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Beschlussvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Roter Acker II" Schophoven - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,4 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
23.06.09, 20:40
Aktualisiert
23.06.09, 20:40
Beschlussvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Roter Acker II" Schophoven
- Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Roter Acker II" Schophoven
- Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD 12.05.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 27.05.2009 Rat 03.06.2009 TOP Ein Ja Nein 40/2009 Ent Bemerkungen Betrifft: 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Roter Acker II" Schophoven - Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roter Acker II“ werden unter „I Planungsrechtliche Festsetzungen“ wie folgt ergänzt: 8. Geländehöhe - § 9 Abs. 3 BauGB Als festgesetzte Geländehöhe gilt die Höhe der Oberkante der ausgebauten Verkehrsfläche, von der aus die Haupterschließung des Baugrundstücks erfolgt, gemessen an der mittleren Stelle auf der Straßenbegrenzungslinie entlang des Baugrundstücks. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Begründung: Mit der Entwicklung der Bebauungspläne für die Plangebiete „Müllenark“ und „Waagmühle“ sind die Bezugshöhen für die Gebäudeentwicklungen an der Höhe der Straßenoberkante der ausgebauten Verkehrsfläche festgelegt worden. Dies hat sich im Rahmen der Bauberatungen und in Abstimmung mit den zuständigen Vermessungsbüros insofern als praktikabel erwiesen, dass für alle Nachbarn die gleichen Voraussetzungen für die Höhenentwicklung (Trauf- und Firsthöhe, Garagen etc.) gelten. Erfahrungsgemäß obliegt die natürliche Geländehöhe durch Aufschüttungen bzw. Anfüllungen im Bereich der Privatgrundstücke nach Beendigung der Bauphase laufenden Änderungen. Die Endhöhe des Geländes ist mit Bauantragsstellung meistens noch nicht vorgegeben. Die Straßenhöhe ist mit Beginn der Planungen vorgegeben und grundsätzlich eine konstante Vorgabe. Diese Vorgaben sollen nun auf das Plangebiet „Roter Acker II“ übertragen werden. Beschlußvorlage 40/2009 Seite 2