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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 3/99/......
Der Gemeindedirektor
Planungsamt
Beratungsfolge
Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
22.01.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
03.02.1999
Betrifft:
7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1
- Satzungsbeschluß
Beschlußentwurf:
Über die eingegangenen Anregungen der betroffenen Eigentümer wird gemäß den im Anhang
dargelegten Beschlußvorschlägen beschlossen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Beschluß des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Begründung:
In der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschusses am 17.09.1998
wurde der Entwurf zur o.a. Bebauungsplanänderung auf der Grundlage von eingegangenen
Anregungen der betroffenen Nachbarn geändert. Die betroffenen Bürger sowie die berührten Träger
öffentlicher Belange wurden an der Entwurfsänderung beteiligt. Der geänderte Entwurf sieht vor, dass
die überbaubare Fläche des jetzt rechtskräftigen Planes in ihrer Größe nicht geändert wird. Sie ist nur
so verschoben, dass das vorhandene Wohnhaus den Festsetzungen des Bebauungsplanes
entspricht. Daraufhin wurden vom Rechtsanwalt der Eigentümer des von der Planänderung
betroffenen Grundstückes die als Anlage dargelegten Anregungen eingereicht. Der Vorschlag der
Verwaltung zur Abwägung dieser eingegangenen Anregungen führt nicht zu einer Änderung des
vorliegenden Planentwurfes. Aus diesen Gründen kann er somit als Satzung beschlossen werden.
T222.DOC
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