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Beschlussvorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,7 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 148/99/...... Der Bürgermeister Hauptamt Beratungsfolge Rat Aktenzeichen 12 30 02 Termin Datum 19.10.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 03.11.1999 Betrifft: Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter Beschlußentwurf: Der Rat beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter auf 140,00 DM /mtl. . Begründung: Gem. § 6 Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung darf die Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter, der Lebenszeitbeamter ist, in Gemeinden 140,00 DM/mtl. nicht übersteigen. Es wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung - wie bisher - in dieser Höhe zu zahlen. T365.DOC .. .