Daten
Kommune
Inden
Größe
9,1 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 109/99/......
Der Gemeindedirektor
Planungsamt
Beratungsfolge
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
07.07.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt
Betrifft:
1. Änderung des Bebauungsplanes Lucherberg Nr. 17 „Auf dem Pützfeldchen“
Beschlußentwurf:
Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Lucherberg Nr. 17 „Auf dem Pützfeldchen“
wird eingeleitet.
Begründung:
Mit Datum vom 15.06.1999 wurde eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Gemarkung Lucherberg, Flur 10, Flurstück Nr. 459
teilweise, eingereicht. Das Bauvorhaben liegt außerhalb der jetzt im rechtskräftigen Bebauungsplan
ausgewiesenen überbaubaren Flächen. Aus diesen Gründen wurde gleichzeitig mit Einreichen der
Bauvoranfrage ein Antrag auf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Der Lageplan
des Bauvorhabens ist in Anlage dargestellt.
Das Änderungsverfahren beträfe die Grundstücke Gemarkung Lucherberg, Flur 10, Flurstück Nr. 412
- 414, 457 - 466. Der Umgebungscharakter dieser Grundstücke ist geprägt durch II geschossige
Reihen- und Doppelhäuser. Die Reihenhäuser werden durch Wohnwege erschlossen. Von der
Talstraße an sich sind nur die den Häusern zugeordneten Garagen befahrbar. Nun soll mit der
Änderung die Möglichkeit einer Bebauung auf den der Talstraße zugewandten Restgrundstücken
ermöglicht werden. Diese Grundstücke sind so groß, dass unter normalen Vorgaben des
Bebauungsplanes hier noch 3 Baumöglichkeiten eingerichtet werden können. Der zukünftige
Geltungsbereich ist ebenfalls der Anlage zu entnehmen. Da in der Gemeinde Inden zum jetzigen
Zeitpunkt nicht viele zusätzliche Baumöglichkeiten bestehen, sollte das Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes eingeleitet werden.
T327.DOC
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