Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidungen (Tageseinrichtung für Kinder in Lucherberg; hier: Ausweitung der Therapiestunden )

Daten

Kommune
Inden
Größe
19 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Dringlichkeitsentscheidungen (Tageseinrichtung für Kinder in Lucherberg;
hier: Ausweitung der Therapiestunden
) Dringlichkeitsentscheidungen (Tageseinrichtung für Kinder in Lucherberg;
hier: Ausweitung der Therapiestunden
) Dringlichkeitsentscheidungen (Tageseinrichtung für Kinder in Lucherberg;
hier: Ausweitung der Therapiestunden
)

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 125/99 vom 17.09.1999 Dringlichkeitsbeschluß gem. § 43 GO NW a.F. Anwesend sind: Beratungsfolge Sozial, Sport- und Kulturausschuss Fraktionsvorsitzender Josef Johann Schmitz, SPD Fraktion Stellvertretender Bürgermeister Eduard Braun, CDU Fraktion Gemeindedirektor Halfenberg als Schriftführer Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 18.11.99 Betrifft: Tageseinrichtung für Kinder in Lucherberg; hier: Ausweitung der Therapiestunden Beschlußentwurf: Der Umfang der Therapiestunden für die Bereiche Krankengymnastik und Sprachtherapie ist auf jeweils 19,25 Stunden wöchentlich auszudehnen. Die notwendigen Umbauarbeiten sind durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. Begründung: In der Tageseinrichtung für Kinder in Lucherberg werden in den beiden Gruppen insgesamt fünf behinderte und 35 nichtbehinderte Kinder betreut. Dafür stehen zum einen die Erzieherinnen und zum anderen die Therapeuten zur Verfügung. Bei den Therapeuten handelt es sich um eine Krankengymnastin und eine Logopädin (Sprachtherapeutin). Bei der Einrichtung der Tageseinrichtung war der Therapieumfang mit jeweils zehn Stunden wöchentlich durch das Gesundheitsamt festgelegt und vom Landschaftsverband anerkannt worden. Dabei wurde ein Vertrag mit dem Marienhospital Birkesdorf abgeschlossen, wonach die Therapeuten vom sozialpädiatrischen Zentrum des Krankenhauses zur Verfügung gestellt wurden. Die anteiligen Entgelte für den Einsatz der Kräfte wurden dem Marienhospital erstattet und im Rahmen der Betriebskosten beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Landschaftsverband Rheinland, geltend gemacht. Die Erfahrung mit den behinderten Kindern hat im Laufe der Zeit gezeigt, daß die Zahl von insgesamt jeweils zehn Therapiestunden pro Woche für fünf Kinder nicht mehr ausreichend ist, da die Behinderungen der einzelnen Kinder komplexer geworden sind. Sie beschränken sich nicht auf entweder sprachliche, körperliche oder Verhaltensstörungen, sondern das einzelne Kind hat zumeist in allen Bereichen Probleme. Zur Zeit werden u. a. Kinder mit schwerer Entwicklungsverzögerung, Bewegungs-, Ernährungs- und Sprachentwicklungsstörungen, Mucoviszidose oder auch Hyperaktivität etc. betreut. T343.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 Um eine umfassende Therapie sicherstellen zu können, sind außerdem Teambesprechungen zwischen den Therapeutinnen und der Gruppenleiterin erforderlich. Darüber hinaus muß in regelmäßigen Abständen eine Besprechung und Supervision zwischen allen Erzieherinnen und Therapeuten stattfinden, um die Weiterentwicklung der Kinder zu dokumentieren oder neue bzw. andere Therapieziele festzulegen. Ebenso gehören regelmäßige Elterngespräche zur Therapie, damit die Eltern die Möglichkeit haben, selbst unterstützt zu werden bzw. die in der Einrichtung erarbeiteten Erfolge zu Hause umzusetzen. Dies zeigt auf, dass für eine erfolgreiche Therapie der Bedarf an Therapiestunden nicht mehr ausreichend ist. Nachdem sich dies aus Gesprächen mit der Leiterin der Einrichtung, Frau Schüller, und den Erzieherinnen ergab, wurde eine Überprüfung des Umfanges der Therapiestunden durch Kreisgesundheitsamt und Landschaftsverband veranlaßt. Zwischenzeitlich liegen die Entscheidungen vor. Danach wurde eine Anhebung der Therapiestunden auf jeweils wöchentlich 19,25 Stunden als notwendig erachtet. Da dies durch Gutachten festgestellt wurde, könnten auch die zusätzlichen Therapiestunden mit dem überörtlichen Träger abgerechnet werden, so daß der Gemeinde hierfür keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Therapie muß im Vormittagsbereich durchgeführt werden, da die Kinder am Nachmittag nicht mehr ausreichend aufnahmefähig sind. Darüber hinaus reicht die Zeit nach der Mittagspause nicht für die Durchführung der gesamten Therapie aus und die Therapeuten stehen nur vormittags zur Verfügung. Bei Ausweitung der Therapiestunden sind die beiden Therapeuten oftmals gleichzeitig in der Einrichtung. Es steht allerdings nur ein Therapieraum zur Verfügung. Weiterhin finden im Morgenbereich, wenn alle Kindergartenkinder anwesend sind, auch die Turnstunden statt. So dass ein Ausweichen des zweiten Therapeuten auf den Turnraum nicht möglich ist. Dieser wird darüber hinaus auch für die Kleingruppenarbeit mit den nichtbehinderten Kinder benötigt. Aus diesem Grund wird bei Ausweitung der Therapie ein zusätzlicher Raum benötigt. Hierfür könnte der Außengeräteraum genutzt werden. Die darin verstauten Gegenstände würden teilweise im bereits vorhandenen Gartenhaus bzw. in anderen Räumen der Einrichtung untergebracht. Da dieser Raum bisher nur von außen zugänglich ist, müßte zum einen ein Durchbruch zum Turnraum geschaffen werden. Außerdem muß der Raum an die Heizung angeschlossen werden. Da im Kindergarten Fußbodenheizung ist, muß ein zusätzlicher Heizkörper über eine Zuleitung vom Heizungsraum her angeschlossen werden. Das vorhandene Klettergerüst im Turnraum muß ein Stück versetzt werden. Die Kosten für den Heizungsanschluß betragen rd. 8.600,00 DM. Für den Türdurchbruch inklusive Tür werden Kosten in Höhe von rund 3.500,00 DM entstehen. Darüber hinaus muß der neue Raum tapeziert und gestrichen werden, Kosten rd. 1.000,00 DM. Die Kosten insgesamt werden rd. 13.100,00 DM betragen. Weitere Kosten entstehen nicht, da die Außentür ausreichend isoliert ist, der Boden ist bereits gefliest und die Decke entspricht der restlichen Einrichtung. Von seiten des Landes wird in den nächsten Tagen ein Betrag von voraussichtlich 48.000,00 DM als zusätzlicher Zuschuß an die Gemeinde gezahlt werden. Dieser soll ausdrücklich nicht zum Haushaltsausgleich dienen, sondern speziell für notwendige Investitionen und Sanierungen u. a. in Kindergärten eingesetzt werden. Aus dieser Summe könnten die notwendigen Umbauarbeiten bestritten werden. T343.DOC .. . VorlageSeite ../ 3 Um eine ausreichende Therapie durchführen zu können, wird daher vorgeschlagen, den Umfang der Therapiestunden auf jeweils 19,25 Std. im Bereich Krankengymnastik und Sprachtherapie auszudehnen. Die notwendigen Umbauarbeiten sind durchzuführen. -----------------------------------(J. J. Schmitz) --------------------------------------(E. Braun) -----------------------------------------(Halfenberg) T343.DOC .. .