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Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Abfallgebühren 8. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Al: 7020 - 01/10 öffentlich V An den 81 0.'1)2 Amt: -20- Rat BeschI./Ausf.:-70- der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassu n9 10.11.2005 zur Vorberatung über den Ausschuss für Stadtentwicklung • Betrifft: Neufestsetzung der Abfallgebühren 8. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2006 Bezuu: V8/0125 Finanzielle ¥ Auswirkungen: Keine Mittelstehenz:r Ve'rtügung:Gebührenhaushalt Unterschrift des fJdgetverantwortlichen • Erftstadt, den 1~~er2005 Beschlussentwu rf: Die 8.Änderung der Abfallgebührensatzung wird beschlossen. der Stadt Erftstadt (AGS) -Anlage1 - Begründung: Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation bührenänderung vorgeschlagen: für das Betriebsjahr 2006 wird folgende Ge- Mengengebühr (§ 4 Ziffer 1.1) Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt die Restabfallgebühr von 135,55 auf 145,00 Euro anzuheben. Da die Gebührenentwicklung durch Umstellung auf Verbrennung und die künftige Subventionierung anderer Gebührenpositionen langfristig nicht kalkulierbar ist, wird eine Gebührenanpassung entsprechend der Kosten vorgeschlagen. Restabfall-Behältergebühren (§ 4 Ziffer 1.2 bis 1.6) Nach der Kostenlage und Gebührensenkung im Vorjahr ergibt sich rechnerisch eine Gebührenerhöhung. Es wird vorgeschlagen, die bisherigen Gebührensätze für die graue Tonnen beizubehalten und den Mehraufwand durch eine Rücklagenentnahme von 170.000 € auszugleichen. Die Bestand der Sonderrücklage beträgt bei einer Entnahme 2005 von 150.000 € noch ca. 300.000 Euro. Windelsäcke (§ 4 Ziffer 3.4) Nach dem Anstieg der Restabfallgebühr des Rhein-Erft-Kreises wäre eine Anhebung von ca. g Cent je Windelsack erforderlich. Durch eine vertretbare Reduzierung der durchschnittlichen Füllmenge von 40 auf 371 konnte der bisherig akzeptierte Gebührensatz von 1,65 € beibehalten werden. Damit wird nur eine Anhebung der Mengengebühr vorgeschlagen. müssen nicht geändert werden. • Die übrigen Gebühren Bei den Unternehmerpreisen ist eine Preissteigerung von 2 % vorgesehen. Diese könnte leicht höher-d.usfallen, da besonders die gestiegenen Energiekosten die Preisanpassung beeinflussen werden. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist nicht angesetzt. Mögliche Erhöhungen müsste über eine zusätzliche Rücklagenentnahme ausgleichbar sein. Es wird vorgeschlagen, die Erfassung der Elektrokleingeräte zunächst für ein weiteres Jahr über das Bringsystem am Schadstoffmobil fortzuführen, zumal sich die Gesetzgebung um ein Jahr verzögert hat. Bei den Elektrogroßgeräten sollte das bewährte Holsystem gegen Entgelt beibehalten werden. . Sollte die endgültige Deponiegebühr des Rhein-Erft-Kreises von den Ansätzen in der vorliegenden Kalkulation erheblich abweichen, wird spätestens zur Ratssitzung eine Neukalkulation vorgelegt. ~ Anlcflc rr= /1 = zu .. tb2tJ? ' > -1 8. Anderung der Satzung über die Erhebung von Blalt "" - Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Erftstadt (AGS) vom . Der Rat der Stadt Erftstadt hat aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666). zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2004 (GV. NW. S. 644), der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (MG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. 2001 S. 708), und des § 21 der Satzung über die Abfallentsorgung (AES) in der Stadt Erftstadt in der Fassung vom 28.12.2004 in der Sitzung am " folgende Satzung beschlossen: • Artikell Einzige Änderung § 4 Gebührensätze von bisher 0,33 € Absatz 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Gebühr beträgt: 1. Restabfallbehälter Mengengebühr (grau) 1.1 Je 10 Liter Jahres-Restabfall-Volumen (in der Tonne) I 0,38 €lJahr Behältergrundgebühr 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 • 71,16€1Jahr 93,12€JJahr 106,08€1Jahr 149,86€1Jahr 769,56€1Jahr Abfallsack (Einpersonenhaushalte) Behälter 80 I Behälter 120 I Behälter 240 I Behälter 1.100 I 2. Biobehälter 2.1 2.2 Behälter Behälter 3. Sonstige Sondergebühren Grünabfuhr (Bündel) Haushaltsgroßgeräte nach § 16 (1) a Abfallsatzung Abfallsäcke nach § 11 (6) Abfallsatzung Abfallsack (Windelsack) nach § 11 (7) Abfallsatzung Abmeldung Biobehälter Tausch Biobehälter Wiederanmeldung eines Biobehälters innerhalb von 12 Monaten 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 (braun) 96,00€lJahr 127,20€1Jahr 120 I 240 I 20,0O€/je Abfuhr 20,0O€/je Gerät 2,56€1Sack 1,65€/Sack 5,00€lEinzelfall 10,00€lEinzelfall 10,00€lEinzelfall Artikel II § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten: Folgender Satz wird angefügt: Die 8. Änderungssatzung tritt am 01.01.2006 in Kraft. IILECHENICH IIDA TENldcz_11201 701720ISatzungen\8.Änderung Abfallgebührensatzung.doc Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung über die Erhebung von Gebühren fOr die Abfallentsorgung der Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemaß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Erftstadt, den . BÖSCHE (Bürgermeister) • • P:\70\72O\Salzungen\7.Ändcrung AbfallgebUhrensatzung.doc 70 Stadtreinigung Kalkulation AbfalIgebOhren Anlc;c ~p~ Kalkulation Abfallgebühren 2006 Gebührensätze I Gebühreneinnahmen Kalkulationsbasis: Deponiekosten von 135.55 € auf 145,00 GrOnabfall und Bio bleiben konstant e für Rest und Sperrmüll Gebührensatz Art € I neu Behältergrundgebühr Abfallsäcke einseht. Deponierung 80 I Keine GebOhrenerhöhung! 120 I Der Ausgleich erfolgl durch eine ROcklagenentnahme • von 170.000€. \%[8,0 99 6 6,84 6,24 _L-~~,,;,,~ "_-:~~~}-~~~ "A ~.. ;J,72" - 1.100 I 48 /" / 835, 15,60 66,36 ·8 Mengengebühr je 10 Liter Restabfall Biobehä/ter 120 I 240 I 96,00 121,20 Windelsack Sperrmüllabfuhr Fernseher, Radio usw. GrOnabfuhr Haushaltsgroßgeräte 1,65 0,00 20,00 20,00 20,00 Gebühreneinnahmen € Oill+/- 0,00 0,00 bisher 71,16 93,12 106,08 149,88 769,56 Menge EURO/Jahr 120 7.900 6.150 2.150 360 8.539,20 735.648,00 652.392,00 322.242,00 277.041,60 0,33 2.934.363 1.115.057,90 96,00 127,20 2.980 2.300 286.080,00 292.560,00 1,65 0,00 20,00 20,00 20,00 5.100 0 50 410 128 8.415,00 0,00 1.000,00 8.200,00 2.560,00 Sondergebühren Erlös Aufwand Fehlbedarf • Uzenzgebühren Abfallsäcke im Handel ROckgabe Biobehälter Tausch Biobehälter Wiederanmeldung innerhalb von 12 Monaten nach Abmeldung eines Biobehälters 70 Stadtreinigung GebOhr_ProbelGebKalk0611'.11.2005 3.709.735,70 3.711.370,00 -1.634,30 Bei unveränderten Sonstige Gebühren 2,56 5,00 10,00 2,56 5,00 10,00 10,00 10,00 zu BehältergebOhren ROcklagentnahme 170.000 EURO. mit einer von Abfallgebühren c::::::: KostStelle 1 Personalausgaben Sachausgaben Zuw.JZuschüsse Scnst.Fmanzaus. Kalk,Kosten Innere Verr. aUgam. Innere Verr. spez. ZwSumme • • 70 STADTREINIGUNG Kalkulation BAB ABFALLENTSORGUNG Verwaltung VERIOAT Insgesamt 310 3 2 141.720 3.830.265 0 8.604 1.146 124.965 9.500 4.116.200 Sperrmülli Schrott abfuhr 620 5 650 6 651 7 632 4 141.720 26.760 0 8.604 1.146 89.820 0 268,050 0 0 0 0 0 35.145 0 35.145 0 156.220 0 0 0 0 0 156.220 NN Gnln- Abfallberatung 655 6 0 440.760 0 0 0 0 0 440.760 0 57.800 0 0 0 0 0 57.800 26.805 26.805_ 0 0 0 0 0 0 0 0 Nichtverp. Papier, Schadstoff Haushalt Elektrogerate Pan~ 656 9 Schadstoff G.... rbe 670 10 660 690 12 0 220.400 0 0 0 0 0 220.400 0 194.490 0 0 0 0 0 194.490 0 250 0 0 0 0 0 250 VetWaltung VERIOAT Abtanberatun Gesamtkosten -268.049 0 6.701 0 0 13.590 0 2B,805 6.701 6.701 2SO 75.945 46.201 22.221 0 0 0 3.379 3.457 0 864 0 0 3.457 864 B84 8.210 3.457 3.457 0 182.164 3.881.370 0 0 0 464.108 81.148 0 44.937 194.490 0 194.490 2SO 3.457 0 72.488 864 45.337 1,65 0,00 20,00 20,00 20,00 0 SO FUdIo usw. GfÜnebfuhr sonst. Elektrogeräte Femst:her. 410 128 0 1.000 8.200 8.210 464.10B Restaufwand 72.948 nach Scm.t. Schl.2 bzw. Menge (kg) DEVISOR E Kosten je Berechnungseinheit I Schl.2 $eh!.1 28.663 1G,20 16.680 4,38 Scht2 28.663 1,57 seuz 28.663 6,79 Kosten Je Behälter SchI.2 80 120 240 1 1 1.5 3 1.100 13,8 120 240 1.5 3 78,01 99,41 114,69 165,49 835,96 96,23 126.69 0 5.186 0 0 0 8.210 6.927 21.357 1.241.765 362.964 1.137.576 I 0 215.2001 abrugI.Anteil 8.415 Verwalt. VERIDAT Std<ell Pers. ~'x~· - 59.9Gt Haushalte 1.264 1.127.897 _ IKOSTEN JE BERECHNUNGSEINHEIT Gebühren 215.200 1.741 25.179 Abfellbe~t.1 ·Uzenzg"b. 228.714 2.560 68.92B 1.144.503 864 verwen. VERIDAT 0 40.208 0 Anteite 5.100 0 215.200 0 0 0 0 0 215.200 0 371.174 13.590 -13.590 R_...... 30.613 37.561 0 0 """'........,. 0 0 303.000 1.Hl4.295 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 303.000 1.104.295 96.1'10 116.659 35.145 1.266.944 250 0 70 $aidtrmigung BABIG"b~06I11.11.2005 0 0 15.520 1.016.430 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 15.520 1.016.430 0 0 Benäner Bioabfall 0 0 0 0 0 49.140 0 30,000 0 0 0 0 9.500 39.500 0 49.140 161.300 1 BehAlter Restabfatl 641 16 0 234.830 3.SB1.370 631 17 0 Gesamter10se 3.457 640 16 227.101 0 -34.569 630 15 0 84.605 467.565 234.830 EInzeigebOhr 34.570 0 Deponie braun ,. 710 -35.145 1 4.116.200 grau ") I«Jrl]e -156.220 Summe Erlöse Umlage Erlöse Verwaltung VERIDAT AbfaUberatun IUnterdcckung Mü" 700 Behalter braun Deponie .",u Behälter 13 11 Umlaoen Straßenpapier- Wildgekippter -, -, 28.663 28.663 28,663 2,41 1,59 0,75 bei Abtallsacken abzOgI.LizenzgebUhren plus Zuschlag für ja:hr1iche VerteitunglL.agerhalt 16,680 , 2 8,16 2,56 5,280 11,36 soe •• 29.343.629 O,O~ 1 Kosten 10 I Behärterpreis 45,67 52,00 52.60 59,46 413,38 56,47 58,54 16,20 16,20 24,30 48,60 223.56 4.38 4.38 4.38 4,38 4.38 1.57 1,57 2,36 4,71 21,67 6.79 6,79 10.19 20.37 93,70 0,00 0,00 0.00 0,00 0,00 Deponiezuschlag 2,41 2,41 3,62 7,23 33,26 für Solcke: 0,75 1,59 1,59 0.75 2,39 1.13 4,77 2.25 10,35 21,94 120 -11,88 13,72 13,72 13,72 13,72 10,53 11.36 11,36 Gebühr je 101 0.38 JO .. A 70 STADTREINIGUNG Anlage Kalkulation Abfallgebühren Zo zu .~vf/().:J;){ Ka Iku lationsg ru nd lagen Umlageschlüssel, Behälterzahlen Wie werden die KostensteIlen auf die Kostenträger , V!I..lli_::::.G:---, verteilt? Über die Umlageschlüssel werden die Zuschlage zur Grundgebühr für die nicht durch die EinzeigebOhr gedeckten Kosten berechnet. UmlSchl1: UmlSchl2: Der Aufwand ist fOr jeden Haushalt/Behälter gleich. Der Aufwand wird durch die angeschlossenen Personen bzw. Abfallmengen beeinflusst. Z.B. werden Ober einen 1.100 I Container fOr ein Hochhaus mehrere Haushalte angeschlossen, für die jeweils die Entsorgung von Schadstoffen usw. anfällt. UmiSchl1 10 • ~ Ql ...... ~ ~ co c;: - w2 E:m ... .2~.!l 0,- ---------------------_?._~-::;--Restabfall Sack MGB MGB MGB Container Summe Rest Bioabfall MGB MGB Container Summe Bio - - «...., . >~ -------------~----------------~ _____ 5_iP_____ I I 50 80 120 240 1.100 120 7.900 6.150 2.150 360 16.680 11 26 26 26 26 66.000 16.432.000 19.188.000 13.416.000 10.296.000 59.398.0001 1 1 1,5 3 13,8 120 7.900 9.225 6.450 4.968 28.663 120 240 1.100 2.980 2.300 0 5.280 26 26 26 9.297.600 14.352.000 0 23649.6001 1,5 4.470 6.900 Insgesamt Berechnung Anteil der Abfallsäcke Wie hoch ist der Gebührenzuschlag Der Inhalt der Abfallsäcke wird nicht über VERIDAT des Behältervolumens 11.370 (Signalfarbe für den Deponieanteil rot) der Abfallsäcke? gemessen. Der Deponieanteil wird nach dem Verhältnis errechnet. Abfallsäcke sind wahlweise nur für Einpersonenhaushalte Jahres-Behaltervolumen Jahres-Behaltervolumen 3 83.047.60°1 21.960 • I UmiSchl2 --------------- -------------j----------------j ,, ,,, ,, , ,, c;:J:: , ,:, -;:; , Ql '" 2 ,, :<= ;ro J:: E' -;:; ,, NJ:: .2-': : .22 : '" Ql c;: ..0 ro • 0 .- Abfallsäcke Restabfall insgesamt v. H. Anteil der Abfallsäcke zugelassen. 66.000 59.398.000 0,11111 1~~~ __ ~__ ------VV-i-n-d-e-ls-ä-C-ke~(S-i~g-na-l-fa-r-b-e-w-e_iß~)~ Kalkulationsgrundlagen Füllvolumen 45 I Kunststoffsack durchschnittlich je Windel ca. 250 bis 450 gl Erwachsene 600 g Gesamtgewicht Sack 1 Windelzahl Sack DeponiegebOhr Sack, Sammlung, Transport anteilige Verwaltungskosten Gebühr je Windelsack 70 Stadtreinigung Behälter_Umlagen/GebKalk06/11.11.2005 145,00 € 0,425 kg 7,863 kg 1,14 € 0,45€ 0,06 € 1,65 € 37,00 I 2,00 I 18,5 I __ 70 STADTREINIGUNG Kalkulation AbfalIgebohren Inanspruchnahmen/Jahr Mit welchen Fallzahlen sind die Sondergebühren kalkuliert? Anzahl/Jahr 410 Grünabfuhr 128 nur HOlsystem Elektrogerilte Windelsacke 4.270 50 nur Holsystem Fernseher, Radio usw. I I Deponiemengen/Spezifisches Wie wird die Deponiemenge x 7600,0 t (Tonnen) 1000,0 kg Gewicht -Restabfall - in die Veridatmenge (Liter) umgerechnet? = 0,25900 29.343.629 I Umlagen • Wie werden die VorkostensteIlen aufgelöst? Grundlagen, Anteile Verwaltung: Der Aufwand wird nach dem Schwerpunkt Bei Einsatz eines Fremdunternehmers durchzufDhren. Es ist keine Umlage angesetzt. 215 sind dem Behälterpreis Abfallberatung: Die Abfallberatung angesehen der Tätigkeit umgelegt. sind Oberwiegend nur Abrechnungen - 1/5 der Mengenabrechnung der Haushalte wird als Grundservice zugeordnet. fOr jeden Haushalt und somit auf jeden HaushalVRestabfallbehä1ter (ohne Gewichtung) umgelegt VERIDAT: Der Aufwand für dieses System ist fOr jeden Behälter gleich. Die Abrechnung mit dem Unternehmer erfolgt pauschaliert. Umlagegrundlagen ¢) {t {t {t SG • Kein oder nur geringer Verwaltungsaufwand Verwaltungsaufwand fOr Einzeimaßnahmen erhöhter Verwaltungsaufwand oder Behältertausch z.B. Kartenanforderungen,SondergebOhren SondergebOhren Urnlaqe des Aufwandes für Verwaltunq, Abfallberatunq. , c: Q) , tn ~c :;, "'''' "'- Q) '" KostensteIle - E Q)- >öi "0 c: ~ ~ 2 '" Verwaltung Abfallberatung VERIDAT SChadstoffe Wildgekippter Müll Straßenpapierkörbe Elektrogerate Holsystem NN X X X Vorkosten Vorkosten Vorkosten ~ it it tltl tl tl~ tltl Papier, Pappe (blau) Sperrmüll Grünabfuhr Behälter grau/braun Grundgebühr Deponie grau/braun Mengengeb. I 70 Stadtreinigung Behälte,_UmlagenlGebKalk06/11.11.2005 0,0 % 2,5 % 2,5% 10,0 % 0,0% 2,5% 10,0 % 10,0 % 47,5 % 15,0 % 100,0 % Veridat c:n c: :;, J!!...!. I- « 0 'w Q) <I> "'<I> !2 ::::J .0 '" «iii .0 w E:<: ~ l;l X X X X X X 1 1 1 - 2 2 2 2/SG Cl: > - - - - - 100,0 % - 100,0 % - - - 100,0 % 100,0 % 2 2 1/SG X X 70 STADTREINIGUNG Kalkulation Abfallgebühren Unterabschnitt 720 - Abfallbeseitigung Darstellung nach Haushaltsplan Kalkulation 2006 HHSteile Jahresansatz Bezeichnung EINNAHMEN 1.720.1111.0 • € 1.720.1500.0 Kostenbeitrag DSD Beratung 52.258 Einwohner E 0,26 € (113 Abführung an Umweltamt) 52.258 Einwohner lizenzgebOhren Müllsäcke 2.000 Säcke 2,56 € Sonstige Verwaltungs- u. Betriebseinnahmen 1.720.1513.1 1.720.1510 1.720.2600 1.720.2802.0 Erstattung Schadstoffbeseitigung PPK Vermarktungserlöse Zinsen ROcklage ROcklagenentnahme 1.720,1650.2 Erstattung Eigenbetrieb anteilig Personalkosten 1.720.1141.1 o 13.590 13.590 5,120 50 5.120 250 181,300 5,000 170.000 250 50 Handel u. Gewerbe 3.700,0 t 49,00 181.300 5.000 170.000 Straßen und Miete 20% 147.599 AUSGABEN • 1,720.4160.1 1.720.4161.2 1,720.4480.4 1720.5101.4 1720.5200.2 1,720,5390.9 1.720.5600.8 1,720.5700.4 1.720.5700 29.520 404,8301 Summe Einnahme 1.720.4000.4 29.520 € Personalausgaben Abfallberatung (ABM) ABM-Abfallberatung -Beschäftigungsentgelte Sonstige BeschMigungsentgelte ABM-Abfallberatung -Sozialversicherung Wildgekippter Müll Erfassung und Deponierung Geräte, Ausstattungsgegenstände Verwaltung SIraßenpapierkörbe Miete Gebäudealtbestand Aufwendungen für Bedienstete (Fortbildung) Verbrauchsmittel Verwertung, Deponierung ") Zuordnung zu Mengengeb. Straßenpapierkörbe Schrott, Metall IT-Geräte Elektrogroßger~te Kühlger~te Radiatoren Etektrokteingeräte Sperrmüll Grünabfuhr Bioabfuhr Restabfall 70 Stadtreinigung UnlerabschnitVGebKalk06l1'.1'.2005 E~ ". <0 -00 ~ 0 Cl ':: :ö 10,0 t 0 50,0 SI. 50,0 SI. 75,0 SI. 3,0 SI. 0,0 t 1950,0 t 260,0 t 2690,0 t 7600,0 t 138.995 0 138.995 2,500 2.500 30.000 30.000 ° ° 0 0 0 950 3.000 8.604 200 Reslabfall 145,00 € E 10,94 € 10,94 E 10,94 € 10,94 € 145,00 80,00 80,00 145,00 € € € € € 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% ° 3.950 8,604 200 0 1.450 0 550 550 820 30 0 283.000 20.800 215.200 1.102.000 1.624.400 70 STADTREINIGUNG Kalkulation Abfallgebühren HHSteile Bezeichnung 1.720.5701 Sammlung, Transport Straßenpapierkörbe(52Woch.) 360,0 Stck dto. Zwischendeponierung 10,0 t Schrott, Metall (Containergeb.) 12 Monate Elektrogroß- u.Kühlgeräte, Radiatoren Einsatzstunden 95,0 Std Sondereinsätze 5,0 Std sonstige E-Geräte 0,0 t PPK - Behälter 11400,0 Stck PPK - Sammlung, Transp. 3652,0 t PPK - Logistik 3652,0 t Elektro-Kleingeräte pauschal SperrmOlI Erfassung 910,0 Std SperrmOlI Umlade VZEK 1950,0 t Grünabfuhr 230,0 Std Bioabfuhr -120 I Behälter 2980,0 Stck Bioabfuhr -240 I Behälter 2300,0 Stck Restabfall -Seck xllAbf. 1320,0 Stck Restabfall - 80 I Behälter 7900,0 Stck Restabfall - 120 I Behälter 6150,0 Stck Restabfall - 240 I Behälter 2150,0 Stck Restabfall -1100 I Behälter 360,0 Stck Windelsack 5100,0 Stck Veridat Systemkosten 1 Veridat Datenaufbereitung 1 Schadstoffe Mobile Erfass. 72,0 Tage Schadstoffe Zwi.-Entleerung 10 Schadstoffe Verwertunq 1 Schadstoffbeseitigung Handel/Gewerbe • • 1.720.5702 1.720.5703 1.720.6400.0 1.720.6500.7 1.720.6619.4 1.720.6790.5 1.720.6792.1 1.720.6792.1 1.720.6791.3 1.720.6800.6 1.720.6850.2 Jahresansatz 0,58 € € 148,27 € 2,0% 2,0% 2,0% 109,72 € 109,72 € € O,36€ 40,09 € 19,13 € € 157,23 € 5,OOE 157,23 € 55,36 € 57,39 € 4,07€ 50,98 € 51,57 € 58,29 € 405,27 € 0,45€ 86.000,00 € 67.156,00 € 901,82 € 74,99 € 125.000,00 € 2,0% 2,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 0,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% Kundeninformation Steuern, Versicherunqen Geschäftsausgaben Vermischte Ausgaben Innere Verr. allgemein dto. PersKosten Abfallberatung dto. 52.258 Einw. Abfallberatung Innere Verr. Wildgek.Müll Abschreibungen Verzinsung Anlagekapital Summe Ausgaben Anteil an der Gemeindeunfallversicherung Durch Gebühren zu decken 70 Stadtreinigung UnterabschnitVGebKalk06/11.11.2005 0,087 (113 Anteil) 11.070 0 1.810 0 10.630 560 0 4.100 146.400 69.900 36.000 146.000 9.950 37.000 168.300 134.700 5.480 410.800 323.500 127.830 148.820 2.295 87.720 68.500 66.230 760 127.500 250 10.250 360 15.000 0 89.820 30.595 4.550 9.500 1.069 77 • 4.116.2001 225 3.711.3701 2,145.855 250 10.250 360 15.000 0 124.965 9.500 1.069 77 ·-rop 22 Anlage 3 Zu V 8/0952 Betr.: Neufestsetzung der Abfallgebühren zum 01.01.2006 In der Begründung zur Vorlage habe ich vorgeschlagen, den Test zur Erfassung der Elektrokleingeräte im Bringsystem (am Schadstoffmobil) zunächst für ein Jahr zu verlängern, da sich die Gesetzgebung um etwa ein Jahr verzögert hat. Jetzt steht fest, dass die Verwertung ab 24.03.2006 im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) erfolgt. Die Erfassung und der Betrieb von Sammelstellen gehen zu Lasten der Stadt bzw. der Nutzer der Abfallentsorgung. •I Der nun vorliegende Zwischenbericht der Firma Remondis wird als Anlage zur Kenntnis gegeben. Die Firma wurde gebeten, künftig auch die Fallzahlen zu erfassen. Wie bereits in der Vorlagenbegründung dargelegt, hat sich der Test bisher bewährt. Die Kosten für die Verlängerung des Restphase in 2006 (31.000 EURO/a netto) sind in der Gebührenkalkulation berücksichtigt (siehe Darstellung nach Haushaltsplan Ausgabe - HHSt. 1.720.5701 . Aus terminlichen Gründen (Disposition, Abfallkalender) wurde mit die Firma die Fortführung des Testes im Jahr 2006 abgesprochen. E • tadt, den 30.11.05 Zwischenbericht • über die Einsammlung und Verwertung von Elektrokleingeräten in der • Stadt Erftstadt Inhaltsverzeichnis • • 1. Einleitung 2. Vorbereitende 3. Auswertung des Pilotbetriebes 4. Technische Rahmenbedingungen/Fahrzeuge 5. Auswertung/Ergebnis 6. Ausblick Maßnahmen Anlage: Mengen Elektrokleingeräte 2 und Personal 1. Einleitung Auf der Grundlage Auftrages unseres vom 3.11.2004 Angebotes vom 7. Oktober führt die REMONDIS GmbH • von Elektrokleingeräten mit der Schadstoffsammlung (Bringsystem) und Ihres Rheinland 01.01.2005 in der Stadt Erftstadt im gesamten Abfuhrgebiet und die Verwertung 2004 seit dem die Einsammlung mittels Kastenwagen gemeinsam im Pilotbetrieb bis zum 31.12.2005 durch. Im Rahmen dieses Tests soll ermittelt werden, ob die Umstellung auf dieses System ab dem 01.01.2006 dauerhaft in der Stadt Erftstadt erfolgen kann. 2. • Vorbereitende Maßnahmen Die vorbereitenden Maßnahmen gliederten sich vor der Umstellung wie folgt: • Information über die lokale Presse • Information vorab an alle Haushalte über den Abfallkalender • Schulung/Einweisung • Information der Mitarbeiter bei der Stadt Erftstadt • Fahrzeugdisposition der eingesetzten Mitarbeiter 3 2005 3. Auswertung des Probebetriebs Seit dem 02.01.2005 Sammlung durchgeführt. wird im gesamten und Verwertung Gestartet von wurde Stadtgebiet der Stadt Erftstadt die Elektrokleingeräten mit der ersten mittels Kastenwagen Einsammlung/Annahme am 04.01.2005 in der Stadt Erftstadt, Bezirk V (Bliesheim, Köttingen, Blessem). Die Einsammlung • Kastenwagen erfolgt gemäß unserem Angebot vom 07. Oktober 2004 mittels parallel zur Schadstoffsammlung jeweils samstags an den bekannten Standorten im Bringsystem für die Bürgerinnen und Bürger . Die Erfassung erfolgt nach den Kriterien des Elektro- und Elektronikgesetzes mit anschließender Verwertung über das Zerlegezentrum in Grevenbroich (Verwertung nur bis einschI. 22.03.2006, danach gemäß WEEE). Die Annahmemöglichkeit Schadstoffsammlung für Elektrokleingeräte einer guten Akzeptanz angenommen. Monat betragen im Rahmen der wird seit Beginn seitens der Bürgerinnen und Bürger mit im Anlieferungsmengen Durchschnitt Die durchschnittlichen 2,8 t. Je Monat Sammelmengen je schwanken die in einer Bandbreite von ca. 2.200 kg bis 3.640 kg. Die genauen Mengen der eingesammelten Elektrokleingeräte ergeben sich aus den beigefügten Tabelle (Anlage 1). • Künftig wird zusätzlich die Anzahl der anliefernden Bürger je Sammelstelle und je Tag für einen Zeitraum von jeweils ca. 4 Wochen (Januar bis April 2006) registriert. Die Anlieferung der Elektrokleingeräte wie z. B. Kaffeemaschinen, Toaster, Waffeleisen, pes, Haushaltskleingeräte Stereoanlagen, Bildschirme Bügeleigen, sowie weitere übliche mit einer Kantenlänge von weniger als 60 cm erfolgt vor Ort problemlos, so dass bisher Reklamationen oder Beschwerden seitens der Bürgerinnen und Bürger nicht aufgetreten sind. • Die bisher gesammelten Mengen an Elektrokleingeräten konnten durch die Einführung des Probebetriebs deutlich gesteigert werden und 4 • die Anlieferung der Elektrokleingeräte gleichzeitig mit den Schadstoffen erfolgt einfach und bürgerfreundlich. 4. Technische Rahmenbedingungen/Fahrzeug- Für die Einsammlung der Elektrokleingeräte und Personaleinsatz werden von REMONDIS GmbH Rheinland folgende Fahrzeuge und Mitarbeiter eingesetzt: • 5. • 1 Kastenwagen mit Hebebühne • 1 Fahrer Auswertung/Ergebnis Die Einsammlung funktioniert erste und Verwertung der Elektrokleingeräte seit dem 04.01.2005 Erfahrungen Einsammlung zur einwandfrei. Umsetzung der Elektrokleingeräte des mittels Kastenwagen Ziel des Probebetriebs Elektro-/Elektronikgesetzes im Stadtgebiet ist es, zur Erftstadt zu erhalten, um spätestens ab 01.01.2007 das System dauerhaft einzuführen . • 6. Ausblick Im Rahmen des Abfallratgebers 2006 wird über die gesetzliche zum 24.03.2006 und die Umsetzung des Elektro-/Elektronikgesetzes Veränderung gesondert informiert. Dies mit dem Ziel, dass die Vorgaben des Gesetzes in Bezug auf die Einsammlung der vorgegebenen Mengen (ca. 1,2 bis 1,5 kg Elektrokleingeräte/ Einwohner und Jahr) erreicht werden. Derzeit werden über das neue System ca. 0,7 kg/Einwohner und Jahr eingesammelt. noch um die gleiche Menge gesteigert werden. 5 Insofern sollte hier die Menge Weiterhin sollte ab Inkrafttreten des Elektro-/Elektronikgesetzes beobachtet werden, ob sich das Sammelverhalten, erfassten Geräte verändern. Bürger auf Grund Elektrogroßgeräte ab 24.03.2006 die Sammelmenge und die Gleichfalls ist das Verhalten der Bürgerinnen und des neuen Gesetzes in Bezug auf die Erfassung der im Jahr 2006 zu analysieren. Insofern schlagen wir Ihnen vor den Probebetrieb im Jahr 2006 fortzuführen . • Folgendes Fazit kann derzeit festgehalten werden: • Das flächendeckende gesamten Erfassungssystem Stadt Erftstadt wird die gesetzliche Erfassungsquote Elektro-/Elektronikgesetzgebung • von Elektrokleingeräten Das Erfassungssystem in der gemäß der erfüllen können. ist einfach und bürgerfreundlich - ohne vorherige Anmeldung für den Bürger - mindestens monatlich unmittelbar am Wohnort oder auch wöchentlich innerhalb des Stadtgebietes Erftstadt für den Bürger vorhanden. • Wilde Müllablagerungen Depotcontainerstandorten • im Stadtgebiet Erftstadt durch Elektrokleingeräte z. wurden B. an während des Probebetriebs nicht festgestellt. Insofern wird derzeit Elektrokleingeräten unsererseits ordnungsgemäß bestätigt, dass die nach den gesetzlichen Stadt Erftstadt funktioniert. 6 Erfassung Vorgaben von in der Rheinland Sammlung Elektrokleingeräte Stadt Erftstadt • • REMON DIS GmbH ANLAGE 1 in der Stadt Erftstadl 2005 Jan 051 Feb 051 Mrz 051 Apr 051 Mai 051 Jun 051 Jul 051 Aug 051 Sep 051 Okt 051 Nov 051 Dez 05 h h h h h h h h 40 40 40 40 40 22 40 22 40 22 40 22 40 22 400 220 480 264 620 744 28.366 220 200 34.039 264 240 0,5542 0,6650 22 22 22 22 62 62 62 62 62 62 62 62 62 62 Schadstoffmobil Kastenwagen Elektrokleingeräte 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 kg cbm Stück (GB) Sammeltermine nach Abfallkalender 3.320 22 20 2.830 22 20 2.510 22 20 3.200 22 20 2.660 22 20 3.120 22 20 6 6 0,0649 0,0553 Transportstunden An-/Abfahrtstunden Gesamteinsatzstunden HR 2005 h 40 22 Sammelstunden h Summe h h Besatzung 51.187 Einwohner kglEW'a 13!6!(OJ 22 20 2.560 22 20 6 6 6 6 6 6 6 6 0,0490 0,0711 0,0500 0,0454 0,0430 0,0625 0.0520 0,0610 2.326 :2)'00 22 22 20 20 !of 21 Anlage Amt70 Abfallentsorgung Betr.: 4 zu V 8/0952 Sammlung und Transport von Haus- u. SperrmüllHier: Umladung Haus- und Sperrmüll in der VZEK Umstellung ab 01.01.06 Der Haus- und Sperrmüll wurde bisher nach der Erfassung zur VZEK Erftstadt transportiert, dort zwischengelagert bzw. auf Großraumfahrzeuge umgeladen und nach Haus Forst gefahren. Die Firma REMONDIS beabsichtigt ab 01.01.06 die Abfallbehandlung von HausForst zur VZEK zu verlagern. Damit entfallen Transportkosten, die zu einer Preisanpassung führen müssen. • Da der Rhein-Erft-Kreis, so ist der Beantwortung einer Anfrage zur KEP Ausschusssitzung vom 16.11.05 zu entnehmen, nicht zur Einrichtung einer weiteren Anlieferungsstelle bereit ist und entsprechende Regelungen den beteiligten Kommunen überlässt, hat die Firma REMONDIS den Südkreiskommunen (Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling) ein gleich lautendes Angebot von 6,57 € It/netto für die am Standort VZEK entstehenden zusätzlichen Kosten vorgelegt. In einem gemeinsamen Gespräch mit der Firma und Vertretern der vorgenannten Kommunen am 12.12.05 konnte ein Preis von 4,95 € I t I netto erreicht werden. Im Gegenzug entfallen die bisherigen Kosten -siehe unten - . Da die Vertreter der Kommunen der Auffassung sind, dass der Betrieb der Annahmestelle zu den Aufgaben des Rhein-Erft-Kreises gehört, aber eine kurzfristige Entscheidung nicht erreichbar ist, soll die Vereinbarung zunächst für ein Jahr (bis 31.12.06) gelten. Bis dahin soll versucht werden, eine Lösung mit dem Rhein-Erft-Kreis zu erreichen. Da in den Deponiergebühren Kosten für Einrichtungen enthalten sind, die von den Südkreiskommunen nicht genutzt werden, soll zur Sicherung evtl. Forderungen Widerspruch gegen die Bescheide ab Januar 2006 einlegt werden, wobei die Zahlungen unter Vorbehalt erfolgen. r - Ausw~r~or l.krGIOllU';- Urtnde v;e< sInd': E:rftst"Odt ~~r;nspor;-n~c-h:;' Ha~S;~rs~~i.ir ---- BohtJ tror ____ • Sp_o_rrm LI tor ~801 Anzahl __ Antoll ---,7;:;9:;;:OO,,1 Unl/odo EURO/naUo 120 6150 5,86 5,91 46.294,00 36.346,50 240 2150 6,58 14.147,00 1,100 380 __ -- - - -- ---- -.. RostmOlI -,4-"'.-,7501 __ ---+------ r--__ I. -"'5",.O",3,,,O.~OO+- till ,Nbngen: 1.950 IL NEU ----Abrechnung --- ------------j--.---- Sporrrrull 7.600 4,95 37,620,00 1.950 4,95 9.652,50 ~ nette i brutto(16%) ««< 144.246,00 ~--- nach t...bngQn sttrüll Differonz 32.428,50 16,63 ALT -1-----47.272,50 «««NB.J 96.973,50 112.469,26 In der Gebührenkalkulation wurden bereits die Umladekosten für den Sperrmüll mit 5,00 € It Ibrutto angesetzt. Die verbleibende Aufwandreduzierung wird über die Rücklagenentnahme ausgeglichen. Auswirkungen auf die vorgeschlagenen Abfallgebühren ergeben sich nicht. Beschlussentwurf: Vorstehender Bericht wird zur Kenntnis Der Preisumstellung wird zugestimmt. E ~ Bürgermeister genommen. 2B/12/2005 HO~tMEL5HEI ~t e2235353043 11:18 Top ~. 81/01 ;2:; CDUErftsb~ carta Nelsse-Hommelshelm &Mal1! h.ommelthelmfi!8ol.som 105 104 An den BOrgermeister 82 ßI 70' der Stadt Erft,tadt Ernst-Dieter Bösche Rathaus 50374 Erftstadt 20.DEZ.200S ,. j 20 [.'1 Ein08nQ 32 ~) en,o Bür!lf!,,.....:lsler ii)T"4J:";;.: '';0- E: 5;'1 ,~ Erftstadt. den 19, Dezember 05 Antrag gemäß GO des Rates • TOP 27. Neufestsetzung der AbfalIgebOhren, 8. Änderung der Abf811gebOhrensauung In der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2006 V8/0952 Sehr geehrter Herr BUrgermeister. wie bereits Im Ausschuss fOr Stadtentwicklung am 6,12_2005 Yon der Verwaltung mitgeteilt, verlagert die Firma REMONDIS GmbH ab 01.01.2006 die Abfallbehandlung HAUS-Forst an den Standort VZEK Erftstadt. von Nach dem mit Anlage 4 zu V 8/0952 mitgeteilten guten Varhandlungsergebnls, beantragt die CDU-Fraktion die Mengangebllhr ab Ol.Ol.2006Iedlglich um 2 Cent auf 3S Cent zu erhöhen. Die sich hieraus ergebenden Wenigereinnahmen aus der Mengengebühr von ca. 90.000.- • Euro (0.03 Euro x 3 Mio.) werden durch die dargestellten Transport ausgeglichen. Einsparungen bei Sammlung und Die übrigen Abfallgebühren sollen entsprechend der Vorlage unverändert bleiben . Mit freundliehen ~ GrOßen ~~~- W--=-- 1. lot.". Fraktionsvofsitltnde C.u1J N~I!Se-Hc.nln1t:h.hl!im Fr. kt 1or.1linsch rift: Bonner St'aße 5 ~l7 4 E:+t~.dt 8Qroll!i:en: Mo.-Do. 9.00 - 11.00 Lhr Ttlefon0223S/7S TIII&f.'J( 02235/68 954 a6 BS" 8,an~ v erblne'un8 {fei!s~t"ka!111KO:n i(onto-Nr. 0191 004;-00 eLZ HO 502 99