Daten
Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
05.11.13, 18:23
Aktualisiert
05.11.13, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
61/3
Datum
Vorlagen-Nr.
14.10.2013
330/2013
Betreff
Außerplanmäßige Ausgaben - Kanalbau "Liblarer Straße"
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
785220/5380xxxx
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung von 300.000,00 € und eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 250.000,00 € für den Kanalbau Liblarer
Straße zwischen dem geplanten Kreisverkehr Uhlstraße und der Stadtbahngleisanlage.
Deckung:
Auszahlungseinsparung bei der Maßnahme Kst. 53800139 – Bergerstraße in Höhe von
200.000,00 € und der Kst. 53800104 – Kleinere Kanalbaumaßnahmen in Höhe von
100.000,00 €
Die Deckung der außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000,00 €
erfolgt über die in 2013 nicht benötigte VE Schiffergasse (Kst. 53800141).
Erläuterungen:
Im Zuge der geplanten Straßenbaumaßnahmen Uhlstraße und Kreisverkehr, die zusammen ausgeschrieben wurden, soll auch aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen
Gründen der Kanalbau in der Liblarer Straße mit Anschluss zum Kreisverkehr Uhlstraße
vergeben werden.
Eine gemeinsame Vergabe ist sinnvoll, weil zum einen verkehrliche Probleme durch die
gemeinsame Ausführung mit den Straßenbaumaßnahmen nur einmal auftreten und zum
anderen eine gemeinsame Ausschreibung deutlich bessere Einheitspreise liefern würde,
als einzeln ausgeschriebene Maßnahmen.
Die Kanalbaumaßnahme ist neben dem Bau des Kreisverkehres kurzfristig erforderlich im
Vorgriff auf den kommenden Zweigleisigen Ausbau der Stadtbahnlinie 18 und die damit
verbundene Trassenverschwenkung der Straße „An der alten Brauerei“.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 330/2013
Erläuterung zum Deckungsvorschlag:
Die zur Verfügung stehenden Mittel auf der Kst. 53800139 – Bergerstraße werden in der
veranschlagten Höhe nicht benötigt, die Mittel auf der Kst. 53800104 – Kleinere Baumaßnahmen wurden noch nicht in Anspruch genommen, da bisher in 2013 keine unvorhergesehene Maßnahme erforderlich wurde und dies für 2013 nicht mehr zu erwarten ist.
Die eingeplante VE – Schiffergasse wird 2013 nicht benötigt, die Maßnahme wird erst in
2014 ausgeschrieben und gebaut.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14