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Kommune
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15 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 162/99/......
Der Bürgermeister
Bauverwaltungsamt
Aktenzeichen
IV/1 Schus/Fa
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
Datum
28.10.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
11.11.1999
Betrifft:
Sanierung der Brücke in der Indestraße
Beschlußentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt dem vorgesehenen Konzept zur Sanierung der vorhandenen Brücke zu. Ein zusätzlicher Fußgängersteg ist nicht zu errichten.
Begründung:
Die Brücke über den Mühlenteich im Verlauf der Indestraße weist bauliche Mängel auf.
Seitens der Verwaltung ist daher ein Konzept vorgelegt worden, wonach fehlende Teile der Brücke
(Flügelmauer) ergänzt und ansonsten die Brücke lediglich saniert wird.
Im Zuge der anschließenden Beratung wurde die Verwaltung aufgefordert, Alternativen, wie zum
Beispiel eine Verrohrung des Mühenteiches, zu prüfen. Ebenso wurde gefordert, die Kosten für den
Bau eines zusätzlichen Fußgängersteges zu ermitteln.
Die notwendigen Voruntersuchungen für die Prüfung möglicher Alternativen wurden durch das
Ingenieurbüro Nork + Berger vorgenommen. Im Zuge dieser Untersuchungen musste die maximale
Ableitungsmenge (d.h. die Wassermenge, die das Bauwerk schadlos passieren können muß),
ermittelt werden. Hinsichtlich der Wassermenge war dabei nicht von der z. Zeit im Mühlenteich
befindlichen Wassermenge sondern von der Wassermenge, die sich bei einer maximalen Öffnung
des Wehres zur Inde hin ergibt, auszugehen. Vor diesem Hintergrund schieden Verrohrungslösungen
aus und wurden von den zuständigen Fachbehörden (Untere Wasserbehörde, Kreis Düren und
Staatliches Umweltamt Aachen) verworfen.
Als mögliche Lösungen kommen daher nur noch folgende Möglichkeiten in Betracht:
A) Sanierung der vorhandenen Brücke bei gleichzeitiger Ergänzung der fehlenden Teile.
B) Sanierung der vorhandenen Brücke wie vor und zuzüglich Bau eines Fußgängersteges.
C) Bau einer neuen Brücke (einschl. Fußgängerwege).
Die hierfür anzusetzenden Kosten wurden durch das Ingenieurbüro Nork + Berger ermittelt. Sie
stellen sich für die einzelnen Lösungen wie folgt dar:
A: 240.000,00 DM
B: 340.000,00 DM
C: 400.000,00 DM
T381.DOC
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Vor dem Hintergrund der doch erheblichen Kostenunterschiede wird seitens der Verwaltung
empfohlen, es bei einer reinen Sanierung der Brücke zu belassen.
Für die Sanierung sind folgende Arbeiten erforderlich:
1. Einrichtung und Verkehrsführung
2. Abbrucharbeiten
3. Betonsanierung und Abdichtung-Überbau
4. Brückengeländer erneuern
5. Betonarbeiten, Schrammbord und Flügelwand
6. Gerüste
7. Sanierung-Unterschicht
8. Brückenentwässerung
9. Straßenbauarbeiten
10. Bürgersteigbefestigung
11. Wasserhaltung
Die Brücke ist nach Durchführung der Sanierung hinsichtlich der Breite und Benutzbarkeit für
Fahrzeuge und Fußgänger im gleichen Zustand wie sie es bereits seit ihrer Erbauung ist. Unzumutbare Gefährdungen für Fußgänger sind bei dieser Lösung, die sich eigentlich über die Jahre
hinweg bewährt hat, nicht zu ersehen.
Die erforderlichen Arbeiten sind öffentlich auszuschreiben.
T381.DOC
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