenpapierkörbe
Elektrogerate Holsystem
NN
X
X
X
Vorkosten
Vorkosten
Vorkosten
~
it
it
tltl
tl
tl~
tltl
Papier, Pappe (blau)
Sperrmüll
Grünabfuhr
Behälter grau/braun
Grundgebühr
Deponie grau/braun
Mengengeb.
I
70 Stadtreinigung
Behälte,_UmlagenlGebKalk06/11.11.2005
0,0 %
2,5 %
2,5%
10,0 %
0,0%
2,5%
10,0 %
10,0 %
47,5 %
15,0 %
100,0 %
Veridat
c:n
c:
:;,
J!!...!.
I-
«
0
'w
Q) <I>
"'<I>
!2
::::J
.0 '"
«iii
.0
w
E:<:
~ l;l
X
X
X
X
X
X
1
1
1
-
2
2
2
2/SG
Cl:
>
-
-
-
-
-
100,0 %
-
100,0 %
-
-
-
100,0 %
100,0 %
2
2
1/SG
X
X
70 STADTREINIGUNG
Kalkulation Abfallgebühren
Unterabschnitt 720 - Abfallbeseitigung
Darstellung nach Haushaltsplan
Kalkulation 2006
HHSteile
Jahresansatz
Bezeichnung
EINNAHMEN
1.720.1111.0
•
€
1.720.1500.0
Kostenbeitrag DSD Beratung
52.258 Einwohner
E
0,26 € (113 Abführung an Umweltamt)
52.258 Einwohner
lizenzgebOhren Müllsäcke
2.000 Säcke
2,56 €
Sonstige Verwaltungs- u. Betriebseinnahmen
1.720.1513.1
1.720.1510
1.720.2600
1.720.2802.0
Erstattung Schadstoffbeseitigung
PPK Vermarktungserlöse
Zinsen ROcklage
ROcklagenentnahme
1.720,1650.2
Erstattung Eigenbetrieb
anteilig Personalkosten
1.720.1141.1
o
13.590
13.590
5,120
50
5.120
250
181,300
5,000
170.000
250
50
Handel u. Gewerbe
3.700,0 t
49,00
181.300
5.000
170.000
Straßen
und Miete
20%
147.599
AUSGABEN
•
1,720.4160.1
1.720.4161.2
1,720.4480.4
1720.5101.4
1720.5200.2
1,720,5390.9
1.720.5600.8
1,720.5700.4
1.720.5700
29.520
404,8301
Summe Einnahme
1.720.4000.4
29.520
€
Personalausgaben
Abfallberatung (ABM)
ABM-Abfallberatung
-Beschäftigungsentgelte
Sonstige BeschMigungsentgelte
ABM-Abfallberatung
-Sozialversicherung
Wildgekippter Müll
Erfassung und Deponierung
Geräte, Ausstattungsgegenstände
Verwaltung
SIraßenpapierkörbe
Miete Gebäudealtbestand
Aufwendungen für Bedienstete (Fortbildung)
Verbrauchsmittel
Verwertung, Deponierung ") Zuordnung zu Mengengeb.
Straßenpapierkörbe
Schrott, Metall
IT-Geräte
Elektrogroßger~te
Kühlger~te
Radiatoren
Etektrokteingeräte
Sperrmüll
Grünabfuhr
Bioabfuhr
Restabfall
70 Stadtreinigung
UnlerabschnitVGebKalk06l1'.1'.2005
E~
". <0
-00
~ 0
Cl '::
:ö
10,0 t
0
50,0 SI.
50,0 SI.
75,0 SI.
3,0 SI.
0,0 t
1950,0 t
260,0 t
2690,0 t
7600,0 t
138.995
0
138.995
2,500
2.500
30.000
30.000
°
°
0
0
0
950
3.000
8.604
200
Reslabfall
145,00 €
E
10,94 €
10,94 E
10,94 €
10,94 €
145,00
80,00
80,00
145,00
€
€
€
€
€
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
°
3.950
8,604
200
0
1.450
0
550
550
820
30
0
283.000
20.800
215.200
1.102.000
1.624.400
70 STADTREINIGUNG
Kalkulation Abfallgebühren
HHSteile
Bezeichnung
1.720.5701
Sammlung, Transport
Straßenpapierkörbe(52Woch.)
360,0 Stck
dto. Zwischendeponierung
10,0 t
Schrott, Metall (Containergeb.)
12 Monate
Elektrogroß- u.Kühlgeräte, Radiatoren
Einsatzstunden
95,0 Std
Sondereinsätze
5,0 Std
sonstige E-Geräte
0,0 t
PPK - Behälter
11400,0 Stck
PPK - Sammlung, Transp.
3652,0 t
PPK - Logistik
3652,0 t
Elektro-Kleingeräte
pauschal
SperrmOlI Erfassung
910,0 Std
SperrmOlI Umlade VZEK
1950,0 t
Grünabfuhr
230,0 Std
Bioabfuhr -120 I Behälter
2980,0 Stck
Bioabfuhr -240 I Behälter
2300,0 Stck
Restabfall -Seck xllAbf.
1320,0 Stck
Restabfall - 80 I Behälter
7900,0 Stck
Restabfall - 120 I Behälter
6150,0 Stck
Restabfall - 240 I Behälter
2150,0 Stck
Restabfall -1100 I Behälter
360,0 Stck
Windelsack
5100,0 Stck
Veridat Systemkosten
1
Veridat Datenaufbereitung
1
Schadstoffe Mobile Erfass.
72,0 Tage
Schadstoffe Zwi.-Entleerung
10
Schadstoffe Verwertunq
1
Schadstoffbeseitigung
Handel/Gewerbe
•
•
1.720.5702
1.720.5703
1.720.6400.0
1.720.6500.7
1.720.6619.4
1.720.6790.5
1.720.6792.1
1.720.6792.1
1.720.6791.3
1.720.6800.6
1.720.6850.2
Jahresansatz
0,58 €
€
148,27 €
2,0%
2,0%
2,0%
109,72 €
109,72 €
€
O,36€
40,09 €
19,13 €
€
157,23 €
5,OOE
157,23 €
55,36 €
57,39 €
4,07€
50,98 €
51,57 €
58,29 €
405,27 €
0,45€
86.000,00 €
67.156,00 €
901,82 €
74,99 €
125.000,00 €
2,0%
2,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
0,0%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
Kundeninformation
Steuern, Versicherunqen
Geschäftsausgaben
Vermischte Ausgaben
Innere Verr.
allgemein
dto.
PersKosten Abfallberatung
dto.
52.258 Einw.
Abfallberatung
Innere Verr. Wildgek.Müll
Abschreibungen
Verzinsung Anlagekapital
Summe Ausgaben
Anteil an der Gemeindeunfallversicherung
Durch Gebühren zu decken
70 Stadtreinigung
UnterabschnitVGebKalk06/11.11.2005
0,087
(113 Anteil)
11.070
0
1.810
0
10.630
560
0
4.100
146.400
69.900
36.000
146.000
9.950
37.000
168.300
134.700
5.480
410.800
323.500
127.830
148.820
2.295
87.720
68.500
66.230
760
127.500
250
10.250
360
15.000
0
89.820
30.595
4.550
9.500
1.069
77
•
4.116.2001
225
3.711.3701
2,145.855
250
10.250
360
15.000
0
124.965
9.500
1.069
77
·-rop 22
Anlage 3
Zu V 8/0952
Betr.:
Neufestsetzung
der Abfallgebühren
zum 01.01.2006
In der Begründung zur Vorlage habe ich vorgeschlagen, den Test zur Erfassung der
Elektrokleingeräte im Bringsystem (am Schadstoffmobil) zunächst für ein Jahr zu
verlängern, da sich die Gesetzgebung um etwa ein Jahr verzögert hat. Jetzt steht
fest, dass die Verwertung ab 24.03.2006 im Rahmen des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) erfolgt.
Die Erfassung und der Betrieb von Sammelstellen gehen zu Lasten der Stadt bzw.
der Nutzer der Abfallentsorgung.
•I
Der nun vorliegende Zwischenbericht der Firma Remondis wird als Anlage zur
Kenntnis gegeben. Die Firma wurde gebeten, künftig auch die Fallzahlen zu
erfassen.
Wie bereits in der Vorlagenbegründung dargelegt, hat sich der Test bisher bewährt.
Die Kosten für die Verlängerung des Restphase in 2006 (31.000 EURO/a netto) sind
in der Gebührenkalkulation berücksichtigt (siehe Darstellung nach Haushaltsplan Ausgabe - HHSt. 1.720.5701 .
Aus terminlichen Gründen (Disposition, Abfallkalender)
wurde mit die Firma
die Fortführung des Testes im Jahr 2006 abgesprochen.
E
•
tadt, den 30.11.05
Zwischenbericht
•
über die
Einsammlung und Verwertung
von
Elektrokleingeräten
in der
•
Stadt Erftstadt
Inhaltsverzeichnis
•
•
1.
Einleitung
2.
Vorbereitende
3.
Auswertung des Pilotbetriebes
4.
Technische Rahmenbedingungen/Fahrzeuge
5.
Auswertung/Ergebnis
6.
Ausblick
Maßnahmen
Anlage: Mengen Elektrokleingeräte
2
und Personal
1.
Einleitung
Auf der Grundlage
Auftrages
unseres
vom 3.11.2004
Angebotes
vom 7. Oktober
führt die REMONDIS
GmbH
•
von Elektrokleingeräten
mit der Schadstoffsammlung
(Bringsystem)
und Ihres
Rheinland
01.01.2005 in der Stadt Erftstadt im gesamten Abfuhrgebiet
und die Verwertung
2004
seit dem
die Einsammlung
mittels Kastenwagen
gemeinsam
im Pilotbetrieb bis zum 31.12.2005
durch.
Im Rahmen dieses Tests soll ermittelt werden, ob die Umstellung auf dieses
System ab dem 01.01.2006 dauerhaft in der Stadt Erftstadt erfolgen kann.
2.
•
Vorbereitende
Maßnahmen
Die vorbereitenden
Maßnahmen gliederten sich vor der Umstellung wie folgt:
•
Information über die lokale Presse
•
Information vorab an alle Haushalte über den Abfallkalender
•
Schulung/Einweisung
•
Information der Mitarbeiter bei der Stadt Erftstadt
•
Fahrzeugdisposition
der eingesetzten Mitarbeiter
3
2005
3.
Auswertung des Probebetriebs
Seit dem 02.01.2005
Sammlung
durchgeführt.
wird im gesamten
und Verwertung
Gestartet
von
wurde
Stadtgebiet
der Stadt Erftstadt die
Elektrokleingeräten
mit der ersten
mittels
Kastenwagen
Einsammlung/Annahme
am
04.01.2005 in der Stadt Erftstadt, Bezirk V (Bliesheim, Köttingen, Blessem). Die
Einsammlung
•
Kastenwagen
erfolgt gemäß unserem Angebot vom 07. Oktober 2004 mittels
parallel
zur
Schadstoffsammlung
jeweils
samstags
an den
bekannten Standorten im Bringsystem für die Bürgerinnen und Bürger .
Die Erfassung erfolgt nach den Kriterien des Elektro- und Elektronikgesetzes
mit anschließender
Verwertung
über das Zerlegezentrum
in Grevenbroich
(Verwertung nur bis einschI. 22.03.2006, danach gemäß WEEE).
Die
Annahmemöglichkeit
Schadstoffsammlung
für
Elektrokleingeräte
einer guten Akzeptanz angenommen.
Monat
betragen
im
Rahmen
der
wird seit Beginn seitens der Bürgerinnen und Bürger mit
im
Anlieferungsmengen
Durchschnitt
Die durchschnittlichen
2,8
t.
Je
Monat
Sammelmengen
je
schwanken
die
in einer Bandbreite von ca. 2.200 kg bis 3.640 kg. Die
genauen Mengen der eingesammelten
Elektrokleingeräte
ergeben sich aus den
beigefügten Tabelle (Anlage 1).
•
Künftig wird zusätzlich die Anzahl der anliefernden Bürger je Sammelstelle und
je Tag für einen Zeitraum von jeweils ca. 4 Wochen (Januar bis April 2006)
registriert.
Die Anlieferung der Elektrokleingeräte
wie z. B. Kaffeemaschinen,
Toaster, Waffeleisen,
pes,
Haushaltskleingeräte
Stereoanlagen,
Bildschirme
Bügeleigen,
sowie weitere übliche
mit einer Kantenlänge von weniger als 60 cm erfolgt vor
Ort problemlos, so dass bisher Reklamationen
oder Beschwerden
seitens der
Bürgerinnen und Bürger nicht aufgetreten sind.
•
Die bisher gesammelten
Mengen an Elektrokleingeräten
konnten durch die
Einführung des Probebetriebs deutlich gesteigert werden und
4
•
die Anlieferung
der Elektrokleingeräte
gleichzeitig
mit den Schadstoffen
erfolgt einfach und bürgerfreundlich.
4.
Technische
Rahmenbedingungen/Fahrzeug-
Für die Einsammlung
der Elektrokleingeräte
und Personaleinsatz
werden von REMONDIS
GmbH
Rheinland folgende Fahrzeuge und Mitarbeiter eingesetzt:
•
5.
•
1 Kastenwagen mit Hebebühne
•
1 Fahrer
Auswertung/Ergebnis
Die Einsammlung
funktioniert
erste
und Verwertung der Elektrokleingeräte
seit dem 04.01.2005
Erfahrungen
Einsammlung
zur
einwandfrei.
Umsetzung
der Elektrokleingeräte
des
mittels Kastenwagen
Ziel des Probebetriebs
Elektro-/Elektronikgesetzes
im Stadtgebiet
ist es,
zur
Erftstadt zu erhalten, um
spätestens ab 01.01.2007 das System dauerhaft einzuführen .
•
6.
Ausblick
Im Rahmen des Abfallratgebers
2006 wird über die gesetzliche
zum 24.03.2006 und die Umsetzung des Elektro-/Elektronikgesetzes
Veränderung
gesondert
informiert. Dies mit dem Ziel, dass die Vorgaben des Gesetzes in Bezug auf die
Einsammlung der vorgegebenen
Mengen (ca. 1,2 bis 1,5 kg Elektrokleingeräte/
Einwohner und Jahr) erreicht werden. Derzeit werden über das neue System
ca. 0,7 kg/Einwohner
und Jahr eingesammelt.
noch um die gleiche Menge gesteigert werden.
5
Insofern sollte hier die Menge
Weiterhin sollte ab Inkrafttreten des Elektro-/Elektronikgesetzes
beobachtet werden, ob sich das Sammelverhalten,
erfassten Geräte verändern.
Bürger auf Grund
Elektrogroßgeräte
ab 24.03.2006
die Sammelmenge
und die
Gleichfalls ist das Verhalten der Bürgerinnen und
des neuen
Gesetzes
in Bezug
auf die Erfassung
der
im Jahr 2006 zu analysieren.
Insofern schlagen wir Ihnen vor den Probebetrieb im Jahr 2006 fortzuführen .
•
Folgendes Fazit kann derzeit festgehalten werden:
•
Das flächendeckende
gesamten
Erfassungssystem
Stadt Erftstadt wird die gesetzliche Erfassungsquote
Elektro-/Elektronikgesetzgebung
•
von Elektrokleingeräten
Das Erfassungssystem
in der
gemäß der
erfüllen können.
ist einfach und bürgerfreundlich
- ohne vorherige
Anmeldung für den Bürger - mindestens monatlich unmittelbar am Wohnort
oder auch wöchentlich
innerhalb des Stadtgebietes
Erftstadt für den Bürger
vorhanden.
•
Wilde
Müllablagerungen
Depotcontainerstandorten
•
im
Stadtgebiet
Erftstadt
durch Elektrokleingeräte
z.
wurden
B.
an
während
des
Probebetriebs nicht festgestellt.
Insofern
wird
derzeit
Elektrokleingeräten
unsererseits
ordnungsgemäß
bestätigt,
dass
die
nach den gesetzlichen
Stadt Erftstadt funktioniert.
6
Erfassung
Vorgaben
von
in der
Rheinland
Sammlung Elektrokleingeräte
Stadt Erftstadt
•
•
REMON DIS GmbH
ANLAGE 1
in der Stadt Erftstadl 2005
Jan 051 Feb 051 Mrz 051 Apr 051 Mai 051 Jun 051 Jul 051 Aug 051 Sep 051 Okt 051 Nov 051 Dez 05
h
h
h
h
h
h
h
h
40
40
40
40
40
22
40
22
40
22
40
22
40
22
400
220
480
264
620
744
28.366
220
200
34.039
264
240
0,5542
0,6650
22
22
22
22
62
62
62
62
62
62
62
62
62
62
Schadstoffmobil
Kastenwagen
Elektrokleingeräte
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
kg
cbm
Stück (GB)
Sammeltermine
nach Abfallkalender
3.320
22
20
2.830
22
20
2.510
22
20
3.200
22
20
2.660
22
20
3.120
22
20
6
6
0,0649
0,0553
Transportstunden
An-/Abfahrtstunden
Gesamteinsatzstunden
HR
2005
h
40
22
Sammelstunden
h
Summe
h
h
Besatzung
51.187 Einwohner
kglEW'a
13!6!(OJ
22
20
2.560
22
20
6
6
6
6
6
6
6
6
0,0490
0,0711
0,0500
0,0454
0,0430
0,0625
0.0520
0,0610
2.326 :2)'00
22
22
20
20
!of 21
Anlage
Amt70
Abfallentsorgung
Betr.:
4
zu V 8/0952
Sammlung und Transport von Haus- u. SperrmüllHier: Umladung Haus- und Sperrmüll in der VZEK
Umstellung ab 01.01.06
Der Haus- und Sperrmüll wurde bisher nach der Erfassung zur VZEK Erftstadt transportiert,
dort zwischengelagert bzw. auf Großraumfahrzeuge umgeladen und nach Haus Forst
gefahren. Die Firma REMONDIS beabsichtigt ab 01.01.06 die Abfallbehandlung von HausForst zur VZEK zu verlagern. Damit entfallen Transportkosten, die zu einer Preisanpassung
führen müssen.
•
Da der Rhein-Erft-Kreis, so ist der Beantwortung einer Anfrage zur KEP Ausschusssitzung
vom 16.11.05 zu entnehmen, nicht zur Einrichtung einer weiteren Anlieferungsstelle bereit
ist und entsprechende Regelungen den beteiligten Kommunen überlässt, hat die Firma
REMONDIS den Südkreiskommunen (Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling) ein gleich
lautendes Angebot von 6,57 € It/netto für die am Standort VZEK entstehenden zusätzlichen
Kosten vorgelegt. In einem gemeinsamen Gespräch mit der Firma und Vertretern der
vorgenannten Kommunen am 12.12.05 konnte ein Preis von 4,95 € I t I netto erreicht
werden. Im Gegenzug entfallen die bisherigen Kosten -siehe unten - .
Da die Vertreter der Kommunen der Auffassung sind, dass der Betrieb der Annahmestelle
zu den Aufgaben des Rhein-Erft-Kreises gehört, aber eine kurzfristige Entscheidung nicht
erreichbar ist, soll die Vereinbarung zunächst für ein Jahr (bis 31.12.06) gelten.
Bis dahin soll versucht werden, eine Lösung mit dem Rhein-Erft-Kreis zu erreichen.
Da in den Deponiergebühren Kosten für Einrichtungen enthalten sind, die von den
Südkreiskommunen nicht genutzt werden, soll zur Sicherung evtl. Forderungen Widerspruch
gegen die Bescheide ab Januar 2006 einlegt werden, wobei die Zahlungen unter Vorbehalt
erfolgen.
r - Ausw~r~or
l.krGIOllU';- Urtnde v;e<
sInd': E:rftst"Odt
~~r;nspor;-n~c-h:;' Ha~S;~rs~~i.ir
----
BohtJ
tror
____
•
Sp_o_rrm
LI tor
~801
Anzahl
__
Antoll
---,7;:;9:;;:OO,,1
Unl/odo
EURO/naUo
120
6150
5,86
5,91
46.294,00
36.346,50
240
2150
6,58
14.147,00
1,100
380
__
-- - - -- ---- -..
RostmOlI
-,4-"'.-,7501 __
---+------
r--__
I.
-"'5",.O",3,,,O.~OO+-
till
,Nbngen:
1.950
IL NEU
----Abrechnung
---
------------j--.----
Sporrrrull
7.600
4,95
37,620,00
1.950
4,95
9.652,50
~
nette
i
brutto(16%)
««<
144.246,00
~---
nach t...bngQn
sttrüll
Differonz
32.428,50
16,63
ALT
-1-----47.272,50
«««NB.J
96.973,50
112.469,26
In der Gebührenkalkulation wurden bereits die Umladekosten für den Sperrmüll mit 5,00 € It
Ibrutto angesetzt. Die verbleibende Aufwandreduzierung wird über die Rücklagenentnahme
ausgeglichen. Auswirkungen auf die vorgeschlagenen Abfallgebühren ergeben sich nicht.
Beschlussentwurf:
Vorstehender
Bericht wird zur Kenntnis
Der Preisumstellung
wird zugestimmt.
E
~
Bürgermeister
genommen.
2B/12/2005
HO~tMEL5HEI ~t
e2235353043
11:18
Top
~.
81/01
;2:;
CDUErftsb~
carta Nelsse-Hommelshelm
&Mal1! h.ommelthelmfi!8ol.som
105 104
An den BOrgermeister
82
ßI
70'
der Stadt Erft,tadt
Ernst-Dieter Bösche
Rathaus
50374 Erftstadt
20.DEZ.200S
,.
j 20
[.'1
Ein08nQ
32
~)
en,o Bür!lf!,,.....:lsler
ii)T"4J:";;.:
'';0-
E:
5;'1
,~
Erftstadt. den 19, Dezember 05
Antrag gemäß GO des Rates
•
TOP 27. Neufestsetzung der AbfalIgebOhren,
8. Änderung der Abf811gebOhrensauung In der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2006
V8/0952
Sehr geehrter Herr BUrgermeister.
wie bereits Im Ausschuss fOr Stadtentwicklung am 6,12_2005 Yon der Verwaltung
mitgeteilt, verlagert die Firma REMONDIS GmbH ab 01.01.2006 die Abfallbehandlung
HAUS-Forst an den Standort VZEK Erftstadt.
von
Nach dem mit Anlage 4 zu V 8/0952 mitgeteilten guten Varhandlungsergebnls,
beantragt die CDU-Fraktion die Mengangebllhr ab Ol.Ol.2006Iedlglich um 2 Cent auf
3S Cent zu erhöhen.
Die sich hieraus ergebenden Wenigereinnahmen aus der Mengengebühr von ca. 90.000.-
•
Euro (0.03 Euro x 3 Mio.) werden durch die dargestellten
Transport ausgeglichen.
Einsparungen
bei Sammlung und
Die übrigen Abfallgebühren sollen entsprechend der Vorlage unverändert bleiben .
Mit freundliehen
~
GrOßen
~~~- W--=--
1. lot.". Fraktionsvofsitltnde
C.u1J N~I!Se-Hc.nln1t:h.hl!im
Fr. kt 1or.1linsch rift:
Bonner St'aße 5
~l7 4 E:+t~.dt
8Qroll!i:en:
Mo.-Do.
9.00 - 11.00 Lhr
Ttlefon0223S/7S
TIII&f.'J( 02235/68
954
a6 BS"
8,an~ v erblne'un8
{fei!s~t"ka!111KO:n
i(onto-Nr. 0191 004;-00
eLZ HO 502 99