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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung "Bestattungswesen" für das Jahr 2006)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung "Bestattungswesen" für das Jahr 2006)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 600/2008 Datum Bauamt 03.11.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 19.11.2008 Hauptausschuss 27.11.2008 Rat 10.12.2008 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung "Bestattungswesen" für das Jahr 2006 Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat: 1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von 643 €, 2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 26.689 € und 3. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von 1.385 € durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2006 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zu Punkt 2: Der hohe Fehlbetrag bei der Endkostenstelle „Leichenhallen“ ist insbesondere auf die hohen kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Zinsen) zurückzuführen.