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Kommune
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16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 147/99/......
Der Bürgermeister
Hauptamt
Beratungsfolge
Rat
Aktenzeichen
10 30 01
Termin
Datum
19.10.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
03.11.1999
Betrifft:
Festsetzung von Aufwands- u. Kfz-Entschädigung für den Bürgermeister
Beschlußentwurf:
Der Rat beschließt:
a) die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt 250,00 DM/mtl. und
b) die Höhe der Kfz-Entschädigung beträgt 430,00 DM/mtl. .
In Vertretung:
Begründung:
a) Aufwandsentschädigung
Gem. § 5 Abs. 1 der Eingruppierungsverordnung erhalten Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung, die in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 5.001 - 10.000
250,00 DM
monatlich nicht übersteigen darf.
Es wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung - wie bisher - in dieser Höhe zu zahlen.
b) Kfz-Entschädigung
Basierend auf entsprechenden Aufzeichnungen und Beschluß des Rates vom 17.12.1992, beträgt ab
1.1.1993 die mtl. Kfz-Entschädigung für den Gemeindedirektor 430,00 DM.
Mit dieser Pauschale sind alle anfallenden Reisekosten (km- und Mitnahmeentschädigungen,
Parkgebühren, Tagegelder und Telefonkosten) für Dienstfahrten im Regierungsbezirk Köln
abgegolten.
Es wird vorgeschlagen, die Pauschale - wie bisher - in dieser Höhe zu zahlen.
T364.DOC
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