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Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 78/99/...... Der Gemeindedirektor Stadtreinigungsamt Beratungsfolge Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt Rat Aktenzeichen 70 20 01 Kr/Xho Termin Datum 05.05.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 20.05.1999 16.06.1999 Betrifft: Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden Beschlußentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16.06.1999. Begründung: Die derzeit gültige Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 26.03.1992 sowie die hierzu ergangenen Änderungssatzungen entsprechen nicht mehr in vollem Umfange den zur jetzigen Zeit gültigen Rechtsgrundlagen. Eine Änderung ist deshalb erforderlich. Aufgrund des Umfanges der notwendigen Änderungen wird eine Neufassung der Satzung vorgenommen. Aus Rechtssicherheitsgründen wird diese an die Mustersatzung des NRW Städte- und Gemeindebundes vom 22.03.1999 angelehnt. Auf der Grundlage des seit dem 07.10.1996 gültigen Kreislauf-Wirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW/AbfG) wurde zum 01.01.1999 das Landesabfallgesetz NRW (LAbfG NW) geändert. Die gravierendsten Änderungen betreffen die Neufassung des Abfallbegriffes und dadurch bedingt auch die Überlassungpflichten (Anschluß- u. Benutzungszwang) aus gewerblichen Betrieben (§§ 6 - 8 der neuen Satzung). Hieraus resultierend wurde das Trennungsgebot, d.h. die Verpflichtung der Bürger, Abfälle zu sortieren und getrennt zur Abfuhr bereitzustellen, neu definiert und festgeschrieben.. Neben diesen gravierenden gesetzlichen Änderungen werden auch Formulierungen und Erläuterungen übernommen, die sich als Folge der geänderten Gesetze ebenfalls ergeben. Zur besseren Klarstellung wird von einer 7. Änderungssatzung zur derzeit gültigen Abfallsatzung abgesehen und eine komplette Neufassung durchgeführt. Die Anlagen 1 und 2 zur Satzung (ausgeschlossene Abfälle), werden unverändert übernommen. Als Anlage ist eine Gegenüberstellung der bislang gültigen Satzung mit der vorgeschlagenen neugefaßten Satzung beigefügt. Hierbei sind alle Änderungen durch Fettdruck in kursiver Schrift kenntlich gemacht. T295.DOC .. .