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Beschlussvorlage (Abschluß eines Städtebaulichen Vertrages für den Bereich Lamersdorf "Pfeiffenberg")

Daten

Kommune
Inden
Größe
17 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (Abschluß eines Städtebaulichen Vertrages  für den Bereich Lamersdorf "Pfeiffenberg") Beschlussvorlage (Abschluß eines Städtebaulichen Vertrages  für den Bereich Lamersdorf "Pfeiffenberg")

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Vorlagen-Nr. 221/98/...... Der Gemeindedirektor Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Haupt/Finanz/Beschwerdeaussch. Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt Haupt/Finanz/Beschwerdeaussch Aktenzeichen IV/Schus/Schi Termin Datum 17.11.1998 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 03.12.1998 03.02.1999 04.02.1999 Betrifft: Abschluß eines Städtebaulichen Vertrages für den Bereich Lamersdorf „Pfeiffenberg“ Beschlußentwurf: Mit der Firma Pars Bauträger GmbH, Langerwehe, ist der als Anlage beigefügte Städtebauliche Vertrag vom 17.11.1998 bezüglich der Überplanung von Grundstücken im Bereich „Pfeiffenberg“ in Lamersdorf abzuschließen. Dem Entwurf des als Anlage beigefügten Erschließungsvertrages vom 17.11.1998 wird zugestimmt. Begründung: In der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschusses am 29.01.1998 wurde beschlossen, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes unter der Voraussetzung der Gesamtüberplanung der Grundstücke Gemarkung Lamersdorf, Flur 6, Flurstücke Nr. 420 und 551 einzuleiten. In diesbezüglichen Gesprächen wurde seitens der Grundstückseigentümer die Bereitschaft signalisiert, die Grundstücke für eine bauliche Nutzung freizugeben. Die Beplanung, Erschließung und Verwertung der Grundstücke wird durch die Firma Pars Bauträger GmbH vorgenommen. Da die Gemeinde in diesem Bereich über keinerlei Grundbesitz verfügt, ergibt sich bezüglich der Interessenlage für eine Beplanung, Erschließung und Verwertung eine andere Situation als wie z.B. für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14. Die Firma Pars Bauträger GmbH ist bereit, die erforderlichen Arbeiten (sowohl im Planungs- wie auch im Erschließungsbereich) auf eigene Kosten durchzuführen. Dazu ist der Abschluß entsprechender Verträge zwischen der Gemeinde und der Firma Pars Bauträger GmbH notwendig. Bezüglich der Überplanung des Bereiches enthält der als Anlage beigefügte Städtebauliche Vertrag in der Fassung vom 17.11.1998 die erforderlichen Regelungen. Die Firma Pars Bauträger GmbH hat die notwendigen Planunterlagen in Abstimmung mit der Gemeinde zu erstellen. Die Gemeinde verpflichtet sich im Gegenzug die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen im Rahmen des rechtlich zulässigen und möglichen zu schaffen. Es besteht Einigkeit darüber, daß damit keine Verpflichtung der Gemeinde verbunden ist, eine bestimmte Planung durchzuführen oder einen Bauleitplan aufzustellen. Hierdurch soll verhindert werden, daß die Gemeinde eine rechtlich oder tatsächlich unmögliche Leistung erbringen müßte, wenn sich im Rahmen des durchzuführenden Planverfahrens herausstellen sollte, daß die beabsichtigte Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht möglich ist. Die eigentliche Erschließung des Gebietes wird in einem separaten Vertrag geregelt. Dieser Erschließungsvertrag der im Entwurf als Anlage beigefügt ist, wird zweckmäßigerweise erst dann abgeschlossen, wenn das erforderliche Bauleitplanverfahren positiv beendet ist. Aus Gründen der T210.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien sollten die Regelungen dieses Vertrages zum jetzigen Zeitpunkt durch den Rat ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen werden, damit sichergestellt ist, daß dieser Vertrag auch tatsächlich so abgeschlossen werden kann. Im Rahmen des Erschließungsvertrages übernimmt die Gemeinde im wesentlichen lediglich die Verpflichtung, später das Eigentum und die Unterhaltung (einschließlich der Verkehrssicherungspflichten) an den Erschließungsanlagen zu übernehmen. Finanzielle Gegenleistungen sind mit diesem Vertrag für die Gemeinde nicht verbunden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß beide Verträge nach ihrem Abschluß der Genehmigung gemäß § 41 Abs. 1, Buchstabe r, GO NW bedürfen, da einer der beiden Geschäftsführer der Firma Pars Bauträger GmbH der Ratsherr Herr Reinhard Marx ist. Zusatz nach der Beratung im Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuß am 03.12.1998 In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses war keine Entscheidung getroffen worden. Die Verwaltung sollte weitere Informationen einholen. Diese zusätzlichen Informationen werden an die Fraktionen zur Beratung weitergeleitet. T210.DOC .. .