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Beschlussvorlage (Sanierung der Brücke in der Indestraße)

Daten

Kommune
Inden
Größe
15 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (Sanierung der Brücke in der Indestraße) Beschlussvorlage (Sanierung der Brücke in der Indestraße)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 162/99/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Aktenzeichen IV/1 Schus/Fa Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss Datum 28.10.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 11.11.1999 Betrifft: Sanierung der Brücke in der Indestraße Beschlußentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt dem vorgesehenen Konzept zur Sanierung der vorhandenen Brücke zu. Ein zusätzlicher Fußgängersteg ist nicht zu errichten. Begründung: Die Brücke über den Mühlenteich im Verlauf der Indestraße weist bauliche Mängel auf. Seitens der Verwaltung ist daher ein Konzept vorgelegt worden, wonach fehlende Teile der Brücke (Flügelmauer) ergänzt und ansonsten die Brücke lediglich saniert wird. Im Zuge der anschließenden Beratung wurde die Verwaltung aufgefordert, Alternativen, wie zum Beispiel eine Verrohrung des Mühenteiches, zu prüfen. Ebenso wurde gefordert, die Kosten für den Bau eines zusätzlichen Fußgängersteges zu ermitteln. Die notwendigen Voruntersuchungen für die Prüfung möglicher Alternativen wurden durch das Ingenieurbüro Nork + Berger vorgenommen. Im Zuge dieser Untersuchungen musste die maximale Ableitungsmenge (d.h. die Wassermenge, die das Bauwerk schadlos passieren können muß), ermittelt werden. Hinsichtlich der Wassermenge war dabei nicht von der z. Zeit im Mühlenteich befindlichen Wassermenge sondern von der Wassermenge, die sich bei einer maximalen Öffnung des Wehres zur Inde hin ergibt, auszugehen. Vor diesem Hintergrund schieden Verrohrungslösungen aus und wurden von den zuständigen Fachbehörden (Untere Wasserbehörde, Kreis Düren und Staatliches Umweltamt Aachen) verworfen. Als mögliche Lösungen kommen daher nur noch folgende Möglichkeiten in Betracht: A) Sanierung der vorhandenen Brücke bei gleichzeitiger Ergänzung der fehlenden Teile. B) Sanierung der vorhandenen Brücke wie vor und zuzüglich Bau eines Fußgängersteges. C) Bau einer neuen Brücke (einschl. Fußgängerwege). Die hierfür anzusetzenden Kosten wurden durch das Ingenieurbüro Nork + Berger ermittelt. Sie stellen sich für die einzelnen Lösungen wie folgt dar: A: 240.000,00 DM B: 340.000,00 DM C: 400.000,00 DM T381.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 Vor dem Hintergrund der doch erheblichen Kostenunterschiede wird seitens der Verwaltung empfohlen, es bei einer reinen Sanierung der Brücke zu belassen. Für die Sanierung sind folgende Arbeiten erforderlich: 1. Einrichtung und Verkehrsführung 2. Abbrucharbeiten 3. Betonsanierung und Abdichtung-Überbau 4. Brückengeländer erneuern 5. Betonarbeiten, Schrammbord und Flügelwand 6. Gerüste 7. Sanierung-Unterschicht 8. Brückenentwässerung 9. Straßenbauarbeiten 10. Bürgersteigbefestigung 11. Wasserhaltung Die Brücke ist nach Durchführung der Sanierung hinsichtlich der Breite und Benutzbarkeit für Fahrzeuge und Fußgänger im gleichen Zustand wie sie es bereits seit ihrer Erbauung ist. Unzumutbare Gefährdungen für Fußgänger sind bei dieser Lösung, die sich eigentlich über die Jahre hinweg bewährt hat, nicht zu ersehen. Die erforderlichen Arbeiten sind öffentlich auszuschreiben. T381.DOC .. .