Daten
Kommune
Pulheim
Größe
92 kB
Datum
19.06.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
181/2012
Erstellt am:
22.05.2012
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Haupt- und Finanzausschuss
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
19.06.2012
Betreff
Schülerverkehr der Papa-Giovanni-XXIII.-Schule in Stommeln
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Mitteilung
Im Rahmen der flächendeckenden Einführung des SchülerTickets zum Schuljahreswechsel 2011/12 hat die PapaGiovanni-XXIII.-Schule in Stommeln zunächst die Tickets der bisherigen SchülerJahresTicket-Nutzer in SchülerTickets
umgewandelt. In einem zweiten Schritt hat das Erzbistum Köln als Schulträger der Papa-Giovanni-XXIII.-Schule bei der
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) beantragt, dass weitere ca. 250 Schüler/innen, die bisher mit dem freigestellten und ausschließlich vom Schulträger finanzierten Schülerverkehr zwischen Schule und deren Wohnorten transportiert wurden, ab dem Schuljahr 2012 / 2013 auch das SchülerTicket erhalten sollen. Gemäß den Tarifbestimmungen
des VRS wird nicht zwischen kommunalen und anderen Schulträgern unterschieden, so dass die Papa-Giovanni-XXIII.Schule das SchülerTicket für alle Schüler/innen ausgeben darf. Das Erzbistum Köln erspart sich dadurch zukünftig die
finanziellen und organisatorischen Aufwendungen für den freigestellten Schülerverkehr, übernimmt aber die gemäß
Schülerfahrtkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (SchFKVO) anfallenden Schulträgerleistungen.
Der betriebliche Aufwand für die REVG steigt, da ab August Ergänzungsbusse auf den Regionalbuslinien 961, 970 und
980 eingesetzt werden müssen, um im Rahmen der Beförderungspflicht die notwendigen Kapazitäten bereitzustellen.
Durch die Ausgabe der SchülerTickets werden Erträge generiert; hierbei ist das Verfahren identisch mit dem Verfahren
zwischen REVG und Stadt Pulheim: Seitens des Schulträgers Erzbistum Köln wird die Schulträgerleistung im Rahmen
der Schülerfahrtkostenverordnung erstattet; von den Eltern werden die Eigenanteile (12,00 € oder 6,00 € bei Geschwisterkind) entrichtet. Die REVG geht davon aus, dass der Mehraufwand durch den zusätzlichen Buseinsatz durch die
Mehreinnahmen aus dem Verkauf der zusätzlichen SchülerTickets auskömmlich ist.
Trotz der Auskömmlichkeit der Zusatzfahrten kommt es nach den Erläuterungen der REVG zu einer Mehrbelastung der
Stadt Pulheim von rund 18.000 € ab dem Haushaltsjahr 2013 (bezogen auf die diesjährigen Berechnungsgrundlagen).
Der Mehraufwand für die Stadt Pulheim entsteht durch die Berechnungsmethodik der Umlagefinanzierung der Regionalbuslinien der REVG. Ein Großteil der zusätzlichen Fahrleistung wird zukünftig auf Pulheimer Stadtgebiet durchgeführt.
Vorlage Nr.: 181/2012 . Seite 2 / 2
Dadurch verändert sich der kilometerbezogene Abrechnungsschlüssel, so dass auch bei einem insgesamt unveränderten Defizit der REVG die Stadt Pulheim aufgrund des höheren Fahrleistungs-Anteils einen höheren Anteil am Defizit
finanzieren muss.
Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, mit dem Erzbistum Köln das Gespräch zu suchen, ob es eine Kompensationsmöglichkeit gibt. Insbesondere ein höherer Schüleranteil aus dem Pulheimer Stadtgebiet wäre eine Möglichkeit,
den Mehraufwand zu kompensieren.
Der Pulheimer Schüleranteil an der Papa-Giovanni-XXIII.-Schule in Stommeln liegt derzeit bei etwa 55%. Das Erzbistum
Köln erläuterte am 18.05.2012 die Aufnahmekriterien für diese Schule:
1. Katholische Konfession.
2. Gemäß Grundschulempfehlung geeignet; ein Drittel davon sollte die Gymnasialempfehlung haben.
3. Die italienische Staatsangehörigkeit gewährt in Verbindung mit den ersten beiden Kriterien unabhängig vom
Wohnort Vorrang.
Es ist damit zu rechnen, dass es auch in den kommenden Jahren einen deutlichen Anmeldeüberhang für Schüler gibt,
die die Kriterien 1 und 2 erfüllen. Das Erzbistum Köln und die Schulleitung sicherten am 18.05.2012 zu, bei der Auswahl
der Schüler/innen der Herkunft aus Pulheimer Stadtteilen zukünftig ein besonderes Gewicht einzuräumen. Bisher wurde
der örtlichen Herkunft bei der Auswahl keine besondere Bedeutung zugemessen. Dadurch ist damit zu rechnen, dass
der Anteil der Pulheimer Schüler zunehmen wird. Eine prozentuale Obergrenze für Schüler/innen aus Pulheim wird
seitens des Erzbistums Köln nicht festgelegt.