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Dringlichkeitsentscheidungen (Jahrmarkt in Inden-Inden/Altdorf am 26.09.1999)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,5 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Dringlichkeitsentscheidungen (Jahrmarkt in Inden-Inden/Altdorf am 26.09.1999)

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Vorlagen-Nr. 101/99 vom 29.06.1999 Dringlichkeitsbeschluß gem. § 43 GO NW a.F. Anwesend sind: Bürgermeister Willi Wolff, SPD Fraktion Fraktionsvorsitzender Karl Schavier, CDU Fraktion Gemeindedirektor Halfenberg als Schriftführer Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Rat Betrifft: Jahrmarkt in Inden-Inden/Altdorf am 26.09.1999 Beschlußentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden beschließt, die Bekanntgabe der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages anläßlich des Jahrmarktes am 26.09.1999. Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am 27.09.1999 außer Kraft. Begründung: Wie bereits in den vergangenen Jahren möchten die anliegenden Geschäfte im Bereich der Merödgener Straße, Goltsteinstraße, Rathausstraße und Hauptstraße ihre Waren und Geschäftsräume präsentieren. Da das mit Antrag vom 10.06.1999 eingereichte Durchführungsprogramm den Voraussetzungen zur Genehmigung eines Jahrmarktes entspricht, kann die Gemeinde Inden gemäß § 14 Absatz 1 des Ladenschlußgesetzes durch Ordnungsbehördliche Verordnung die Durchführung des Jahrmarktes und die Genehmigung des verkaufsoffenen Sonntages für das Gebiet der Gemeinde Inden beschließen. Zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens und der Organisation des Jahrmarktes ist es erforderlich, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung frühzeitig erlassen wird Da noch kein Termin für die erste Ratsitzung im 2. Halbjahr 1999 feststeht, ist hiermit die besondere Dringlichkeit begründet. _____________________ _______________________ _______________________ T320.DOC .. .