Daten
Kommune
Inden
Größe
16 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 112/99/......
Der Gemeindedirektor
Stadtreinigungsamt
Beratungsfolge
Aktenzeichen
70 22 04 Schus/Xho
Termin
TOP Ein
Datum
19.07.1999
öffentlich
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt
Rat
Betrifft:
Anregungen und Bedenken der Gemeinde Inden zum vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des
Abfallwirtschaftplanes für den Regierungsbezirk Köln
Beschlußentwurf:
Zur Berücksichtigung bei den Beratungen des Kreistages und zur Weiterleitung an die Bezirksregierung Köln wird die als Anlage beigefügte Stellungnahme abgegeben.
_________________________
Begründung:
Mit Schreiben v. 20.04.1999, weitergeleitet vom Kreis Düren am 17.05.1999, stellt die Bezirksregierung den Kommunen als entsorgungspflichtigen Körperschaften die Entwürfe folgender Teile des
Abfallwirtschaftsplanes (AWP) zu:
Band 1 Teilplan Allgemeine Grundlagen
Bans 2
Teilplan Siedlungsabfälle
Prognoseband.
Bis zum 31.08.1999 sollen hierzu Anregungen und Bedenken mitgeteilt werden. Mit der jetzt
durchzuführenden zweiten Fortschreibung wird der alte Abfallentsorgungsplan (AEP) in einen
Abfallwirtschaftsplan im Sinne des Kreislauf-/Wirtschafts- u. Abfallgesetzes umgewandelt. Weiterhin
sollen die in der ersten Festschreibung des alten AEP festgelegten Entsorgungsstrukturen überprüft
werden.
Nach Auswertung der vorliegenden Entwürfe wurden die beigefügten Anregungen und Bedenken
formuliert und am 15. 07.1999 an den Kreis Düren weitergegeben mit dem ausdrücklichen Hinweis,
daß wegen der Sommerpause die gemachten Äußerungen noch nicht mit den politischen Gremien
abgestimmt werden konnten.
Ein Exemplar des Entwurfes kann im Vorzimmer (Frau Schröder) zwecks Einsichtnahme ausgeliehen
werden.
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Anlage
Anregungen und Bedenken der Gemeinde Inden zum
Entwurf zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes für den Regierungsbezirk Köln
Zu dem mit Schreiben vom 20.04.1999, AZ: 52-21.01.12-AWP, vorgelegten Entwurf zur
Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Band 1, Band 2 und
Prognoseband, äußert die Gemeinde Inden folgende Anregungen und Bedenken:
Zur Thematik der Deponie in Horm:
Das vorgeschlagene Konzept zur Bildung von Deponieregionen ist vom Grundsatz her zu begrüßen.
Es müßte allerdings insoweit nochmals überarbeitet werden, als das nach 2005 noch verfügbare
Deponievolumen in Horm vollständig ausgenutzt werden soll. Im Interesse der Gebührenzahler
müßte sich eine solche Schlußfolgerung als selbstverständlich ergeben.
Eine möglichst frühzeitige Schließung und Rekultivierung der Deponie in Horm ist daher abzulehnen.
Das noch verfüllbare Deponievolumen sollte für TASI-konforme minralische Abfälle genutzt werden.
Beispielsweise für die Schlacke aus der MVA Weisweiler, womit gleichzeitig ein brauchbarer
Untergrund für die spätere Rekultivierung geschaffen wird. Ein Transport der MVA-Schlacken aus
Weisweiler in die Deponien Haus Forst oder Vereinigte Ville ist weder aus ökologischer noch aus
ökomonischer Sicht akzeptabel.
Zur Thematik der MBRA in Horm:
Nicht nachvollziehbar sind die in sich unschlüssigen Aussagen, die einmal die MBRA als bedeutende
Recyclinganlage auf hohem Niveau bewerten und damit die Forderung nach einer flexibleren
Ausstattung verbinden, um die Anlage als Vorschaltanlage der MVA Weisweiler nutzen zu können.
An anderer Stelle wird dieser Weiterbetrieb dann für nur „bedingt sinnvoll“ gehalten. Als Argument
wird die ungünstige Verkehrsanbindung wegen des fehlenden Bahnanschlusses herangezogen. Bei
dieser Begründung stellt sich die Frage, warum für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger besonders
hohe verkehrstechnische Anforderungen gelten sollen, während private Entsorger große
Abfallmengen (als Wertstoff deklariert) über weite Strecken mit LKW transportieren dürfen.
Im Interesse der Gebührenzahler sollte bei der weiteren Beratung über den vorliegenden Entwurf des
AWP unbedingt nochmals darüber diskutiert werden, inwieweit der ökonomisch vertretbare Betrieb
einer bestehenden MBRA mit hohem technischen Niveau, wie der in Horm, der Errichtung einer
Neuanlage in unmittelbarer Nähe der MVA Weisweiler vorzuziehen ist.
Zur Thematik der Grün- und Bioabfälle/Kompost:
Im AWP wird angemerkt, daß im Kreis Düren die Zielvorgaben für Kompost und Recycling fast
erreicht sind. Dem Kreis wird empfohlen, über die Errichtung einer eigenen Kompostieranlage
nachzudenken. Aus Gründen der Kosten- und damit Gebührenbegrenzung kann diese Empfehlung
für absehbare Zeit nur zur Kenntnis genommen, aber nicht umgesetzt werden.
Befremdlich wirkt die Zielvorgabe für den Kompostanteil am Gesamtabfallaufkommen. Nur die Kreise
Heinsberg, Rhein-Sieg und Düren sowie die Stadt Aachen werden mit über 20 % angesetzt. Alle
anderen Körperschaften liegen z.T. erheblich darunter. Und mit welcher Begründung hat die Stadt
Leverkusen die Biotonne nicht eingeführt und hat das auch nicht vor (Tabelle S. 17, Bd. 2)? Zu
dieser Frage erbitte ich schriftliche Antwort.
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