Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zum Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Balkones an dem Gebäude auf dem Grundstück Gemarkung Lucherberg, Flur 8, Flurstück Nr. 132, Am Lugberg 3)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,0 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zum Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Balkones  an dem Gebäude auf dem Grundstück Gemarkung Lucherberg, Flur 8, Flurstück Nr. 132, Am Lugberg 3)

öffnen download melden Dateigröße: 9,0 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 63/99/...... Der Gemeindedirektor Planungsamt Beratungsfolge Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt Aktenzeichen IV/RD/Schi Termin Datum 15.04.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 29.04.1999 Betrifft: Bauvoranfrage zum Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Balkones an dem Gebäude auf dem Grundstück Gemarkung Lucherberg, Flur 8, Flurstück Nr. 132, Am Lugberg 3 Beschlußentwurf: Das Einvernehmen zum Ausbau eines Dachgeschosses und Anbau eines Balkones, wie es in den Antragsunterlagen dargestellt ist, wird hergestellt. Begründung: Vom Kreis Düren ist die o.a. Bauvoranfrage der Gemeinde Inden mit Datum vom 03.02.1999 vorgelegt worden. Die vorgelegten Unterlagen waren so unvollständig, dass eine Beurteilung des gewünschten Bauvorhabens vorher nicht möglich war. Daraufhin sind weitere Unterlagen vom Kreis Düren angefordert worden. Diese sind nun der Gemeinde Inden vorgelegt worden. Es ist vorgesehen, bei der einen Doppelhaushälfte, Am Lugberg 3, das Dach auszubauen und das Gebäude um einen Balkon zu ergänzen. Der Dachausbau sieht vor, das Dach anzuheben und mit einer Dachgaube zu versehen. Als Anlage sind Schnitte und Ansichtszeichnungen beigefügt. Da es sich bei dem Vorhaben um eine Doppelhaushälfte handelt, würde das Vorhaben die Ansicht stark verändern. Des weiteren ist in diesem Bereich ein ähnlich gestaltetes weiteres Doppelhaus vorhanden. Dieses Bauvorhaben würde als einziges die Firsthöhe in einem großen Bereich überschreiten. Da jedoch in der weiteren Umgebung des geplanten Bauvorhabens Häuser mit vergleichbaren First- und Traufhöhen vorhanden sind, ergibt sich trotz allem eine Genehmigungsfähigkeit für das Vorhaben. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen. T282.DOC .. .