Daten
Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 108/99/......
Der Gemeindedirektor
Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge
Aktenzeichen
63 20 10/RD/Schi
Termin
TOP Ein
Datum
07.07.1999
öffentlich
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt
Betrifft:
Bauantrag zur Errichtung von 2 Doppelhaushälften auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur
4, Flurstück Nr. 94
Beschlußentwurf:
Das Einvernehmen zur Errichtung von 2 Doppelhaushälften auf dem Grundstück Gemarkung
Lamersdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 94, wird erteilt.
Begründung:
Mit Datum vom 22.12.1998 wurde der Abbruch des Wohnhauses auf dem o.a. Grundstück
genehmigt. In Ersatz soll nun hier ein Doppelhaus errichtet werden.
Das beantragte Bauvolumen ist im Vergleich zu dem vorherigen Zustand größer. Die Abstandsflächen können allerdings auf dem eigenen Grundstück, bzw. bis Mitte der Verkehrsfläche
Frankenstraße, nachgewiesen werden. Des weiteren wird für die beiden Wohneinheiten je 1 Stellplatz
ausgewiesen. Zusätzlich sind per Baulast nochmals 3 Stellplätze auf dem Baugrundstück
nachgewiesen. Die ermittelte Grundflächenzahl, die das Baulvolumen, die Stellplätze und ihre
Zufahrten beinhaltet, ist dennoch gemäß Baunutzungsverordnung in Mischgebieten zulässig.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden weist auf dem betroffenen Grundstück eine
Mischgebietsfläche aus.
Da die Stellplätze nicht als massiver Baukörper in Erscheinung treten, ist auch das Bauvolumen im
Vergleich mit dem in der Nachbarschaft vorhandenen vertretbar. Aus diesem Grund kann das
Einvernehmen zum o.a. Bauvorhaben erteilt werden.
T326.DOC
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