Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 11/99/......
Der Gemeindedirektor
Sportamt
Beratungsfolge
Sozial, Sport- und Kulturausschuß
Aktenzeichen
52 52 10
Termin
Datum
16.02.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
21.04.1999
Betrifft:
Gewährung eines Betriebskostenzuschusses
- Antrag des Tennisclubs Inden vom 06.05.1998
Beschlußentwurf:
Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuß beschließt, die Entscheidung über die Gewährung eines
Betriebskostenzuschusses für 1998 an den Tennisclub Inden auszusetzen, bis die Rechnungsergebnisse bezüglich der Bewirtschaftungskosten für einen kompletten Jahreszeitraum vorliegen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 06.05.1998 beantragte der Tennisclub Inden einen Zuschuß zu den Betriebskosten. In seiner Sitzung am 17.06.1998 hat der Rat diesen Antrag zur weiteren Beratung in den
Sozial-, Sport- und Kulturausschuß verwiesen. Nach Beratungen dort sowie im Haupt- Finanz- und
Beschwerdeausschuß beschloß der Rat in seiner Sitzung am 16.12.1998, daß im Haushalt 1999
Mittel für einen Zuschuß in Höhe von 3.000,00 DM bereitzustellen sind.
Über die tatsächliche Höhe des Zuschusses sollte der Sozial-, Sport- und Kulturausschuß allerdings
erst nach Vorlage einer Auflistung über die Bewirtschaftungskosten für das Jahr 1998 entscheiden.
Auf Anfrage der Verwaltung legte der Tennisclub die Strom-, Wasser und Fernwärmeabrechnung für
1999 vor. Die Wassergeldabrechnung geht über einen kompletten Jahreszeitraum; die Strom- und
Fernwärmeabrechnung erfassen nur einen Zeitraum von jeweils drei Monaten, da der
Abrechnungszeitraum umgestellt wurde bzw. der Fernwärmeanschluß erst nach dem Wiederaufbau
desTennisheimes erfolgte.
Eine komplette Jahresabrechnung wird erst Ende Juli diesen Jahres erfolgen. Aufgrund des kurzen
Abrechnungszeitraumes sind die Abrechnungen nicht aussagefähig. Ein Zurückgreifen auf alte
Abrechnungen von vor 1998 erscheint nicht sinnvoll, da das Tennisheim nach einem Brand neu
aufgebaut wurde und die damaligen Abrechnungen nicht mehr dem heutigen Stand entsprechen.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, über den Zuschuß erst nach Vorlage einer kompletten
Jahresabrechnung zu entscheiden.
T230.DOC
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