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16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
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Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 161/99/......
Der Bürgermeister
Steueramt
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss
Hauptausschuss
Rat
Aktenzeichen
II/70 11 02/J/Saat
Termin
TOP Ein
Datum
27.10.1999
öffentlich
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
25.11.1999
02.12.1999
16.12.1999
Betrifft:
Betriebswirtschaftliche Berechnung über die Höhe der Straßenreinigungsgebühren
- Winterdienst - für das Jahr 2000
Beschlußentwurf:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügte betriebswirtschaftliche Berechnung über die Höhe der
Straßenreinigungsgebühren -Winterdienst- zustimmend zur Kenntnis.
Demnach betragen die Straßenreinigungsgebühren - Winterdienst - (wie bisher) 0,30 DM.
Begründung:
Aufgrund der beigefügten betriebswirtschaftlichen Berechnung ergeben sich für das Jahr 2000
Straßenreinigungsgebühren - Winterdienst - in Höhe von 0,30 DM/lfdm.
Da die z.Zt. gültigen Gebührensätze nicht verändert werden, ist es nicht erforderlich, dass der Rat
hierüber einen neuen Satzungsbeschluss fasst.
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollte jedoch die Kalkulation der Gebührensätze dem
Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte daher die betriebswirtschaftliche Berechnung über die Höhe
der Straßenreinigungsgebühren - Winterdienst - für das Jahr 2000 ausdrücklich durch den Rat
zustimmend zur Kenntnis genommen werden.
T380.DOC
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