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Beschlussvorlage (Festsetzung von Aufwands- u. Kfz-Entschädigung für den Bürgermeister)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,3 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (Festsetzung von Aufwands- u. Kfz-Entschädigung für den Bürgermeister)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 147/99/...... Der Bürgermeister Hauptamt Beratungsfolge Rat Aktenzeichen 10 30 01 Termin Datum 19.10.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 03.11.1999 Betrifft: Festsetzung von Aufwands- u. Kfz-Entschädigung für den Bürgermeister Beschlußentwurf: Der Rat beschließt: a) die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt 250,00 DM/mtl. und b) die Höhe der Kfz-Entschädigung beträgt 430,00 DM/mtl. . In Vertretung: Begründung: a) Aufwandsentschädigung Gem. § 5 Abs. 1 der Eingruppierungsverordnung erhalten Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung, die in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 5.001 - 10.000 250,00 DM monatlich nicht übersteigen darf. Es wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung - wie bisher - in dieser Höhe zu zahlen. b) Kfz-Entschädigung Basierend auf entsprechenden Aufzeichnungen und Beschluß des Rates vom 17.12.1992, beträgt ab 1.1.1993 die mtl. Kfz-Entschädigung für den Gemeindedirektor 430,00 DM. Mit dieser Pauschale sind alle anfallenden Reisekosten (km- und Mitnahmeentschädigungen, Parkgebühren, Tagegelder und Telefonkosten) für Dienstfahrten im Regierungsbezirk Köln abgegolten. Es wird vorgeschlagen, die Pauschale - wie bisher - in dieser Höhe zu zahlen. T364.DOC .. .