Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 62/99/......
Der Gemeindedirektor
Planungsamt
Beratungsfolge
Bau/Vergabe/Landschafts/Umwelt
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
15.04.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
29.04.1999
Betrifft:
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffenberg“
- Aufstellungsbeschluß
- Beschluß über die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger
Beschlußentwurf:
Der Bau-, Vergabe-, Landeschafts-, und Umweltschutzausschuß beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffenberg“.
Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses
Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4
Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen.
Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den
Gemeindedirektor festzulegen.
Den Bürgern sollen auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden.
Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufzuzeigen.
Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Zusätzlich
können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusendung
dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnungen und Begründung an die Träger
erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Trägern eine Frist von 2 Monaten einzuräumen.
Begründung:
In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses am 04.02.1999 wurde der Abschluß
eines Städtebaulichen Vertrages bezüglich der o.a. Bauleitplanung mit einem privaten Bauträger
beschlossen.
Der private Bauträger hat nun einen Vorentwurf erarbeitet und stellt diesen in der heutigen Sitzung
vor. Die Planunterlagen sind im Vorfeld an die Fraktionen verteilt worden.
Auf dieser Grundlage sollen die nächsten Verfahrensschritte durchgeführt werden.
T281.DOC
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