Daten
Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
11.09.13, 18:25
Aktualisiert
11.09.13, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/4
327105
16.05.2013
168/2013
Betreff
Fußgängerüberwege
hier: Antrag der SPD-Fraktion v. 10.05.2013
Beratungsfolge
Verkehrsausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Mit oben genanntem Antrag wird beabsichtigt, zwei vorhandene Querungshilfen auf der
Römerstraße (L 183) zu Fußgängerüberwegen gemäß den Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) umzubauen und entsprechend der
DIN 67523-2 zu beleuchten.
Die Anlage von Fußgängerüberwegen soll grundsätzlich die Sicherheit für Fußgänger erhöhen. Daher ist sie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Die allgemeinen und die örtlichen Voraussetzungen gemäß 2.1 und 2.2 der R-FGÜ 2001
sind erfüllt, die verkehrlichen Voraussetzungen gemäß 2.3 der Richtlinie jedoch nicht.
Die Kraftfahrzeugverkehrsstärke wird deutlich überschritten.
Die Kosten für den Um- und Ausbau der vorhandenen Querungshilfen zu Fußgängerüberwegen, unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit, würden jeweils ca. 10.000,00 €
kosten.
Da es sich um eine Straße in der Baulast des Landes handelt, wurde der zuständige Landesbetrieb Straßen NRW im verkehrsrechtlichen Anhörungsverfahren um Stellungnahme
gebeten. Der Landesbetrieb Straßen NRW lehnt, mit Schreiben vom 08.08.2013, die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, auch unter Zugrundelegung der Fußgängerzählung
v. 25.06.2013, wegen des extrem hohen KFZ Verkehrsaufkommens ab.
Zur Zeit findet eine Verkehrsuntersuchung der Römerstraße im Zusammenhang mit dem
geplanten Neubau der Feuer- und Rettungswache statt. Bisher liegen keine Erkenntnisse
vor, ob sich die Anlage von weiteren Fußgängerüberwegen mit den zukünftigen Anforderungen verträgt.
Darüber hinaus gab es bereits in der Verkehrsausschusssitzung am 12.01.2010, unter
TOP 9, eine Vorlage mit der Nr. 90/95 p zu der o. g. Querungsstelle. Hier wurde die EinBgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 168/2013
richtung eines Fußgängerüberweges unter Bezug auf einen Ortstermin der Brühler Kinderunfallkommission v. 27.09.2009 abgelehnt.
Anlage(n):
(1) Fußgängerzählung
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14