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Allgemeine Vorlage (Gewährung eines Betriebskostenzuschusses - Antrag des Tennisclubs Inden vom 06.05.1998)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Allgemeine Vorlage (Gewährung eines Betriebskostenzuschusses
- Antrag des Tennisclubs Inden vom 06.05.1998)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 11/99/...... Der Gemeindedirektor Sportamt Beratungsfolge Sozial, Sport- und Kulturausschuß Aktenzeichen 52 52 10 Termin Datum 16.02.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 21.04.1999 Betrifft: Gewährung eines Betriebskostenzuschusses - Antrag des Tennisclubs Inden vom 06.05.1998 Beschlußentwurf: Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuß beschließt, die Entscheidung über die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für 1998 an den Tennisclub Inden auszusetzen, bis die Rechnungsergebnisse bezüglich der Bewirtschaftungskosten für einen kompletten Jahreszeitraum vorliegen. Begründung: Mit Schreiben vom 06.05.1998 beantragte der Tennisclub Inden einen Zuschuß zu den Betriebskosten. In seiner Sitzung am 17.06.1998 hat der Rat diesen Antrag zur weiteren Beratung in den Sozial-, Sport- und Kulturausschuß verwiesen. Nach Beratungen dort sowie im Haupt- Finanz- und Beschwerdeausschuß beschloß der Rat in seiner Sitzung am 16.12.1998, daß im Haushalt 1999 Mittel für einen Zuschuß in Höhe von 3.000,00 DM bereitzustellen sind. Über die tatsächliche Höhe des Zuschusses sollte der Sozial-, Sport- und Kulturausschuß allerdings erst nach Vorlage einer Auflistung über die Bewirtschaftungskosten für das Jahr 1998 entscheiden. Auf Anfrage der Verwaltung legte der Tennisclub die Strom-, Wasser und Fernwärmeabrechnung für 1999 vor. Die Wassergeldabrechnung geht über einen kompletten Jahreszeitraum; die Strom- und Fernwärmeabrechnung erfassen nur einen Zeitraum von jeweils drei Monaten, da der Abrechnungszeitraum umgestellt wurde bzw. der Fernwärmeanschluß erst nach dem Wiederaufbau desTennisheimes erfolgte. Eine komplette Jahresabrechnung wird erst Ende Juli diesen Jahres erfolgen. Aufgrund des kurzen Abrechnungszeitraumes sind die Abrechnungen nicht aussagefähig. Ein Zurückgreifen auf alte Abrechnungen von vor 1998 erscheint nicht sinnvoll, da das Tennisheim nach einem Brand neu aufgebaut wurde und die damaligen Abrechnungen nicht mehr dem heutigen Stand entsprechen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, über den Zuschuß erst nach Vorlage einer kompletten Jahresabrechnung zu entscheiden. T230.DOC .. .