Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Schülerverkehr der Papa-Giovanni-XXIII.-Schule in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
92 kB
Datum
19.06.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Mitteilungsvorlage (Schülerverkehr der Papa-Giovanni-XXIII.-Schule in Stommeln) Mitteilungsvorlage (Schülerverkehr der Papa-Giovanni-XXIII.-Schule in Stommeln)

öffnen download melden Dateigröße: 92 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 181/2012 Erstellt am: 22.05.2012 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Mitteilungsvorlage Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 19.06.2012 Betreff Schülerverkehr der Papa-Giovanni-XXIII.-Schule in Stommeln Veranlasser/in / Antragsteller/in Mitteilung Im Rahmen der flächendeckenden Einführung des SchülerTickets zum Schuljahreswechsel 2011/12 hat die PapaGiovanni-XXIII.-Schule in Stommeln zunächst die Tickets der bisherigen SchülerJahresTicket-Nutzer in SchülerTickets umgewandelt. In einem zweiten Schritt hat das Erzbistum Köln als Schulträger der Papa-Giovanni-XXIII.-Schule bei der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) beantragt, dass weitere ca. 250 Schüler/innen, die bisher mit dem freigestellten und ausschließlich vom Schulträger finanzierten Schülerverkehr zwischen Schule und deren Wohnorten transportiert wurden, ab dem Schuljahr 2012 / 2013 auch das SchülerTicket erhalten sollen. Gemäß den Tarifbestimmungen des VRS wird nicht zwischen kommunalen und anderen Schulträgern unterschieden, so dass die Papa-Giovanni-XXIII.Schule das SchülerTicket für alle Schüler/innen ausgeben darf. Das Erzbistum Köln erspart sich dadurch zukünftig die finanziellen und organisatorischen Aufwendungen für den freigestellten Schülerverkehr, übernimmt aber die gemäß Schülerfahrtkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (SchFKVO) anfallenden Schulträgerleistungen. Der betriebliche Aufwand für die REVG steigt, da ab August Ergänzungsbusse auf den Regionalbuslinien 961, 970 und 980 eingesetzt werden müssen, um im Rahmen der Beförderungspflicht die notwendigen Kapazitäten bereitzustellen. Durch die Ausgabe der SchülerTickets werden Erträge generiert; hierbei ist das Verfahren identisch mit dem Verfahren zwischen REVG und Stadt Pulheim: Seitens des Schulträgers Erzbistum Köln wird die Schulträgerleistung im Rahmen der Schülerfahrtkostenverordnung erstattet; von den Eltern werden die Eigenanteile (12,00 € oder 6,00 € bei Geschwisterkind) entrichtet. Die REVG geht davon aus, dass der Mehraufwand durch den zusätzlichen Buseinsatz durch die Mehreinnahmen aus dem Verkauf der zusätzlichen SchülerTickets auskömmlich ist. Trotz der Auskömmlichkeit der Zusatzfahrten kommt es nach den Erläuterungen der REVG zu einer Mehrbelastung der Stadt Pulheim von rund 18.000 € ab dem Haushaltsjahr 2013 (bezogen auf die diesjährigen Berechnungsgrundlagen). Der Mehraufwand für die Stadt Pulheim entsteht durch die Berechnungsmethodik der Umlagefinanzierung der Regionalbuslinien der REVG. Ein Großteil der zusätzlichen Fahrleistung wird zukünftig auf Pulheimer Stadtgebiet durchgeführt. Vorlage Nr.: 181/2012 . Seite 2 / 2 Dadurch verändert sich der kilometerbezogene Abrechnungsschlüssel, so dass auch bei einem insgesamt unveränderten Defizit der REVG die Stadt Pulheim aufgrund des höheren Fahrleistungs-Anteils einen höheren Anteil am Defizit finanzieren muss. Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, mit dem Erzbistum Köln das Gespräch zu suchen, ob es eine Kompensationsmöglichkeit gibt. Insbesondere ein höherer Schüleranteil aus dem Pulheimer Stadtgebiet wäre eine Möglichkeit, den Mehraufwand zu kompensieren. Der Pulheimer Schüleranteil an der Papa-Giovanni-XXIII.-Schule in Stommeln liegt derzeit bei etwa 55%. Das Erzbistum Köln erläuterte am 18.05.2012 die Aufnahmekriterien für diese Schule: 1. Katholische Konfession. 2. Gemäß Grundschulempfehlung geeignet; ein Drittel davon sollte die Gymnasialempfehlung haben. 3. Die italienische Staatsangehörigkeit gewährt in Verbindung mit den ersten beiden Kriterien unabhängig vom Wohnort Vorrang. Es ist damit zu rechnen, dass es auch in den kommenden Jahren einen deutlichen Anmeldeüberhang für Schüler gibt, die die Kriterien 1 und 2 erfüllen. Das Erzbistum Köln und die Schulleitung sicherten am 18.05.2012 zu, bei der Auswahl der Schüler/innen der Herkunft aus Pulheimer Stadtteilen zukünftig ein besonderes Gewicht einzuräumen. Bisher wurde der örtlichen Herkunft bei der Auswahl keine besondere Bedeutung zugemessen. Dadurch ist damit zu rechnen, dass der Anteil der Pulheimer Schüler zunehmen wird. Eine prozentuale Obergrenze für Schüler/innen aus Pulheim wird seitens des Erzbistums Köln nicht festgelegt.