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Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf -Tagebaugebiet Inden-)

Daten

Kommune
Inden
Größe
15 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 7/99/...... Der Gemeindedirektor Bauverwaltungsamt Aktenzeichen 66 12 05 Beratungsfolge Termin Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt Rat Datum 05.02.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 04.03.1999 25.03.1999 Betrifft: Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf -Tagebaugebiet IndenBeschlußentwurf: Der von der Firma Rheinbraun beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt. Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung IndenRezeß J 21/1926- und in der Gemarkung Altdorf -Rezeß A44/1926- beschlossen Begründung: Die Firma Rheinbraun teilte mit Schreiben vom 15.12.1998 mit, daß bedingt durch das Fortschreiten des Tagebaus Inden im Zeitraum vom 01.11.1999 bis 31.10.2000 eine weitere Inanspruchnahme von Wirtschaftswegen in Teilbereichen erforderlich wird. Die Fa. Rheinbraun beantragte deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege: Gemarkung Flur Flurstück Altdorf Altdorf Altdorf Aldorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf 8 8 8 13 9 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 6 6 73 74 75 13 310 119/109 148 184 182 183 185 190 191 207/195 196 197 219 254 262 Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf 6 6 6 6 6 255 257 261 264 263 einzuziehende Fläche 0,2210 ha 0,0900 ha tlw. 0,1000 ha tlw. 0,0250 ha tlw. 0,0050 ha tlw. 0,0530 ha tlw. 0,1827 ha Rest 0,3000 ha tlw. 0,0987 ha 0,0879 ha Rest 0,2037 ha Rest 0,1888 ha 0,2120 ha tlw. 0,0060 ha tlw. 0,0360 ha tlw. 0,0760 ha Rest 0,0807 ha Rest 0,3757 ha - 20,0247 ha Rest 0,0179 ha Rest 0,1040 ha tlw. 0,0930 ha tlw. 0,1050 ha tlw. T226.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 Inden Inden Inden Inden Inden Inden Inden 1 1 1 1 1 1 1 193 194 199 316 239/192 190 195 0,0344 ha Rest 0,0308 ha Rest 0,0224 ha Rest 0,2540 ha 0,1109 ha 0,0850 ha tlw. 0,0660 ha tlw. Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezeß der Gemeindebezirks Inden -Rezeß J 21/1926sowie im Rezeß des Gemeindebezirks Altdorf -Rezeß A44/1926- als öffentliche Wege aufgeführt. Die Rezesse haben für die Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung. Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden. Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten Tagebaugebietes Inden -Räumlicher Teilabschnitt I. Die bei einer Wegeeinziehung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland Kreisstelle Düren- und der Ortslandwirte der Ortschaften Inden und Altdorf ist zwischenzeitlich erfolgt. Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht. Rheinbraun sichert zu, daß den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, daß die anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße Zufahrt behalten. T226.DOC .. .