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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 28/99/......
Der Bürgermeister
Kämmerei
Beratungsfolge
Rat
Rechnungsprüfungsausschuss
Rat
Aktenzeichen
II/20 25 01/J.
Termin
Datum
02.03.1999/18.10.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
25.03.1999
11.08.1999
03.11.1999
Betrifft:
Beschluss über die Jahresrechnung 1998
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 1998 und
die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters (§ 94 GO NW).
Auf den durch den Rechnungsprüfungsausschuss erstellten Schlussbericht über das Ergebnis der
Prüfung wird verwiesen (§ 101 GO NW).
Begründung:
Gemäß § 93 GO NW habe ich die von mir festgestellte Jahresrechnung 1998 am 25.03.1999
eingebracht.
Zur weiteren Prüfung hat der Rat diese an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, um nach
erfolgter Prüfung hierüber Beschluss zu fassen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 11.08.1999 folgende Empfehlung
an den Rat:
Der Rat nimmt den gemäß § 101 GO NW erstellten Schlußbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 1998 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 1998 wird festgestellt.
Dem Gemeindedirektor (Bürgermeister) wird gem. § 94 (1) GO NW vorbehaltlos Entlastung erteilt.
T246.DOC
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