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Beschlussvorlage (Anregungen und Bedenken der Gemeinde Inden zum vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftplanes für den Regierungsbezirk Köln)

Daten

Kommune
Inden
Größe
16 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (Anregungen und Bedenken der Gemeinde Inden zum vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftplanes für den Regierungsbezirk Köln) Beschlussvorlage (Anregungen und Bedenken der Gemeinde Inden zum vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftplanes für den Regierungsbezirk Köln) Beschlussvorlage (Anregungen und Bedenken der Gemeinde Inden zum vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftplanes für den Regierungsbezirk Köln)

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Vorlagen-Nr. 112/99/...... Der Gemeindedirektor Stadtreinigungsamt Beratungsfolge Aktenzeichen 70 22 04 Schus/Xho Termin TOP Ein Datum 19.07.1999 öffentlich Ja Nein Ent Bemerkungen Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt Rat Betrifft: Anregungen und Bedenken der Gemeinde Inden zum vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftplanes für den Regierungsbezirk Köln Beschlußentwurf: Zur Berücksichtigung bei den Beratungen des Kreistages und zur Weiterleitung an die Bezirksregierung Köln wird die als Anlage beigefügte Stellungnahme abgegeben. _________________________ Begründung: Mit Schreiben v. 20.04.1999, weitergeleitet vom Kreis Düren am 17.05.1999, stellt die Bezirksregierung den Kommunen als entsorgungspflichtigen Körperschaften die Entwürfe folgender Teile des Abfallwirtschaftsplanes (AWP) zu: Band 1 Teilplan Allgemeine Grundlagen Bans 2 Teilplan Siedlungsabfälle Prognoseband. Bis zum 31.08.1999 sollen hierzu Anregungen und Bedenken mitgeteilt werden. Mit der jetzt durchzuführenden zweiten Fortschreibung wird der alte Abfallentsorgungsplan (AEP) in einen Abfallwirtschaftsplan im Sinne des Kreislauf-/Wirtschafts- u. Abfallgesetzes umgewandelt. Weiterhin sollen die in der ersten Festschreibung des alten AEP festgelegten Entsorgungsstrukturen überprüft werden. Nach Auswertung der vorliegenden Entwürfe wurden die beigefügten Anregungen und Bedenken formuliert und am 15. 07.1999 an den Kreis Düren weitergegeben mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß wegen der Sommerpause die gemachten Äußerungen noch nicht mit den politischen Gremien abgestimmt werden konnten. Ein Exemplar des Entwurfes kann im Vorzimmer (Frau Schröder) zwecks Einsichtnahme ausgeliehen werden. VorlageSeite ../ 2 2 Anlage Anregungen und Bedenken der Gemeinde Inden zum Entwurf zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes für den Regierungsbezirk Köln Zu dem mit Schreiben vom 20.04.1999, AZ: 52-21.01.12-AWP, vorgelegten Entwurf zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Band 1, Band 2 und Prognoseband, äußert die Gemeinde Inden folgende Anregungen und Bedenken: Zur Thematik der Deponie in Horm: Das vorgeschlagene Konzept zur Bildung von Deponieregionen ist vom Grundsatz her zu begrüßen. Es müßte allerdings insoweit nochmals überarbeitet werden, als das nach 2005 noch verfügbare Deponievolumen in Horm vollständig ausgenutzt werden soll. Im Interesse der Gebührenzahler müßte sich eine solche Schlußfolgerung als selbstverständlich ergeben. Eine möglichst frühzeitige Schließung und Rekultivierung der Deponie in Horm ist daher abzulehnen. Das noch verfüllbare Deponievolumen sollte für TASI-konforme minralische Abfälle genutzt werden. Beispielsweise für die Schlacke aus der MVA Weisweiler, womit gleichzeitig ein brauchbarer Untergrund für die spätere Rekultivierung geschaffen wird. Ein Transport der MVA-Schlacken aus Weisweiler in die Deponien Haus Forst oder Vereinigte Ville ist weder aus ökologischer noch aus ökomonischer Sicht akzeptabel. Zur Thematik der MBRA in Horm: Nicht nachvollziehbar sind die in sich unschlüssigen Aussagen, die einmal die MBRA als bedeutende Recyclinganlage auf hohem Niveau bewerten und damit die Forderung nach einer flexibleren Ausstattung verbinden, um die Anlage als Vorschaltanlage der MVA Weisweiler nutzen zu können. An anderer Stelle wird dieser Weiterbetrieb dann für nur „bedingt sinnvoll“ gehalten. Als Argument wird die ungünstige Verkehrsanbindung wegen des fehlenden Bahnanschlusses herangezogen. Bei dieser Begründung stellt sich die Frage, warum für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger besonders hohe verkehrstechnische Anforderungen gelten sollen, während private Entsorger große Abfallmengen (als Wertstoff deklariert) über weite Strecken mit LKW transportieren dürfen. Im Interesse der Gebührenzahler sollte bei der weiteren Beratung über den vorliegenden Entwurf des AWP unbedingt nochmals darüber diskutiert werden, inwieweit der ökonomisch vertretbare Betrieb einer bestehenden MBRA mit hohem technischen Niveau, wie der in Horm, der Errichtung einer Neuanlage in unmittelbarer Nähe der MVA Weisweiler vorzuziehen ist. Zur Thematik der Grün- und Bioabfälle/Kompost: Im AWP wird angemerkt, daß im Kreis Düren die Zielvorgaben für Kompost und Recycling fast erreicht sind. Dem Kreis wird empfohlen, über die Errichtung einer eigenen Kompostieranlage nachzudenken. Aus Gründen der Kosten- und damit Gebührenbegrenzung kann diese Empfehlung für absehbare Zeit nur zur Kenntnis genommen, aber nicht umgesetzt werden. Befremdlich wirkt die Zielvorgabe für den Kompostanteil am Gesamtabfallaufkommen. Nur die Kreise Heinsberg, Rhein-Sieg und Düren sowie die Stadt Aachen werden mit über 20 % angesetzt. Alle anderen Körperschaften liegen z.T. erheblich darunter. Und mit welcher Begründung hat die Stadt Leverkusen die Biotonne nicht eingeführt und hat das auch nicht vor (Tabelle S. 17, Bd. 2)? Zu dieser Frage erbitte ich schriftliche Antwort. VorlageSeite ../ 3 3