Daten
Kommune
Inden
Größe
8,5 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 101/99 vom 29.06.1999
Dringlichkeitsbeschluß
gem. § 43 GO NW a.F.
Anwesend sind:
Bürgermeister Willi Wolff, SPD Fraktion
Fraktionsvorsitzender Karl Schavier, CDU Fraktion
Gemeindedirektor Halfenberg als Schriftführer
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
Rat
Betrifft:
Jahrmarkt in Inden-Inden/Altdorf am 26.09.1999
Beschlußentwurf:
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt, die Bekanntgabe der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages anläßlich des Jahrmarktes am
26.09.1999. Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am 27.09.1999 außer Kraft.
Begründung:
Wie bereits in den vergangenen Jahren möchten die anliegenden Geschäfte im Bereich der
Merödgener Straße, Goltsteinstraße,
Rathausstraße und Hauptstraße ihre Waren und
Geschäftsräume präsentieren. Da das mit Antrag vom 10.06.1999 eingereichte
Durchführungsprogramm den Voraussetzungen zur Genehmigung eines Jahrmarktes
entspricht, kann die Gemeinde Inden gemäß § 14 Absatz 1 des Ladenschlußgesetzes durch
Ordnungsbehördliche Verordnung die Durchführung des Jahrmarktes und die Genehmigung
des verkaufsoffenen Sonntages für das Gebiet der Gemeinde Inden beschließen.
Zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens und der Organisation des Jahrmarktes ist es
erforderlich, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung frühzeitig erlassen wird
Da noch kein Termin für die erste Ratsitzung im 2. Halbjahr 1999 feststeht, ist hiermit die
besondere Dringlichkeit begründet.
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T320.DOC
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