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16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 39/99/......
Der Gemeindedirektor
Planungsamt
Beratungsfolge
Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
12.03.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
24.03.1999
Betrifft:
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Umsiedlungsstandort-Zentrum“
- Satzungsbeschluß
Beschlußentwurf:
Über die eingegangenen Anregungen wird gemäß dem in Anhang dargelegten Beschlußvorschlag
beschlossen.
Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Umsiedlungsstandort-Zentrum“ wird als
Satzung beschlossen.
Das Verfahren gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist durchzuführen.
Begründung:
In der Sitzung des Rates am 16.11.1995 wurde die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des
o.a. Bebauungsplanes beschlossen. Zielsetzung der Planung war es, auf dem Grundstück Flurstück
224 und 233, Flur 12, Gemarkung Lamersdorf, den Bebauungsplan insofern zu ändern, dass die
Baugrenze zur Erschließungsstraße so verlegt wird, dass sie fluchtgleich mit der nördlich
angrenzenden Baulinie zu liegen kommt, und die Geschossigkeit an das Nachbargrundstück
angeglichen wird. In der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschusses
am 19.08.1998 wurde der Vorentwurf insofern erweitert, daß auf den Grundstücken Flurstück Nr. 233
und 234, Flur 12, Gemarkung Lamersdorf, im Rahmen einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB
Garagen entlang einer der seitlichen Grundstücksgrenze genehmigt werden können, wenn ihre
konstruktive Ausbildung sicherstellt, dass sie durch die Bodensetzungen nicht gefährdet werden. Da
die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, wurde die Änderung im vereinfachten Verfahren
durchgeführt. Die berührten Träger öffentlicher Belange, sowie die betroffenen Bürger sind am
Verfahren beteiligt worden. Die in Anlage beiliegende Anregung ist im Verfahren eingereicht worden.
Da die Abwägung nicht zu einer Änderung des vorliegenden Entwurfes führt, kann die
Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen werden.
T258.DOC
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