Daten
Kommune
Inden
Größe
21 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 159/99/......
Der Bürgermeister
Sozialamt
Aktenzeichen
51 12 00 Wa.
Beratungsfolge
Sozial, Sport- und Kulturausschuss
Termin
Datum
27.10.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
18.11.1999
Betrifft:
Kindergartenbedarfsplan für die Gemeinde Inden
Beschlußentwurf:
Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuß nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
Aufgrund der rückläufigen Entwicklung der Bedarfszahlen im Kindergartenbereich sowie des
ansteigenden Bedarfs an Betreuung für schulpflichtige Kinder beschloß der Rat der Gemeinde Inden
in seiner Sitzung am 26.03.1998 in der Tageseinrichtung für Kinder in Lamersdorf eine Regelgruppe
in eine altersgemischte Gruppe II umzuwandeln. Da abzusehen war, dass langfristig eine
altersgemischte Gruppe nicht ausreichen würde, sollte die Option auf Einrichtung einer weiteren
Gruppe in 1999 beantragt werden. Da in 1999 zunächst alle angemeldeten Kinder berücksichtigt
werden konnten, wurde hiervon auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch im Kindergartenbereich
abgesehen.
Zwischenzeitlich besuchen nach Wechseln am Beginn des Kindergartenjahres neun Schulkinder die
Tageseinrichtung Lamersdorf. Der verbleibende Platz wird voraussichtlich zum 01.01.2000 belegt
werden, so dass keine weiteren Plätze für Schulkinder zur Verfügung stehen.
Es liegen allerdings jetzt bereits zehn Anmeldungen für das nächste Kindergartenjahr vor. Dabei
haben noch nicht einmal alle Eltern von Übermittagkinder der Tageseinrichtung Lamersdorf bereits ihr
Kind angemeldet. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass auch Anmeldungen von Eltern aus anderen
Tageseinrichtungen im Gemeindegebiet kommen werden.
Zum nächsten Kindergartenjahr 2000/2001 werden voraussichtlich keine der vorhandenen Plätze für
Schulkinder frei werden, da diese überwiegend von Schulneulingen besetzt sind.
In der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturauschusses am 21.04.1999 wurde eine Übersicht über
die Situation in den gemeindlichen Kindergärten gegeben. Dabei wurde unter anderem auf die
Veränderungen im Kindergartenbetrieb und die dadurch notwendigen personellen Änderungen
hingewiesen. Die beschlossenen Ergänzungen des Personals wurden zum Beginn des neuen
Kindergartenjahres umgesetzt. Grundlage hierfür war eine Bestandsaufnahme zum Stichtag
31.12.1998.
Um eine aktuelle Grundlage für die Bedarfsentwicklung in den nächsten Jahren zu haben, wurden
daher mit Stichtag 31.07.1999 die Bedarfszahlen aktualisiert.
Dabei erfolgte die Zusammenfassung wieder in zwei Bereichen, zum einen Pier und Schophoven (in
der Tabelle Inden I), zum anderen die restlichen Ortsteile Frenz, Inden/Altdorf, Lamersdorf und
Lucherberg mit den Altorten Altdorf und Inden (Tabelle Inden II).
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Bei der Berechnung des Bedarfes an Kindergartenplätzen geht man davon aus, daß rund 95 % der
altersmäßig in Frage kommenden Kinder einen Platz in Anspruch nehmen. Aufgrund des
Rechtsanspruches ist auch die Zahl der Kinder, die im Laufe eines Kindergartenjahres altersmäßig
hineinwachsen, zu berücksichtigen. Dabei geht man von 45 % der in Frage kommenden Kinder aus.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß es sich hierbei um eine durchaus realistische Größe handelt.
In Klammern stehen zum Vergleich die Zahlen Stand 31.12.1998, um die Entwicklung zu
verdeutlichen.
Inden I Gesamt
1999/00
2000/01
2001/02
2002/03
Pier
37 (39)
35 (37)
32 (33)
28
Schophoven
14 (19)
14 (16)
15 (13)
20
Gesamt
51 (58)
49 (53)
47 (46)
48
zzgl. hineinwachs. Jahrgang
15 (16)
15 (11)
18 (13)
95 % 3 Jahrgänge
49 (55)
47 (50)
45 (44)
7 (7)
7 (5)
8 (6)
56 (62)
54 (55)
53 (50)
75
75
75
+ 19
+ 21
+22
45 % hineinwachsend
Bedarf
vorhandene Plätze
Differenz
46
In Pier ist die genehmigte Umwandlung einer Regelgruppe in eine altersgemischte Gruppe zum
01.08.1999 nicht durchgeführt worden. Es besteht allerdings die Genehmigung des Jugendamtes im
Nachmittagsbereich Schulkinder zu betreuen. Von Forderungen nach Kürzungen im Personal- oder
Betriebskostenbereich wurde bisher abgesehen. Hier ist daher eine mehr als ausreichende
Versorgung mit Kindergartenplätzen gegeben.
Inden II Gesamt
Altdorf
1999/00
2000/01
2001/02
2002/03
--
--
--
--
Frenz
23 (18)
19 (14)
19 (14)
11
Inden
10 (10)
7 (7)
5 (5)
4
117 (114)
115 (116)
118 (105)
94
Lamersdorf
38 (32)
32 (21)
27 (24)
22
Lucherberg
35 (30)
34 (32)
33 (26)
33
223 (205)
207 (200)
202 (175)
164
58 (63)
70 (46)
39 (33)
Inden/Altdorf
Gesamt
zzgl. hineinwachs. Jahrgang
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95 % 3 Jahrgänge
45 % hineinwachsend
Bedarf
vorhandene Plätze
Bedarf
212 (195)
197 (190)
192 (166)
26 (28)
32 (21)
18 (15)
238 (223)
229 (211)
210 (199)
220
220
220
18
9
-10
156
220
Der Bereich Inden II verfügt über 220 Kindergartenplätze. Zum 01.08.1999 konnten alle für die
gemeindlichen Kindergärten angemeldeten Kindergartenkinder aufgenommen werden. Zum jetzigen
Zeitpunkt sind alle Plätze im Kindergartenbereich besetzt. Wie aus dem Vergleich der Bedarfszahlen
31.12.1998 zu 31.07.1999 ersichtlich ist, ist die Zahl der Kinder im Kindergartenalter in allen
Jahrgängen gestiegen. Dies bestätigt sich auch in den Anmeldungen zum Kindergarten, wo immer
wieder Zuzüge von Familien mit kleinen Kindern festzustellen sind. Dabei handelt es sich sowohl um
Ortsfremde als auch Familien, von denen zumindest ein Elternteil aus Inden stammt, und die
aufgrund von Neubau nach Inden zurückkehren.
Allerdings besteht in diesem und im nächsten Kindergartenjahr kein Spielraum für die Einrichtung
einer weiteren altersgemischten Gruppe II in Lamersdorf, da dann 15 Kindergartenplätze wegfallen
würden, so daß nicht alle Kinder aufgenommen werden könnten.
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist hier vorrangig zu sehen. Die Entwicklung der
Bedarfszahlen ist jährlich zu aktualisieren.
Darüber hinaus ist nach Erlass des Ministeriums für Frauen, Jugend Familie und Gesundheit NW vom
28.05.1999 eine Umwandlung von Kindergartenplätzen in Hortplätze nur noch dann möglich, wenn im
Jugendamtsbezirk (gesamter Kreis Düren) zum einen der Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz erfüllt ist und zum anderen die Umwandlung für den Jugendamtsbezirk
kostenneutral erfolgt, d. h., dass dies nicht zu einer Erhöhung der Landeszuschüsse bei den
Betriebskosten (z. B. durch zusätzlich benötigtes Personal) führen darf. Dies bedeutet auch, dass
zusätzlich entstehende Kosten durch den Träger der Einrichtung zu übernehmen wären.
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