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Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 "Pfeiffenberg" - Aufstellungsbeschluß - Beschluß über die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger )

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes  Lamersdorf Nr. 2 "Pfeiffenberg"
- Aufstellungsbeschluß
- Beschluß über die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger 
)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 62/99/...... Der Gemeindedirektor Planungsamt Beratungsfolge Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt Aktenzeichen IV/RD/Schi Termin Datum 15.04.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 29.04.1999 Betrifft: 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffenberg“ - Aufstellungsbeschluß - Beschluß über die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger Beschlußentwurf: Der Bau-, Vergabe-, Landeschafts-, und Umweltschutzausschuß beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffenberg“. Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Gemeindedirektor festzulegen. Den Bürgern sollen auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufzuzeigen. Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusendung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnungen und Begründung an die Träger erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Trägern eine Frist von 2 Monaten einzuräumen. Begründung: In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses am 04.02.1999 wurde der Abschluß eines Städtebaulichen Vertrages bezüglich der o.a. Bauleitplanung mit einem privaten Bauträger beschlossen. Der private Bauträger hat nun einen Vorentwurf erarbeitet und stellt diesen in der heutigen Sitzung vor. Die Planunterlagen sind im Vorfeld an die Fraktionen verteilt worden. Auf dieser Grundlage sollen die nächsten Verfahrensschritte durchgeführt werden. T281.DOC .. .