Daten
Kommune
Inden
Größe
9,8 kB
Datum
28.01.2009
Erstellt
16.03.09, 20:37
Aktualisiert
16.03.09, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Garten- und Friedhofsamt
67 30 01 Ot/Xho.
13.01.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
28.01.2009
TOP Ein Ja
Nein
2/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Errichtung einer Urnenstele auf dem Friedhof in Inden/Altdorf (Vorlage Nr. 608/2008)
- Antrag der Eheleute Fehr, Inden, vom 27.10.2008
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beschließt die Errichtung von Urnenkammern zentral auf dem Friedhof
Inden/Altdorf.
Die Auftragsvergabe zur Errichtung der Urnenkammern erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des
Bau- und Vergabeausschusses.
Begründung:
Vorgeschichte:
Am 27.04.2005 erfolgte im Zusammenhang mit der Einführung neuer Bestattungsformen und der
damit verbundenen 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung die erste Information seitens der
Verwaltung zur Thematik der Urnenkammern (Vorlage 99/2005).
Am 14.09.2005 besichtigte der Ausschuss Urnenkammern auf dem Friedhof WürselenBroichweiden und beschloss anschließend, auf die Errichtung solcher Wände zu verzichten. Die 1.
Änderungssatzung zur Friedhofssatzung enthält in § 14 Abs. 2 Buchstabe g und h, § 15 Abs. 4
Buchstabe g, sowie in § 17 Abs. 1 Buchstabe e und f und Abs. 5 detaillierte Vorschriften zur
Beisetzung von Aschen in Urnenkammern.
Aufgrund des einstimmigen Ratsbeschlusses vom 27.10.2005 trat die 1. Änderungssatzung zur
Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 10.12.2003 in Kraft. Urnenkammern
(Kolumbarien) sind seitdem Bestandteil dieser Satzung, woraus der Bürger einen Rechtsanspruch
herleiten kann.
Bereits bei der Diskussion in 2005 wurde der Verbleib der Aschen nach Ablauf der Ruhezeit
besprochen: Die Aschenreste genießen den gleichen Anspruch auf pietätvolle Behandlung und
Wahrung der Totenruhe wie erdbestattete Leichen. Die Ruhezeit für Aschenreste ist grundsätzlich
auf den gleichen Zeitraum zu bemessen, der als Ruhezeit bei Erdbestattungen am gleichen Ort
vorgesehen ist. Nach Ablauf der Ruhezeit sind alsdann noch vorhandene und als solche erkennbare
Aschenreste und ihre Behältnisse in einer Gemeinschaftsgrabanlage beizusetzen.
Derzeitiger Sachstand:
Der Antrag der Eheleute Fehr vom 27.10.2008 zur Errichtung einer Urnenstele wurde vom
Hauptausschuss am 27.11.2008 an den Bau- und Vergabeausschuss verwiesen.
Von den Herstellern werden eine Vielzahl von Urnenkammersystemen in Form von Stelen und
Wänden angeboten. Deren Ausführungen sind so vielgestaltig wie die Preise. Eine bindende
Aussage über die Kosten einer Urnenkammeranlage kann derzeit nicht gemacht werden, da dies
abhängig ist von Form, Gestaltung und Anzahl der Kammern. Man kann jedoch von
schätzungsweise ca. 800 € je Kammer (Platz für 2 Urnen) ausgehen.
Bei einer grundsätzlichen Entscheidung für die Errichtung von Urnenkammern kann die weitere
Auswahl durch die bewährte „Arbeitsgruppe Friedhof“ erfolgen.
Sollte der Ausschuss die Errichtung der Urnenkammern ablehnen, dann ist eine Änderung der
Friedhofssatzung unumgänglich, da hier, wie oben beschrieben, der Rechtsanspruch der Bürger sich
herleitet.
In der Sitzung am 28.01.2009 werden einige ausgewählte, für die Gemeinde Inden passende,
Systeme und die dazugehörenden Preise vorgestellt.
Die Investition in die Urnenkammern sollte aus Kostengründen für das gesamte Gemeindegebiet
zentral auf einem Friedhof erfolgen. Hierfür bietet sich der Eingangsbereich des Friedhofes
Inden/Altdorf an.
Beschlußvorlage 2/2009
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