Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
600/2008
Datum
Bauamt
03.11.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
19.11.2008
Hauptausschuss
27.11.2008
Rat
10.12.2008
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung "Bestattungswesen" für das Jahr 2006
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von
643 €,
2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 26.689 € und
3. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von
1.385 € durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden.
Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das
Jahr 2006 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die
oben genannten Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 2:
Der hohe Fehlbetrag bei der Endkostenstelle „Leichenhallen“ ist insbesondere auf die hohen
kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Zinsen) zurückzuführen.