Daten
Kommune
Inden
Größe
8,2 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 127/99/......
Der Gemeindedirektor
Hauptamt
Beratungsfolge
Rat
Aktenzeichen
10 20 01
Termin
Datum
21.09.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
01.10.1999
Betrifft:
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden
Beschlußentwurf:
Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden
vom 25.06.1997.
Begründung:
Auf Anregung der CDU-Fraktion erhält § 3 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden
folgende Fassung:
(1) Das Gemeindegebiet wird in folgende Ortschaften eingeteilt:
Altdorf
Frenz
Inden
Inden/Altdorf
Lamersdorf
Lucherberg
Pier
Schophoven
Die räumliche Abgrenzung der Ortschaften ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Karte, die
Bestandteil dieser Hauptsatzung ist.
(2) Für jede Ortschaft, mit Ausnahme der Ortschaften Altdorf und Inden, wird vom Rat ein
Ortsvorsteher gewählt. Die Betreuung der Bürger in den Ortschaften für die kein Ortsvorsteher
gewählt wird, erfolgt durch den Ortsvorsteher von Inden/Altdorf.
Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher muss in der Ortschaft, für
die er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können.
T345.DOC
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