Daten
Kommune
Pulheim
Größe
139 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
152/2012
Erstellt am:
29.05.2012
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
19.06.2012
Rat
X
03.07.2012
Betreff
Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung 2011
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 152/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2011,
2. die für das Jahr 2011 bezüglich der Schmutzwasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 159.036 € in die
Gebührenkalkulationen Schmutzwasserbeseitigung für die Jahre 2013 bis 2015 als Nebenertragsposition aufzunehmen und
3. die für das Jahr 2011 bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 74.433 € in
die Gebührenkalkulationen Niederschlagswasserbeseitigung für die Jahre 2013 bis 2015 als Nebenertragsposition aufzunehmen.
Erläuterungen
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2011 wurde die in der Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2011 erstellt.
Aufgrund der Kostenverteilung auf die beiden Kostenstellen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung und der
unterschiedlichen Gebührenerträge ergeben sich zwei getrennte Abrechnungen, die zu folgenden Ergebnissen führen:
Die Abrechnung der Schmutzwasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von
103,45% und einer Überdeckung von 159.036 € ab.
Die Abrechnung der Niederschlagswasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von
101,61 % und einer Überdeckung von 74.433 € ab.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre
auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2011 ausgewiesenen Überdeckungen in die Gebührenkalkulationen Abwasserbeseitigung für die Jahre 2013 bis 2015 als Nebenertragspositionen für die Kostenstellen Schmutzund Niederschlagswasserbeseitigung aufzunehmen. Ziel ist, durch eine flexible Übertragung auf 3 Jahre ohne vorab
festgelegte Beträge eine Gebührenverstetigung für die Jahre 2013 bis 2015 zu erreichen.
Begründungen der Abweichungen im Einzelnen:
Die Gesamtkosten für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung fielen mit 9.991.639 € um 62.663 €
(0,63%) höher aus, als kalkuliert (Seite 1 der Anlage, Zeile 43). Die größten Abweichungen der Kosten von den Kalkulationswerten (s. Seiten 1 und 2 der Anlage) werden von den Fachämtern wie folgt erläutert:
Zeile 6 - Unterhaltung der Kanalisation +40.551 € / Zeile 9 - Kanalsenkungsschäden / -sanierungen +25.263 €
Es wurden vermehrt Reparaturstellen an den Kanälen bekannt, die umgehend repariert werden mussten.
Vorlage Nr.: 152/2012 . Seite 3 / 3
Zeile 7 - Sanierung der Fassade des Faulturmtreppenhauses -100.000 €
Die Maßnahme konnte nicht bereits letztes Jahr ausgeführt werden, da zahlreiche Betonproben entnommen und analysiert werden mussten. Die Analyseergebnisse liegen zwischenzeitlich vor und die Ausschreibung kann dieses Jahr erfolgen.
Zeile 10 - TV-Kanaluntersuchung und -reinigung -129.449 €
Die Maßnahmen konnten bis Ende 2011 zwar beauftragt, aber überwiegend noch nicht abgerechnet werden.
Zeile 19 - Schlammentsorgung Zentralkläranlage -66.914 €
Die Schlammentsorgungskosten fielen witterungsbedingt niedriger als kalkuliert aus.
Zeile 40 - Gerichtskosten -25.000 €
Die vorsorglich eingeplanten Mittel wurden im Jahr 2011 nicht benötigt, da das anhängige Verfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte.
Zeile 41 - Abschreibung bilanziell / Wiederbeschaffungswert +201.881 €
Die höheren Abschreibungskosten begründen sich aus einem durch Neuinvestitionen gestiegenen Anlagevermögen
sowie einer Preisentwicklung, die zu gestiegenen Wiederbeschaffungskosten führt.
Zeile 42 - Kalkulatorische Verzinsung +98.259 €
Die aufgrund der Neuinvestitionen ermittelten höheren Anlagewerte führen zu höheren Restbuchwerten, die Grundlage
für die Verzinsung sind. Das eigenfinanzierte Anlagekapital, welches noch nicht durch Abschreibungen refinanziert wurde, führt bei gleichem Zinssatz zu einer höheren kalkulatorischen Verzinsung.
Zeile 64 - Erträge Schmutzwassergebühren -126.024 €
Die höheren Erträge liegen im Bereich der üblichen Schwankungsbreite beim Frischwasserverbrauch.
Zeile 65 - Erträge Niederschlagswassergebühren -162.491 €
Die höheren Erträge begründen sich aus Nachveranlagungen für Vorjahre.
Fazit:
Da die bereinigten Kosten mit +0,60% nur gering über dem Kalkulationswert lagen und gleichzeitig die Gebührenerträge
diese Kostensteigerung übertrafen, wird für beide Kostenstellen (Niederschlagswasser- und Schmutzwasserbeseitigung)
eine Überdeckung festgestellt.