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Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung von 2 Doppelhaushälften auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 94)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung von 2 Doppelhaushälften auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 94)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 108/99/...... Der Gemeindedirektor Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Aktenzeichen 63 20 10/RD/Schi Termin TOP Ein Datum 07.07.1999 öffentlich Ja Nein Ent Bemerkungen Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt Betrifft: Bauantrag zur Errichtung von 2 Doppelhaushälften auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 94 Beschlußentwurf: Das Einvernehmen zur Errichtung von 2 Doppelhaushälften auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 94, wird erteilt. Begründung: Mit Datum vom 22.12.1998 wurde der Abbruch des Wohnhauses auf dem o.a. Grundstück genehmigt. In Ersatz soll nun hier ein Doppelhaus errichtet werden. Das beantragte Bauvolumen ist im Vergleich zu dem vorherigen Zustand größer. Die Abstandsflächen können allerdings auf dem eigenen Grundstück, bzw. bis Mitte der Verkehrsfläche Frankenstraße, nachgewiesen werden. Des weiteren wird für die beiden Wohneinheiten je 1 Stellplatz ausgewiesen. Zusätzlich sind per Baulast nochmals 3 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Die ermittelte Grundflächenzahl, die das Baulvolumen, die Stellplätze und ihre Zufahrten beinhaltet, ist dennoch gemäß Baunutzungsverordnung in Mischgebieten zulässig. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden weist auf dem betroffenen Grundstück eine Mischgebietsfläche aus. Da die Stellplätze nicht als massiver Baukörper in Erscheinung treten, ist auch das Bauvolumen im Vergleich mit dem in der Nachbarschaft vorhandenen vertretbar. Aus diesem Grund kann das Einvernehmen zum o.a. Bauvorhaben erteilt werden. T326.DOC .. .