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Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 221/98/......
Der Gemeindedirektor
Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge
Haupt/Finanz/Beschwerdeaussch.
Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt
Haupt/Finanz/Beschwerdeaussch
Aktenzeichen
IV/Schus/Schi
Termin
Datum
17.11.1998
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
03.12.1998
03.02.1999
04.02.1999
Betrifft:
Abschluß eines Städtebaulichen Vertrages für den Bereich Lamersdorf „Pfeiffenberg“
Beschlußentwurf:
Mit der Firma Pars Bauträger GmbH, Langerwehe, ist der als Anlage beigefügte Städtebauliche
Vertrag vom 17.11.1998 bezüglich der Überplanung von Grundstücken im Bereich „Pfeiffenberg“ in
Lamersdorf abzuschließen. Dem Entwurf des als Anlage beigefügten Erschließungsvertrages vom
17.11.1998 wird zugestimmt.
Begründung:
In der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschusses am 29.01.1998
wurde beschlossen, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes unter der Voraussetzung der
Gesamtüberplanung der Grundstücke Gemarkung Lamersdorf, Flur 6, Flurstücke Nr. 420 und 551
einzuleiten. In diesbezüglichen Gesprächen wurde seitens der Grundstückseigentümer die
Bereitschaft signalisiert, die Grundstücke für eine bauliche Nutzung freizugeben. Die Beplanung,
Erschließung und Verwertung der Grundstücke wird durch die Firma Pars Bauträger GmbH
vorgenommen.
Da die Gemeinde in diesem Bereich über keinerlei Grundbesitz verfügt, ergibt sich bezüglich der
Interessenlage für eine Beplanung, Erschließung und Verwertung eine andere Situation als wie z.B.
für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14. Die Firma Pars Bauträger GmbH ist bereit, die
erforderlichen Arbeiten (sowohl im Planungs- wie auch im Erschließungsbereich) auf eigene Kosten
durchzuführen. Dazu ist der Abschluß entsprechender Verträge zwischen der Gemeinde und der
Firma Pars Bauträger GmbH notwendig. Bezüglich der Überplanung des Bereiches enthält der als
Anlage beigefügte Städtebauliche Vertrag in der Fassung vom 17.11.1998 die erforderlichen
Regelungen. Die Firma Pars Bauträger GmbH hat die notwendigen Planunterlagen in Abstimmung
mit der Gemeinde zu erstellen. Die Gemeinde verpflichtet sich im Gegenzug die notwendigen
planungsrechtlichen Grundlagen im Rahmen des rechtlich zulässigen und möglichen zu schaffen. Es
besteht Einigkeit darüber, daß damit keine Verpflichtung der Gemeinde verbunden ist, eine bestimmte
Planung durchzuführen oder einen Bauleitplan aufzustellen. Hierdurch soll verhindert werden, daß die
Gemeinde eine rechtlich oder tatsächlich unmögliche Leistung erbringen müßte, wenn sich im
Rahmen des durchzuführenden Planverfahrens herausstellen sollte, daß die beabsichtigte
Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht möglich ist.
Die eigentliche Erschließung des Gebietes wird in einem separaten Vertrag geregelt. Dieser
Erschließungsvertrag der im Entwurf als Anlage beigefügt ist, wird zweckmäßigerweise erst dann
abgeschlossen, wenn das erforderliche Bauleitplanverfahren positiv beendet ist. Aus Gründen der
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Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien sollten die Regelungen dieses Vertrages zum jetzigen
Zeitpunkt durch den Rat ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen werden, damit sichergestellt
ist, daß dieser Vertrag auch tatsächlich so abgeschlossen werden kann. Im Rahmen des
Erschließungsvertrages übernimmt die Gemeinde im wesentlichen lediglich die Verpflichtung, später
das Eigentum und die Unterhaltung (einschließlich der Verkehrssicherungspflichten) an den
Erschließungsanlagen zu übernehmen. Finanzielle Gegenleistungen sind mit diesem Vertrag für die
Gemeinde nicht verbunden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß beide Verträge nach ihrem Abschluß der Genehmigung
gemäß § 41 Abs. 1, Buchstabe r, GO NW bedürfen, da einer der beiden Geschäftsführer der Firma
Pars Bauträger GmbH der Ratsherr Herr Reinhard Marx ist.
Zusatz nach der Beratung im Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuß am 03.12.1998
In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses war keine Entscheidung getroffen
worden. Die Verwaltung sollte weitere Informationen einholen. Diese zusätzlichen Informationen
werden an die Fraktionen zur Beratung weitergeleitet.
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