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Beschlussvorlage (Errichtung einer Urnenstele auf dem Friedhof in Inden/Altdorf (Vorlage Nr. 608/2008) - Antrag der Eheleute Fehr, Inden, vom 27.10.2008)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,8 kB
Datum
28.01.2009
Erstellt
16.03.09, 20:37
Aktualisiert
16.03.09, 20:37
Beschlussvorlage (Errichtung einer Urnenstele auf dem Friedhof in Inden/Altdorf (Vorlage Nr. 608/2008)
- Antrag der Eheleute Fehr, Inden, vom 27.10.2008) Beschlussvorlage (Errichtung einer Urnenstele auf dem Friedhof in Inden/Altdorf (Vorlage Nr. 608/2008)
- Antrag der Eheleute Fehr, Inden, vom 27.10.2008)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Garten- und Friedhofsamt 67 30 01 Ot/Xho. 13.01.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 28.01.2009 TOP Ein Ja Nein 2/2009 Ent Bemerkungen Betrifft: Errichtung einer Urnenstele auf dem Friedhof in Inden/Altdorf (Vorlage Nr. 608/2008) - Antrag der Eheleute Fehr, Inden, vom 27.10.2008 Beschlussentwurf: Der Ausschuss beschließt die Errichtung von Urnenkammern zentral auf dem Friedhof Inden/Altdorf. Die Auftragsvergabe zur Errichtung der Urnenkammern erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Vergabeausschusses. Begründung: Vorgeschichte: Am 27.04.2005 erfolgte im Zusammenhang mit der Einführung neuer Bestattungsformen und der damit verbundenen 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung die erste Information seitens der Verwaltung zur Thematik der Urnenkammern (Vorlage 99/2005). Am 14.09.2005 besichtigte der Ausschuss Urnenkammern auf dem Friedhof WürselenBroichweiden und beschloss anschließend, auf die Errichtung solcher Wände zu verzichten. Die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung enthält in § 14 Abs. 2 Buchstabe g und h, § 15 Abs. 4 Buchstabe g, sowie in § 17 Abs. 1 Buchstabe e und f und Abs. 5 detaillierte Vorschriften zur Beisetzung von Aschen in Urnenkammern. Aufgrund des einstimmigen Ratsbeschlusses vom 27.10.2005 trat die 1. Änderungssatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 10.12.2003 in Kraft. Urnenkammern (Kolumbarien) sind seitdem Bestandteil dieser Satzung, woraus der Bürger einen Rechtsanspruch herleiten kann. Bereits bei der Diskussion in 2005 wurde der Verbleib der Aschen nach Ablauf der Ruhezeit besprochen: Die Aschenreste genießen den gleichen Anspruch auf pietätvolle Behandlung und Wahrung der Totenruhe wie erdbestattete Leichen. Die Ruhezeit für Aschenreste ist grundsätzlich auf den gleichen Zeitraum zu bemessen, der als Ruhezeit bei Erdbestattungen am gleichen Ort vorgesehen ist. Nach Ablauf der Ruhezeit sind alsdann noch vorhandene und als solche erkennbare Aschenreste und ihre Behältnisse in einer Gemeinschaftsgrabanlage beizusetzen. Derzeitiger Sachstand: Der Antrag der Eheleute Fehr vom 27.10.2008 zur Errichtung einer Urnenstele wurde vom Hauptausschuss am 27.11.2008 an den Bau- und Vergabeausschuss verwiesen. Von den Herstellern werden eine Vielzahl von Urnenkammersystemen in Form von Stelen und Wänden angeboten. Deren Ausführungen sind so vielgestaltig wie die Preise. Eine bindende Aussage über die Kosten einer Urnenkammeranlage kann derzeit nicht gemacht werden, da dies abhängig ist von Form, Gestaltung und Anzahl der Kammern. Man kann jedoch von schätzungsweise ca. 800 € je Kammer (Platz für 2 Urnen) ausgehen. Bei einer grundsätzlichen Entscheidung für die Errichtung von Urnenkammern kann die weitere Auswahl durch die bewährte „Arbeitsgruppe Friedhof“ erfolgen. Sollte der Ausschuss die Errichtung der Urnenkammern ablehnen, dann ist eine Änderung der Friedhofssatzung unumgänglich, da hier, wie oben beschrieben, der Rechtsanspruch der Bürger sich herleitet. In der Sitzung am 28.01.2009 werden einige ausgewählte, für die Gemeinde Inden passende, Systeme und die dazugehörenden Preise vorgestellt. Die Investition in die Urnenkammern sollte aus Kostengründen für das gesamte Gemeindegebiet zentral auf einem Friedhof erfolgen. Hierfür bietet sich der Eingangsbereich des Friedhofes Inden/Altdorf an. Beschlußvorlage 2/2009 Seite 2