Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
22.05.12, 11:24
Aktualisiert
22.05.12, 11:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
146/2012
Erstellt am:
26.04.2012
Aktenzeichen:
II / 510
Verfasser/in:
Frau Tatas
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
31.05.2012
Haupt- und Finanzausschuss
X
19.06.2012
Rat
X
03.07.2012
Betreff
Außerkraftsetzung der Richtlinie über die freiwillige Bezuschussung des Entgeltes für die Mittagsverpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten und große altersgemischte Gruppen) im
Stadtgebiet Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
X ja
nein
Vorlage Nr.: 146/2012 . Seite 2 / 2
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Außerkraftsetzung der Richtlinie über die freiwillige Bezuschussung des Entgeltes für die Mittagsverpflegung in Tageseinrichtungen
für Kinder (Kindergärten und große altersgemischte Gruppen) im Stadtgebiet Pulheim zum 31.05.2012
Erläuterungen
Die o. g. Richtlinie trat zum 01.01.2008 in Kraft (siehe Anlage). Danach erhielten Eltern bzw. Sorgeberechtigte auf Antrag und im Rahmen der hierfür im städtischen Haushalt ausgewiesenen freiwilligen Mittel die Hälfte des Entgeltes für
das Mittagessen erstattet, wenn deren Einkünfte nach der Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen der
ersten Einkommensstufe (bis 12.000 €/Jahr) zuzurechnen waren und daher keine Beiträge für die Betreuung in einer
Kindertagesstätte erhoben wurden.
Zum 01.01.2011 traten die Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), das Gesetz über die Sozialhilfe (SGB XII) und dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) in Kraft. Danach erhalten bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihren regelmäßigen Leistungen auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählt auch
die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen (auch Tagespflegestellen) und in Schulen.
Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung unter Berücksichtigung eines Eigenanteils von 1 €/Mittagessen.
Mit Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepaketes wurde die freiwillige Bezuschussung des Entgeltes für die Mittagsverpflegung entbehrlich. Eltern bzw. Sorgeberechtigten, die über ein Einkommen bis 12.000 €/Jahr verfügen haben
Ansprüche aus z. B. der Grundsicherung für Arbeitssuchende/Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld
nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder analoge Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz und sind daher nach dem Bildungs- und Teilhabepaket anspruchsberechtigt.
Informationen und Formulare für die Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes liegen allen Kindertagesstätten im Pulheim seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes vor. Nach kleineren Anlaufschwierigkeiten bei der
organisatorischen Umstellung des Antrags- und Abrechnungsverfahrens in 2011 werden bedürftige Kinder bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung über das Bildungs- und Teilhabepaket versorgt.
Im Haushalt 2012 wurde vorsorglich noch ein Ansatz in Höhe von 5.000 € als Zuschuss zum Verpflegungsgeld in Kindertagesstätten bereit gestellt (Veranschlagungen in den Jahren 2008 - 2011 jeweils 27.500 €). Der Betrag von 5.000 €
kann in 2013 entfallen.