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Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan für die Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
21 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 159/99/...... Der Bürgermeister Sozialamt Aktenzeichen 51 12 00 Wa. Beratungsfolge Sozial, Sport- und Kulturausschuss Termin Datum 27.10.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 18.11.1999 Betrifft: Kindergartenbedarfsplan für die Gemeinde Inden Beschlußentwurf: Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuß nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Begründung: Aufgrund der rückläufigen Entwicklung der Bedarfszahlen im Kindergartenbereich sowie des ansteigenden Bedarfs an Betreuung für schulpflichtige Kinder beschloß der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 26.03.1998 in der Tageseinrichtung für Kinder in Lamersdorf eine Regelgruppe in eine altersgemischte Gruppe II umzuwandeln. Da abzusehen war, dass langfristig eine altersgemischte Gruppe nicht ausreichen würde, sollte die Option auf Einrichtung einer weiteren Gruppe in 1999 beantragt werden. Da in 1999 zunächst alle angemeldeten Kinder berücksichtigt werden konnten, wurde hiervon auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch im Kindergartenbereich abgesehen. Zwischenzeitlich besuchen nach Wechseln am Beginn des Kindergartenjahres neun Schulkinder die Tageseinrichtung Lamersdorf. Der verbleibende Platz wird voraussichtlich zum 01.01.2000 belegt werden, so dass keine weiteren Plätze für Schulkinder zur Verfügung stehen. Es liegen allerdings jetzt bereits zehn Anmeldungen für das nächste Kindergartenjahr vor. Dabei haben noch nicht einmal alle Eltern von Übermittagkinder der Tageseinrichtung Lamersdorf bereits ihr Kind angemeldet. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass auch Anmeldungen von Eltern aus anderen Tageseinrichtungen im Gemeindegebiet kommen werden. Zum nächsten Kindergartenjahr 2000/2001 werden voraussichtlich keine der vorhandenen Plätze für Schulkinder frei werden, da diese überwiegend von Schulneulingen besetzt sind. In der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturauschusses am 21.04.1999 wurde eine Übersicht über die Situation in den gemeindlichen Kindergärten gegeben. Dabei wurde unter anderem auf die Veränderungen im Kindergartenbetrieb und die dadurch notwendigen personellen Änderungen hingewiesen. Die beschlossenen Ergänzungen des Personals wurden zum Beginn des neuen Kindergartenjahres umgesetzt. Grundlage hierfür war eine Bestandsaufnahme zum Stichtag 31.12.1998. Um eine aktuelle Grundlage für die Bedarfsentwicklung in den nächsten Jahren zu haben, wurden daher mit Stichtag 31.07.1999 die Bedarfszahlen aktualisiert. Dabei erfolgte die Zusammenfassung wieder in zwei Bereichen, zum einen Pier und Schophoven (in der Tabelle Inden I), zum anderen die restlichen Ortsteile Frenz, Inden/Altdorf, Lamersdorf und Lucherberg mit den Altorten Altdorf und Inden (Tabelle Inden II). T377.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 Bei der Berechnung des Bedarfes an Kindergartenplätzen geht man davon aus, daß rund 95 % der altersmäßig in Frage kommenden Kinder einen Platz in Anspruch nehmen. Aufgrund des Rechtsanspruches ist auch die Zahl der Kinder, die im Laufe eines Kindergartenjahres altersmäßig hineinwachsen, zu berücksichtigen. Dabei geht man von 45 % der in Frage kommenden Kinder aus. Die Erfahrung hat gezeigt, daß es sich hierbei um eine durchaus realistische Größe handelt. In Klammern stehen zum Vergleich die Zahlen Stand 31.12.1998, um die Entwicklung zu verdeutlichen. Inden I Gesamt 1999/00 2000/01 2001/02 2002/03 Pier 37 (39) 35 (37) 32 (33) 28 Schophoven 14 (19) 14 (16) 15 (13) 20 Gesamt 51 (58) 49 (53) 47 (46) 48 zzgl. hineinwachs. Jahrgang 15 (16) 15 (11) 18 (13) 95 % 3 Jahrgänge 49 (55) 47 (50) 45 (44) 7 (7) 7 (5) 8 (6) 56 (62) 54 (55) 53 (50) 75 75 75 + 19 + 21 +22 45 % hineinwachsend Bedarf vorhandene Plätze Differenz 46 In Pier ist die genehmigte Umwandlung einer Regelgruppe in eine altersgemischte Gruppe zum 01.08.1999 nicht durchgeführt worden. Es besteht allerdings die Genehmigung des Jugendamtes im Nachmittagsbereich Schulkinder zu betreuen. Von Forderungen nach Kürzungen im Personal- oder Betriebskostenbereich wurde bisher abgesehen. Hier ist daher eine mehr als ausreichende Versorgung mit Kindergartenplätzen gegeben. Inden II Gesamt Altdorf 1999/00 2000/01 2001/02 2002/03 -- -- -- -- Frenz 23 (18) 19 (14) 19 (14) 11 Inden 10 (10) 7 (7) 5 (5) 4 117 (114) 115 (116) 118 (105) 94 Lamersdorf 38 (32) 32 (21) 27 (24) 22 Lucherberg 35 (30) 34 (32) 33 (26) 33 223 (205) 207 (200) 202 (175) 164 58 (63) 70 (46) 39 (33) Inden/Altdorf Gesamt zzgl. hineinwachs. Jahrgang T377.DOC .. . VorlageSeite ../ 3 95 % 3 Jahrgänge 45 % hineinwachsend Bedarf vorhandene Plätze Bedarf 212 (195) 197 (190) 192 (166) 26 (28) 32 (21) 18 (15) 238 (223) 229 (211) 210 (199) 220 220 220 18 9 -10 156 220 Der Bereich Inden II verfügt über 220 Kindergartenplätze. Zum 01.08.1999 konnten alle für die gemeindlichen Kindergärten angemeldeten Kindergartenkinder aufgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Plätze im Kindergartenbereich besetzt. Wie aus dem Vergleich der Bedarfszahlen 31.12.1998 zu 31.07.1999 ersichtlich ist, ist die Zahl der Kinder im Kindergartenalter in allen Jahrgängen gestiegen. Dies bestätigt sich auch in den Anmeldungen zum Kindergarten, wo immer wieder Zuzüge von Familien mit kleinen Kindern festzustellen sind. Dabei handelt es sich sowohl um Ortsfremde als auch Familien, von denen zumindest ein Elternteil aus Inden stammt, und die aufgrund von Neubau nach Inden zurückkehren. Allerdings besteht in diesem und im nächsten Kindergartenjahr kein Spielraum für die Einrichtung einer weiteren altersgemischten Gruppe II in Lamersdorf, da dann 15 Kindergartenplätze wegfallen würden, so daß nicht alle Kinder aufgenommen werden könnten. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist hier vorrangig zu sehen. Die Entwicklung der Bedarfszahlen ist jährlich zu aktualisieren. Darüber hinaus ist nach Erlass des Ministeriums für Frauen, Jugend Familie und Gesundheit NW vom 28.05.1999 eine Umwandlung von Kindergartenplätzen in Hortplätze nur noch dann möglich, wenn im Jugendamtsbezirk (gesamter Kreis Düren) zum einen der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllt ist und zum anderen die Umwandlung für den Jugendamtsbezirk kostenneutral erfolgt, d. h., dass dies nicht zu einer Erhöhung der Landeszuschüsse bei den Betriebskosten (z. B. durch zusätzlich benötigtes Personal) führen darf. Dies bedeutet auch, dass zusätzlich entstehende Kosten durch den Träger der Einrichtung zu übernehmen wären. T377.DOC .. .