Daten
Kommune
Inden
Größe
15 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 7/99/......
Der Gemeindedirektor
Bauverwaltungsamt
Aktenzeichen
66 12 05
Beratungsfolge
Termin
Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt
Rat
Datum
05.02.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
04.03.1999
25.03.1999
Betrifft:
Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf
-Tagebaugebiet IndenBeschlußentwurf:
Der von der Firma Rheinbraun beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt. Gleichzeitig wird die
als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung IndenRezeß J 21/1926- und in der Gemarkung Altdorf -Rezeß A44/1926- beschlossen
Begründung:
Die Firma Rheinbraun teilte mit Schreiben vom 15.12.1998 mit, daß bedingt durch das Fortschreiten
des Tagebaus Inden im Zeitraum vom 01.11.1999 bis 31.10.2000 eine weitere Inanspruchnahme von
Wirtschaftswegen in Teilbereichen erforderlich wird.
Die Fa. Rheinbraun beantragte deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege:
Gemarkung
Flur
Flurstück
Altdorf
Altdorf
Altdorf
Aldorf
Altdorf
Altdorf
Altdorf
Altdorf
Altdorf
Altdorf
Altdorf
Altdorf
Altdorf
Altdorf
Altdorf
Altdorf
Altdorf
Altdorf
8
8
8
13
9
7
7
7
7
7
7
7
7
7
7
6
6
73
74
75
13
310
119/109
148
184
182
183
185
190
191
207/195
196
197
219
254
262
Altdorf
Altdorf
Altdorf
Altdorf
Altdorf
6
6
6
6
6
255
257
261
264
263
einzuziehende Fläche
0,2210 ha
0,0900 ha tlw.
0,1000 ha tlw.
0,0250 ha tlw.
0,0050 ha tlw.
0,0530 ha tlw.
0,1827 ha Rest
0,3000 ha tlw.
0,0987 ha
0,0879 ha Rest
0,2037 ha Rest
0,1888 ha
0,2120 ha tlw.
0,0060 ha tlw.
0,0360 ha tlw.
0,0760 ha Rest
0,0807 ha Rest
0,3757 ha
- 20,0247 ha Rest
0,0179 ha Rest
0,1040 ha tlw.
0,0930 ha tlw.
0,1050 ha tlw.
T226.DOC
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Inden
Inden
Inden
Inden
Inden
Inden
Inden
1
1
1
1
1
1
1
193
194
199
316
239/192
190
195
0,0344 ha Rest
0,0308 ha Rest
0,0224 ha Rest
0,2540 ha
0,1109 ha
0,0850 ha tlw.
0,0660 ha tlw.
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezeß der Gemeindebezirks Inden -Rezeß J 21/1926sowie im Rezeß des Gemeindebezirks Altdorf -Rezeß A44/1926- als öffentliche Wege aufgeführt. Die
Rezesse haben für die Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interesse getroffen sind, die
Wirkung einer Gemeindesatzung.
Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit Zustimmung
der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden.
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten Tagebaugebietes Inden -Räumlicher Teilabschnitt I.
Die bei einer Wegeeinziehung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland Kreisstelle Düren- und der Ortslandwirte der Ortschaften Inden und Altdorf ist zwischenzeitlich
erfolgt.
Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht.
Rheinbraun sichert zu, daß den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis zu ihrer betrieblichen
Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, daß die anliegenden Grundstücke für
die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße Zufahrt behalten.
T226.DOC
..
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