Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 78/99/......
Der Gemeindedirektor
Stadtreinigungsamt
Beratungsfolge
Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt
Rat
Aktenzeichen
70 20 01 Kr/Xho
Termin
Datum
05.05.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
20.05.1999
16.06.1999
Betrifft:
Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden
Beschlußentwurf:
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Abfallentsorgung
in der Gemeinde Inden vom 16.06.1999.
Begründung:
Die derzeit gültige Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 26.03.1992 sowie
die hierzu ergangenen Änderungssatzungen entsprechen nicht mehr in vollem Umfange den zur
jetzigen Zeit gültigen Rechtsgrundlagen. Eine Änderung ist deshalb erforderlich. Aufgrund des
Umfanges der notwendigen Änderungen wird eine Neufassung der Satzung vorgenommen. Aus
Rechtssicherheitsgründen wird diese an die Mustersatzung des NRW Städte- und Gemeindebundes
vom 22.03.1999 angelehnt.
Auf der Grundlage des seit dem 07.10.1996 gültigen Kreislauf-Wirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW/AbfG) wurde zum 01.01.1999 das Landesabfallgesetz NRW (LAbfG NW) geändert. Die
gravierendsten Änderungen betreffen die Neufassung des Abfallbegriffes und dadurch bedingt auch
die Überlassungpflichten (Anschluß- u. Benutzungszwang) aus gewerblichen Betrieben (§§ 6 - 8 der
neuen Satzung).
Hieraus resultierend wurde das Trennungsgebot, d.h. die Verpflichtung der Bürger, Abfälle zu
sortieren und getrennt zur Abfuhr bereitzustellen, neu definiert und festgeschrieben..
Neben diesen gravierenden gesetzlichen Änderungen werden auch Formulierungen und Erläuterungen übernommen, die sich als Folge der geänderten Gesetze ebenfalls ergeben.
Zur besseren Klarstellung wird von einer 7. Änderungssatzung zur derzeit gültigen Abfallsatzung
abgesehen und eine komplette Neufassung durchgeführt. Die Anlagen 1 und 2 zur Satzung
(ausgeschlossene Abfälle), werden unverändert übernommen.
Als Anlage ist eine Gegenüberstellung der bislang gültigen Satzung mit der vorgeschlagenen
neugefaßten Satzung beigefügt. Hierbei sind alle Änderungen durch Fettdruck in kursiver Schrift
kenntlich gemacht.
T295.DOC
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