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Beschlussvorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher)

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Vorlagen-Nr. 150/99/...... Der Bürgermeister Hauptamt Beratungsfolge Rat Aktenzeichen 10 30 03 Termin Datum 19.10.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 03.11.1999 Betrifft: Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher Beschlußentwurf: Der Rat Rat beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher auf 288,00 DM/mtl. . Damit ist gleichzeitig der mögliche Auslagenersatz gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 GO abgegolten. Begründung: Gem. § 3 Abs. 2 der Entschädigungsverordnung erhalten die Ortsvorsteher eine Aufwandsentschädigung von 288,00 DM/mtl. . Die Gemeinden können stattdessen in der Hauptsatzung bestimmen, dass die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung in Gemeindebezirken von 501 von 1.001 von 1.501 von 2.001 bis 500 Einwohner bis 1.000 Einwohner bis 1.500 Einwohner bis 2.000 Einwohner bis 3.000 Einwohner über 3.001 Einwohner 175 DM, 200 DM, 225 DM, 250 DM, 265 DM, 288 DM beträgt. Der Anspruch des zum Ehrenbeamten ernannten Ortsvorstehers auf Ersatz seiner Auslagen, die durch die Erledigung der ihm übertragenen Geschäfte der laufenden Verwaltung entstanden sind (§ 33 Abs. 1 Satz 1 GO - z.B. Fahrkosten, Telefonkosten) bleibt unberührt. Bisher wurde die Aufwandsentschädigung für alle Ortsvorsteher einheitlich festgesetzt. Ebenso wurde kein sonstiger Auslagenersatz geltend gemacht. Ich schlage vor, die Aufwandsentschädigung für alle Ortsvorsteher in Höhe von 288 DM festzusetzen und der sonstige Auslagenersatz damit abgegolten ist. T367.DOC .. .