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Kommune
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7,7 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 148/99/......
Der Bürgermeister
Hauptamt
Beratungsfolge
Rat
Aktenzeichen
12 30 02
Termin
Datum
19.10.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
03.11.1999
Betrifft:
Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter
Beschlußentwurf:
Der Rat beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter
auf 140,00 DM /mtl. .
Begründung:
Gem. § 6 Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung darf die Aufwandsentschädigung für den
allgemeinen Vertreter, der Lebenszeitbeamter ist, in Gemeinden 140,00 DM/mtl. nicht übersteigen.
Es wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung - wie bisher - in dieser Höhe zu zahlen.
T365.DOC
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